Winterhalteverbot auf dem Prüfstand

Auch wenn es in den vergangenen Wochen nicht schneite, so galt in Bad Wiessee in den 30er-Zonen dennoch ein Winterhalteverbot. Was jetzt bei Schneefall verständlich erscheint, erbost vor allem Anlieger der Anton-von-Rieppel-Straße. Sie wissen nicht wohin mit ihren Autos.

Das beidseitige Halteverbot im Winter in der Anton-von-Rieppel-Straße. Anwohner haben das Nachsehen. / Foto: K. Wiendl

Der Winter 2005 muss wohl sehr schneereich gewesen sein. Immerhin veranlasste der Umstand die Gemeinde zur Einführung eines Winterhalteverbots vom 15. November bis 31. März. Doch erst seit zwei Jahren werde dieses Halteverbot „konsequent durchgezogen“, wie Klaus Schuschke vom Ordnungsamt in Bad Wiessee auf Nachfrage erklärt. Die Kontrollen in den verkehrsberuhigten Straßen hätten dann stattgefunden, wenn Schneefall war oder angekündigt wurde. Man habe aber im Vorfeld schon Zettel an die Windschutzscheibe geheftet, um ein Knöllchen zu vermeiden.

Doch die Betroffenen sehen dies anders. Allen voran Christian Zill. Er ist Sprecher einer Wohngemeinschaft in der Anton-von-Rieppel-Straße. Denn dort darf seit diesem Jahr beidseitig nicht mehr geparkt werden. 30 Jahre habe das von der Gemeinde genehmigte Parken auf der Straße, die breit genug sei, „einwandfrei funktioniert“. Plötzlich aber sei auf der Seite des Gehwegs ein eingeschränktes Halteverbot gekommen, welches ganzjährig gelte.  „Einige Jahre später kam dann auf der anderen Straßenseite auch noch das Winterhalteverbot“.

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Halteverbot trotz Parkbuchten

Hier wiederum konnte man viele Jahre trotzdem Parken, so lang es nicht schneite, schildert Zill die Situation. Bei Schneefall gab es eben Strafzettel. „Der ein oder andere musste das büßen, da er vom Schneepflug eingeräumt wurde und zusätzlich einen Strafzettel bekam“. Aber im Großen und Ganzen habe das funktioniert. Doch seit diesem Jahr darf grundsätzlich nicht mehr geparkt werden, obwohl sich an der Bebauungssituation im Hinblick auf die Parkthematik nichts geändert habe und auf der Anton-von-Rieppel-Straße keinerlei öffentlicher Verkehr unterwegs sei.

„Unverständlich“, so Zill, sei für ihn auch das Winterparkverbot in der Koglkopfstraße. Denn dort habe der Bauträger der Jägerhof-Residenzen eigens Parkbuchten für Besucher laut Stellplatzsatzung errichten müssen. „Nun sind auch für diese Parkbuchten auf ganzer Länge Halteverbote verhängt worden“. Aber in anderen Straßen, die schmäler seien, dürfe dagegen weiter geparkt werden. „Wie groß denn der Ermessensspielraum von Herrn Schuschke ist“, fragt ein anderer Anwohner.

Trotz ausgewiesener Parkbuchten besteht in der Koglkopfstraße ein Winterhalteverbot. / Foto: K. Wiendl

Diese Diskrepanz schilderte Zill auch dem Landratsamt. Für Peter Schiffmann vom Fachbereich Mobilität sei die grundsätzliche Motivation hierzu teils nachvollziehbar, jedoch sollte es möglich sein, in Teilbereichen auf das beidseitige Halteverbot zu verzichten, da es in vergleichbar breiten oder sogar schmäleren Straßen in Bad Wiessee keine solchen Winterhalteverbote gäbe. Bislang könnten die Anlieger zum Teil auf den Stellplätzen der dortigen Hotels parken, die überwiegend bis Weihnachten noch Betriebsurlaub hätten.

Hotels fehlen Stellplätze

Aber spätestens ab Weihnachten werde das Problem wieder akuter, da in der Nähe keine alternativen öffentlichen Stellplätze zur Verfügung stünden, und auch die örtlichen Hotels historisch bedingt „keine ausreichende Anzahl eigener Stellplätze“ hätten. So dass auch deren Gäste auf öffentlichen Parkraum angewiesen seien. Zwar würden diese Straßen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Gemeinde Bad Wiessee als örtlicher Straßenverkehrsbehörde fallen und auch kein Anspruch auf Inanspruchnahme der öffentlichen Straßen für das Anliegerparken vorhanden sei, so Schiffmann. Doch er wolle ausloten, “inwieweit Möglichkeiten bestehen, in Teilbereichen oder unweit entfernt Stellplätze auszuweisen”.

Schuschke will nun das Schreiben von Schiffmann zum Anlass nehmen, das weitere Vorgehen mit Bürgermeister und Bauamt zu besprechen. Obwohl die ordnungsgemäße Räumung der Straßen eine hohe Priorität habe, so Schuscke, „stellen wir das Winterhalteverbot in der Anton-von-Rieppel-Straße und der Koglkopfstraße nochmals auf den Prüfstand“.

 

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