Wiessees Steuern sind “ungerecht”

Wiessees Satzung zur Zweitwohnungssteuer ist laut Ansicht der Richter am Bayerischen Verwaltungsgericht ungerecht und damit nichtig. Zwar hat dies für die restlichen Steuerzahler keine direkten Auswirkungen. Dennoch könnte es für Wiessee einen enormen Aufwand bedeuten. Die Gemeinde will sich daher gegen das Urteil zu Wehr setzen. Doch die Uhr tickt.

Rund 450 Zweitwohnsitze hat Wiessee. Doch die Steuer ist laut Ansicht der Richter ungerecht.
Rund 450 Zweitwohnsitze hat Wiessee. Doch die Steuer ist laut Ansicht der Richter ungerecht.

„Schuld“ an dem Ärger für die Gemeinde ist ein 87-jähriger Mann mit Zweiwohnsitz in einer 30-Quadratmeter-Wohnung in Bad Wiessee. Weil er nicht ganzjährig hier wohnt, sondern nur als Kurgast, wird für ihn Zweitwohnungssteuer fällig. Doch gegen diese hatte er geklagt.

Wiessees Modell ist ungerecht

Als Grund gab er das Stufenmodell an, dass Wiessee wie 101 andere Gemeinden in Bayern verwendet. Das bedeutet im konkreten Fall, wer eine Jahresmiete zwischen 2.500 und 5.000 Euro zahlt, muss 450 Euro Steuern zahlen. Zwischen 5.000 und 10.000 Euro Jahresmiete sind es jedoch bereits 900 Euro.

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„Diese Geldspanne ist schlicht ungerecht“, erklärte der zuständige Richter bereits im Oktober. Denn das führt nicht nur dazu, dass der Steuersatz innerhalb der jeweiligen Stufe um rund die Hälfte sinkt. Auch verdoppelt sich die zu zahlende Steuer, wenn die Jahresmiete nur knapp über der Grenze zur nächsten Stufe liegt.

Angelehnt ist diese Regelung an das Modell in der Stadt Konstanz, das jedoch jüngst vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Daher sah das Verwaltungsgericht nun auch die Wiesseer Regelung sowie eine gleichlautende in Schliersee als nichtig an. Zur Begründung heißt es dazu vom Gericht:

Zwar hätten pauschalierende Steuerstufen den Vorteil für die Gemeinde, dass nicht in jedem Einzelfall die exakte Jahresmiete verifiziert werden müsse. Eine derart erhebliche Ungleichbehandlung wie in den entschiedenen Fällen könne aber nicht mehr mit dem Argument der Verwaltungsvereinfachung gerechtfertigt werden.

Somit hatte die Klage des 87-Jährigen Erfolg. Für Wiessee bedeutet das jedoch nicht, dass die Satzung an sich nichtig ist. „Selbst wenn das Gericht das so sieht, das Verwaltungsgericht kann unsere Satzung nicht für nichtig erklären“, weiß Kämmerer Franz Ströbel. Auch die schon ergangenen Steuerbescheide besitzen laut Ströbel Bestandsschutz und sind weiter rechtskräftig.

Dennoch bestünde nach dem Urteil auch für andere Steuerzahler ein Anreiz gegen den Bescheid zu Klagen. Bei rund 450 Zweitwohnsitzen und geschätzten Einnahmen von 425.000 Euro ein enormer Aufwand, der er es der Gemeinde enorm erschweren würde die Steuern in einem angemessenen Rahmen zu erheben.

Daher will die Gemeinde nun in Berufung gehen. „Die Chancen sind für uns durch die Begründung nicht besser oder schlechter geworden“, meint Ströbel. Allerdings bleibt nicht viel Zeit. „Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Fälle“ hat Wiessee nur noch knapp einen Monat Zeit, um sich direkt an den Verwaltungsgerichtshof zu wenden.

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