Wiesseer Gemeinderat drückt beim Hallenbad aufs Tempo
“Wir müssen jetzt vorankommen!”

Rottach-Egern hat vor zehn Tagen den Anfang gemacht. Jetzt war man am Westufer mit der Diskussion um das Hallenbad dran. In der nicht-öffentlichen Sitzung am Donnerstag war sich der Gemeinderat einig: Keine Zeit für Extrawünsche…

Während Räte in Rottach-Egern und Gmund sich durchaus das ein oder andere Zusatzangebot im möglichen interkommunalen Hallenbad vorstellen können, wollten die Wiesseer davon nichts wissen. “Wir müssen jetzt vorankommen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten das von uns – und das ganz zurecht, wie ich meine”, erklärte Bürgermeister Robert Kühn in einer noch am Freitag verschickten Pressemitteilung.

Das Wiesseer Gremium will “eine möglichst zeitnahe Realisierung dieses Projekts”, und lehnt wie im Rottacher Gemeinderat gefordert, weitergehende Prüfungen ab. Sie führten nur zu “deutliche Mehrausgaben und würd verzögerten das Projekt “mutmaßlich um mehrere Quartale”.  

Bad Wiessee stünde voll und ganz hinter dem Projekt Hallenbad, und man konnte sich seitens der Rathausführung einen kleinen Hinweis nicht verkneifen: “Dass wir hierzu ein wertvolles Gemeindegrundstück sehr gerne und kostenlos einbringen, sollte das auch untermauern.”

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Durchgelüftet und leer – Der Sitzungssaal im Wiesseer Rathaus Foto: Redaktion

Am Ende, es musste gegen 22 Uhr sein, kam das Gremium dann zu dem Beschluss, den Vorgaben aus der AG “Kommunales Schwimmen” zu folgen. Wir listen sie hier einmal unkommentiert zum besseren Verständnis auf:

Das Gremium beschließt, in Bezug auf die präsentierten Ergebnisse der AG „Kommunales Schwimmen, die wie folgt lautende und gemeinsam abgestimmte Beschlussvorlage:

  • Die Empfehlung der Arbeitsgruppe hinsichtlich des gemeinsamen Bauvorhabens und des gemeinsamen Betriebs eines Sporthallenbades für die kommunale Daseinsvorsorge wird grundsätzlich gebilligt
  • Die Empfehlung der Arbeitsgruppe hinsichtlich Besitzstruktur (Besitz Gmbh) und Betriebsstruktur (KU oder ZV) wird grundsätzlich gebilligt; eine präzise steuerrechtliche und beihilferechtliche Prüfung hat noch zu erfolgen
  • Die empfohlene Ausrichtung des Bauvorhabens, ein Sporthallenbad mit der folgenden Ausstattung: 5 x 25 m Bahnen, 1x Lehrschwimmbecken mit Hubboden, 1 Kinderplanschbecken mit kindgerechten Beschäftigungsmöglichkeiten, 1 x 1 m Sprungturm, automatisierte Kassenanlage, Automatengastronomie, Beckenaufsicht im Einschichtbetrieb, wird grundsätzlich gebilligt
  • Die Arbeitsgruppe wird beauftragt, den vorgestellten Investitionsbedarf zu verifizieren und zu unterlegen
  • Die Arbeitsgruppe wird beauftragt, ein fachlich versiertes Planungsbüro zu beauftragen und einen ersten Planentwurf fertigen zu lassen. Dieser ist dem Gremium vorzustellen
  • Die Arbeitsgruppe wird beauftragt, nach Vorliegen des Planentwurfs, konkrete Fördermittelmöglichkeiten auszuloten
  • Die anteiligen Kosten (1/5 für die Gemeinde BW) für die zu beauftragenden externen Beratungen / Planungen werden übernommen

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