Wo Fiffi angeleint werden muss

Ja, was denn nun? Anleinen oder nicht anleinen? Während einige Hundebesitzer den Umgang mit der Leine eher großzügig interpretieren, weist die gegnerische Seite gerne auf eine generelle Leinenpflicht hin. Doch was ist denn jetzt richtig? Die TS schafft Klarheit darüber, was im Tal erlaubt ist – und was nicht.

In der jeweiligen Gemeinderatssatzung ist geregt, wo der Hund an die Leine muss.
In der jeweiligen Gemeinderatssatzung ist geregt, wo der Hund an die Leine muss.

Der beste Freund des Menschen – immer wieder sorgt er für Unmut zwischen den Parteien. Vor allem, wenn es um den saloppen Umgang manchen Hundehalters mit der Leine geht, spaltet sich die Gruppe schnell in pro und contra auf. Dabei gibt es sie doch, die Vorschriften, die sehr konkret belegen, wo im Tal Fiffi, Bello und Co. an der Leine zu führen sind. Verankert sind diese Verordnungen in den Gemeindesatzungen der einzelnen Talgemeinden.

Tegernsee: Anleinen am Rottacher Damm

Generell kann eines vorweg gesagt werden: „Eine pauschale Leinenpflicht existiert bei uns nicht“, sagt Hans Staudacher, Geschäftsleiter Tegernsee Rathaus. Als Vertreter der Stadt plädiert er auf beiderseitiger Rücksichtnahme, insbesondere an jenen neuralgischen Stellen, wo Spaziergänger, Fahrradfahrer und Hundehalter auf engstem Raum aufeinander treffen. „Als Verwaltung sind wir befugt, an allen öffentlichen Plätzen und Einrichtungen einen Leinenzwang zu erlassen“, führt Staudacher weiter aus.

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Im Vergleich zu einigen Nachbargemeinden drückt die Stadt Tegernsee aber beide Augen zu. So hat sie beispielsweise weder für den Kurpark noch die stark frequentierte Seepromenade eine Leinenpflicht verbindlich eingeführt. Einzige partielle Ausnahmen bilden der Weg am Rottacher Damm, „weil sich dort Hundehalter und Fahrradfahrer in der Vergangenheit in die Quere gekommen sind“ und der Strand an der Point, der mit einem Hundeverbotsschild versehen ist.

Rottach-Egern: Große Hunde bitte anleinen

In der Nachbargemeinde Rottach-Egern sieht es folgendermaßen aus. In der Hundehaltungsverordnung ist festgehalten, dass „zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum“ Kampfhunde und große Hunde „in allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet mittels einer reißfesten Leine mit einer Höchstlänge von 1,20 Meter zu führen“ sind.

Wer sich nun fragt, was ein großer Hund ist, dem wird laut Gemeindeverordnung erklärt: „Große Hunde sind erwachsene Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50 Zentimeter betragen, soweit sie keine Kampfhunde sind. Erwachsene Tiere der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge gelten stets als große Hunde.“ Kritikern dieser Leinenverordnung wird das vermutlich nicht ganz ausreichen, da das Rassenspektrum wesentlich vielfältiger ist und sich daher nicht immer ganz eindeutig klären lässt, wie man beispielsweise einen kinderlieben Hütehund oder Riesenschnauzer einordnen soll.

Kreuth: Andere nicht gefährden

Dass das Thema Leinenzwang eine erhöhte Sensibilität erfordert, weil es auch eines ist, mit dem man möglicherweise Urlauber abschrecken kann, scheint den Gemeinden nur allzu bewusst zu sein. Mit viel Fingerspitzengefühl hat die Gemeinde Kreuth in ihrer Satzung folgendes festgehalten: „Wer Hunde in öffentlichen Anlagen oder auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen mit sich führt, hat dies so zu tun, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden.“

Ausnahme: Eine verbindliche Anleinpflicht existiert lediglich für Kampfhunde und große Hunde in der Zeit vom 1. November bis 30. April auf dem Weg von Glashütte bis Winterstube, weiter über Waldweg bis Stuben und Traxlmoosergräben bis Kiesgrube.

Bad Wiessee und Gmund: Streng an der Promenade

Klar abgegrenzt hat die Gemeinde Bad Wiessee dagegen bestimmte öffentliche Bereiche. Sie schreibt in ihrer Satzung zum Thema Anleinpflicht: „Am Lindenplatz und im gesamten Bereich der Seepromenade dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden.“ Damit tritt sie hier konsequenter auf als etwa die Stadt Tegernsee, die ebenfalls über eine lange Seepromenade verfügt.
Ähnlich handhabt es die Gemeinde Gmund. Dort herrscht auf den Liegewiesen absolutes Hundeverbot, auf den Wegen entlang der Bahn müssen Vierbeiner angeleint werden.

Keinerlei Toleranz gegenüber freilaufenden Hunden duldet die Gemeinde Waakirchen auf Kinderspielplätzen sowie Schul- und Friedhöfen. Aus Sicherheitsgründen hat sie ein Hundeverbot verhängt. Auf allen anderen Wegen wird an die Einsicht und Rücksichtnahme des Hundebesitzers plädiert:

Wer Hunde mit sich führt, hat dies so zu tun, daß andere nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.

Deutlich wird: Das Thema Anleinpflicht ist ein Bereich, bei dem die Gemeinden über gewisse Entscheidungsfreiheiten verfügen. Das macht die Sache für Hundebesitzer nicht unbedingt einfacher, hier den Überblick zu behalten. Dennoch sind sie in der Pflicht, die einzelnen Verordnungen der Talgemeinden zu verinnerlichen. Bei einem Verstoß könnte es teuer werde. In diesem Punkt sind sich die Talgemeinden nämlich einig: Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro geahndet werden.

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