Bei der vergangenen Bürgerversammlung in Kreuth berichtete Bürgermeister Josef Bierschneider von einem ernsten Zugezogenen-Problem. Es beschäftigt die Gemeinde nun schon einige Zeit. Dabei handelt es sich nicht um Kauffrauen aus Kulmbach oder Fabrikanten aus Fürth. Es geht um den Biber, der seit Jahren in der Weißachau lebt. „Er hat sich gegenüber von der Hirschbergler Hütten angesiedelt, beim Eisernen Steg. Dort war er noch ganz erträglich, aber jetzt ist er über die Wallbergstraße gewandert.“
Bereits am Mühlbach sei der Plattschwanz bereits sehr aktiv gewesen. „Er hat bis unter die Straße gegraben und teilweise schon Elektroleitungen vom E-Werk freigelegt. Das kann nicht sein, das wird echt zum Problem“, so Bierschneider. Für die Gemeinde ein Desaster: „Wir bleiben auf dem Schaden, den der Biber anrichtet, sitzen. Vom Staat gibt es da keine Entschädigung, das geschützte Tier kann einfach wüten.“ Man habe allerdings bereits die Zusage vom Landratsamt, dass er dort nicht bleiben wird.
Biber macht Landwirten Ärger
Auf Nachfrage bei Birger Nemitz, Pressesprecher des Landratsamts Miesbach, bestätigt er die Wanderschaft des Bibers. „Der Biber ist in der Weißachau bereits seit einigen Jahren im Bereich zwischen dem Eisernen Steg in Oberach und der Wallberstraße bei Trinis. Dort könne er auch bleiben.“ Derzeit befinde er sich allerdings in der Weißachau südlich der Wallbergstraße und macht dort vor allem einigen Landwirten zu schaffen. „Er hat dort landwirtschaftliche Weideflächen eingestaut.“ Das Nagetier habe einen Damm gebaut, Wasser fließe nun auf die landwirtschaftlichen Flächen. Wie hoch der Schaden ist, könne Nemitz nicht sagen.
Wie bereits von Bierschneider angekündigt, habe die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts daher die Zusage erteilt, dass der Biber an diesem Standort nicht mehr siedeln soll. „An dieser Stelle der Weißachau drohen erhebliche landwirtschaftliche Schäden und es bestehen auch naturschutzfachliche Zielkonflikte“, so Nemitz.
Noch darf der Biber bleiben
Das geschützte Tier läßt sich allerdings nicht einfach umsiedeln. „Falls man den Biber an einen anderen Standort bringen wollte, so müsste man erst einmal einen geeigneten Standort finden, der zudem nicht schon von anderen Bibern besiedelt ist.“ Außerdem werde der Biber vermutlich an den alten Standort zurückkehren. „Der Biber wird in so einem Fall nirgendwo hingebracht, sondern entnommen.“ Auf Nachfrage, was das denn dann genau bedeutet, wird Nemitz deutlicher:
Der Biber wird erschossen.
Doch an diesem Punkt sei man noch nicht. „Unser Naturschutzreferent ist regelmäßig dort und beobachtet die Entwicklungen. Der Biber hat sozusagen noch eine Gnadenfrist bekommen.“ Da Biber durch das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt ist, müsse ein Ausnahmetatbestand vorliegen, um den Biber erschießen zu dürfen.
„Falls hier wirklich dringende Gründe bestehen, kann man an einen artenschutzrechtlichen Ausnahmetatbestand denken. Auch das Interesse der öffentlichen Sicherheit muss beachtet werden“, so Nemitz weiter. Derzeit sei jedoch noch keine Entscheidung getroffen werden. „Wir wenden immer die mildest-mögliche Option an.“
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