Es gibt Zeiten, da geht auf den Straßen rund um den Tegernsee gar nichts mehr voran. Stoßstange an Stoßstange tuckern die Autos von Touristen, Einheimischen und Tagesauflüglern zur Hochsaison durch das Tal. Als wäre das nicht belastend genug, staut es sich in den Sommermonaten immer wieder aufgrund von Baustellen.
Einheimische wissen inzwischen, wann man das Auto am besten in der Garage stehen lässt. Wenn sie sich dann doch mit ihrem Fahrzeug auf die Straße wagen, brauchen sie Geduld. 40 Minuten und länger im Stau zu stehen, ist und war in der Vergangenheit keine Seltenheit. Besonders zu schaffen machte den Autofahrern die Baustelle am Lindenplatz in Bad Wiessee. Ebenso wie die in der Wiesseer Straße in Gmund.
Von Ampel zu Ampel, von Stau zu Stau
Um die Baustelle zu umgehen, fuhren die Talbewohner über die Ostseite und landeten von Tegernsee kommend in Richtung Rottach wieder im Stau. Ein Dilemma. Auch in Kreuth war eine halbseitige Sperrung der Bundesstraße bis Mitte August unumgänglich.
Im Zuge der dortigen Sanierung zweier Brücken musste der Gehweg samt Geländer entfernt und der Fahrbahnbelag erneuert werden. Aktuell musste man sich in Bad Wiessee mit Wartezeiten am Nordende des Ortes abfinden. Hier wurde die Breitenbach-Brücke saniert.
Gibt’s Bauzeit-Richtlinien?
Viele Leser haben sich gefragt, ob es Richtlinien dafür gibt, wie lange an einer Baustelle gearbeitet werden darf, und ob die Dauer der Bauzeit überhaupt von irgendjemandem kontrolliert wird.
„Dies festzusetzen, wäre unsinnig“, teilt uns Christian Reichl vom Straßenbauamt Rosenheim auf Nachfrage mit. Nachdem es sich bei Straßenbaustellen praktisch um mehr oder weniger ausgeprägte „Unikate“ handele, sei die Bauzeit jeweils spezifisch für das konkrete Projekt zu ermitteln, so Reichl.
Dies erfolge durch entsprechende Leistungsansätze. Dabei werden sowohl Spezifika sowie Umfang der Baumaßnahme berücksichtigt, aber auch die zur Verfügung stehenden Ressourcen wie Material, Geräte und Personal. Die Palette von Bauzeiten im Straßenbau reiche von wenigen Stunden bis zu mehreren Jahren.
Für das Flicken einer Deckschicht in kleiner Fäche benötige man beispielsweise nur wenige Stunden, während große Tunnelbaustellen auch mal zehn Jahre andauern können, sagt er. Bei der Bauzeit gelte der Satz „Zeit ist Geld“. „Je länger eine Baustelle andauert, desto höhere Personal- und Gerätekosten fallen natürlich auch an“.
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Wer kontrolliert?
Entsprechend habe der Bauherr, das heißt der Straßenbaulastträger, dafür Sorge zu tragen, die Maßnahmen in möglichst kurzer Zeit abzuwickeln. Ohne dabei die Qualität zu vernachlässigen.
Die Bauzeit werde in einem Bauvertrag geregelt, erklärt Reichl. Die Baufirma selbst muss sich also kontrollieren und wird – unabhängig davon – vom Auftraggeber kontrolliert. Überzieht eine Firma beispielsweise aus eigenem Verschulden die vertragliche Bauzeit, so bleibt sie auf den Kosten für die zusätzliche Vorhaltung von Personal, Geräte und Baustelleneinrichtung sitzen.
Wem als Autofahrer der Geduldsfaden reißen sollte, weil er meint, die Bauzeit sei definitiv zu lang oder überschritten, der könne sich mit seiner Kritik jederzeit an den jeweils zuständigen Straßenbaulastträger richten. Und das sei im Landkreis Miesbach das Staatliche Bauamt Rosenheim. Als Baulasttäger sei man für sämtiche Bundesstraßen und Staatsstraßen zuständig – und im Regelfall der entsprechende Bauherr von Straßenbaustellen an diesen Straßen.
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