Wird der Bauboom im Tal ausgebremst?

Es könnte eng werden für Betuchte, die ihr Vermögen mit Betongold versilbern wollen. Nach Kreuth und Rottach-Egern will auch Bad Wiessee den Zweitwohnsitzlern den Hahn zudrehen. Das letzte Wort aber haben Juristen und der Bayerische Gemeindetag.

Auch die Gemeinde Bad Wiessee will Zweitwohnsitze begrenzen. / Quelle: Archiv

Wiessee habe bereits eine Fremdenverkehrssatzung, in deren Bereich es nicht erlaubt sei, ohne Zustimmung des Gemeinderats in Teilungserklärungen Eigentumswohnungen zu ermöglichen, stellte Bürgermeister Peter Höß zu diesem sensiblen Tagesordnungspunkt im Gemeinderat klar. Diese Satzung gelte seit September 2003. „Aber sie ist wegen der aktuellen Entwicklungen zu überarbeiten und in Abstimmung mit Juristen und dem Gemeindetag zu ergänzen“. In ihr sollte dann erreicht werden, „dass in diesen Bereichen keine Zweitwohnungen mehr gebildet werden können“, empfahl Höß.

Grundlage dafür war ein Antrag seiner FWG Wiesseer Block. Er will die „Schaffung einer Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion, mit einer satzungsgemäßen Beschränkung von Zweitwohnsitzen“. Die Verwaltung werde analog der Satzung in Kreuth beauftragt, eine entsprechende auch für den Gemeinderat in Bad Wiessee vorzubereiten. Diese Satzung sollte talweit in allen Gemeinden diskutiert und abgestimmt werden.

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Wir möchten, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, Zweitwohnsitze zu erwerben. Die Umwandlung von Ferienwohnungen in Zweitwohnungen soll unterbunden werden.

Der Bayerische Gemeindetag habe diese Satzungen geprüft, so die Antragsteller. Somit seien jetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben, diese umsetzen zu können.

Schwierige Zeiten für Bauträger

Mit diesem Schritt würde es den Bauträgern an den Kragen gehen. Denn es wäre für sie „uninteressanter, in Wiessee künftig Baugrundstücke zu erwerben und Eigentumswohnungen zu bauen und zu verkaufen“, interpretierte Höß den Antrag. Zielgruppe dieser Bauträger sei es „ganz häufig, für Menschen in ganz Deutschland, und darüber hinaus, eine Geldanlage am Tegernsee zu schaffen, die dauernd steigt“. Wenn aber diese Möglichkeit von Zweitwohnungen ausgeschlossen werde, müsste laut Höß die Nachfrage deutlich geringer werden. Damit könne der für Einheimische schwierigen Entwicklung „Einhalt geboten“ werden.

Vehement abgelehnt wurde der Antrag zunächst von Thomas Erler (CSU). Er störe sich an dem Passus, „dass es keine Möglichkeit mehr geben soll, Zweitwohnsitze zu erwerben“. Wenn dies schon 1990 gegolten hätte, erinnerte Erler an seine Vita, „dann wäre ich nicht in Bad Wiessee“. Damals habe er seine Wohnung als Zweitwohnung gekauft, weil er im Hessischen wirkte und noch 20 Jahre zu arbeiten hatte. Ziel sei es für ihn als gebürtiger Wiesseer gewesen, als Rentner hier wieder zu leben. Was diese neue Satzung für seinen Sohn bedeute, der nicht hier lebe aber irgendwann die Wohnung einmal erbe, wollte Erler wissen. Deshalb sei er auf die Ausarbeitung der Satzung „sehr gespannt“. Erler glaubt nicht, „ein Einzelfall“ zu sein.

Wer kontrolliert den Missbrauch?

Höß stellte klar: „Die bisherigen Zweitwohnungsbesitzer haben Bestandsschutz“. Dennoch müsse diese Satzung für Neuzuzüge, für die bereits eine Wohnung vorhanden ist, noch genauer ausgearbeitet werden. Deshalb werde es noch länger dauern, bis der Gemeinderat über diese Satzung abstimme. „Wie wird das Ganze denn kontrolliert“, wollte Florian Sareiter (CSU) wissen. Die Frage, wie das greifen soll, stelle er sich seit Wochen.

„Das kann man nicht kontrollieren“, raunte es aus der Verwaltung. Da müsse man sich verständigen, räumte Höß ein. Auch die Einwohnergleichwerte hätte man in der Vergangenheit „nicht konsequent überwachen“ können. Höß sicherte zu, dass all diese Fragen von der Verwaltung mit dem Gemeindetag geprüft würden. „Wir betreten hier kein Neuland“, betonte Bernd Kuntze-Fechner (SPD). Einstimmig genehmigte der Gemeinderat den Beschluss, dass die Verwaltung eine Satzung ausarbeitet, die den Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetages entspricht.

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