Wohin mit dem Schnee?

Das Schneechaos hat es offenbart, wohin mit der weißen Pracht? Ist auf dem Grundstück kein Platz dafür, weil Lagerflächen fehlen, bleibt oft in der Not nur, den Schnee auf die Straße zu schieben. Doch dies ist untersagt, zumindest in Kreuth. In Rottach-Egern haben fehlende Schneelagerflächen schon so manches Bauvorhaben verzögert.

Immer wieder moniert die Gemeinde die unzureichenden Schneelagerflächen hier in der Georg-Hirth-Straße, denn am Ende der Zufahrt soll auch noch ein Mehrfamilienhaus entstehen / Foto: Klaus Wiendl

Rottachs Gastronom Josef Bogner sen. sieht als Ursache mangelnder Flächen die „restlose Verdichtung von Grundstücken“. Für die Schneeablagerungen müssten dann die Besucherstellplätze herhalten, sofern diese überhaupt vorhanden sind. Wo auch in Grundstückseinfahrten kein Platz sei, würde der Schnee oftmals auf die Straßen geschoben werden. Rettungsfahrzeuge hätten dann Probleme, Häuser noch zu erreichen. Bogner greift damit ein Problem auf, mit dem sich der Ortsplanungsausschuss seiner Gemeinde immer wieder auseinandersetzen muss.

Zuletzt wurden die fehlenden oder unzureichenden Schneelagerflächen vor einem Monat thematisiert. Es ging um das Bauvorhaben in der Georg-Hirth-Straße 7 mit seiner bereits dichten Bebauung. Doch das eingezwängte Grundstück kann der Bauwerber, die „Captial H Immobilien Rottach-Egern GmbH & Co. KG“, offenbar noch besser verdichten. Statt des vorhandenen Bungalows soll ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen, 10 Tiefgaragen- und zwei Besucherstellplätzen errichtet werden.

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Das Problem ist, das sich immer wieder zeigt, dass auf beiden Seiten des Grundstücks bereits alle Immobilien bis auf ein Maximum ausgereizt wurden. Schon im Juli beanstandete das Gremium die fehlenden Schneelagerflächen. Doch das Landratsamt ersetzte das Einvernehmen und genehmigte den Vorbescheid. Es sei schon „überraschend, wie leichtfertig übergeordnete Behörden“ mit einer solchen Thematik umgehen würden, hieß es im Juli. Hier würden die Bauträger gegenseitig die Abstandsflächen übernehmen, um die „maximale Nutzung „des Grundstücks zu übernehmen. „Hauptsache, die Kasse stimmt“.

Ober sticht Unter

Dass dort auch noch Schnee gelagert werden müsse, habe das Landratsamt „überhaupt nicht berücksichtigt“, war die einhellige Meinung im Juli. Zuletzt im Dezember waren zwar die Schneelagerflächen nachgebessert, doch nun bekam das Gebäude einen unerwarteten Versprung des Giebels, damit die geforderten Abstände zu den Nachbargrundstücken eingehalten würden. Doch ein Gebäudeversprung sei bei Neubauten untypisch und entspreche nicht der Satzung. Das Landratsamt jedoch stellte sich erneut hinter den Bauwerber, damit dieser mit den Abstandsflächen klarkomme, hieß es im Ortplanungsausschuss.

Diese Praxis moniert auch Bogner aktuell mit Blick auf die fehlenden bis knappen Schneelagerflächen. „Jetzt wäre vielleicht Zeit, die Vernunft walten zu lassen um vielleicht etwas zu erreichen“. Vielleicht geschieht dies ja auf der Bürgerversammlung am 20. März. Dort will Bürgermeister Christian Köck „dazu Stellung nehmen“, wie er die Tegernseer Stimme wissen lässt.

Vielleicht hilft auch ein Blick in die Satzung von Kreuth. Dort wird ausdrücklich darauf hingewiesen: „Denken Sie bitte auch daran, dass in unseren Breitengraden strenge Winter mit viel Schnee möglich sind und Sie dafür auf Ihrem Grundstück ausreichend Schneelagerflächen zur Verfügung haben, denn es ist untersagt, Räumschnee aus dem Grundstück auf die öffentliche Verkehrsfläche zu verbringen“.

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