Deutlich höher als bisher:
Wohngeld Plus – wie funktioniert das?

Seit Anfang des Jahres gilt das „Wohngeld Plus“. Somit steigt das ursprüngliche Wohngeld um etwa das doppelte. Was bedeutet das für den Landkreis?

Nahaufnahme von Geldscheinen, Symbolbild
Wohngeld Plus – was denkt ihr darüber?

Wohngeld wird zu „Wohngeld Plus“. Die seit 2023 gültige Wohngeldreform sorgt dafür, dass künftig bundesweit rund zwei Millionen Menschen die Förderung beziehen können. 2022 hatten laut Informationen des Miesbacher Landratsamtes nur rund 600.000 Personen Anspruch auf die Finanzhilfe. „Auf den Landkreis Miesbach herunter gerechnet bedeutet dies, dass die MitarbeiterInnen des Fachbereichs Arbeit und Soziales am Landratsamt Miesbach künftig statt für 549 Wohngeld-Anträge voraussichtlich für etwa 1480 Anträge zuständig sind“, informiert die Pressestelle des Landratsamts. Das reformierte Wohngeld fällt dabei um einiges höher als sein Vorgänger aus: Im Schnitt gibt es 370 Euro, statt 180 Euro.

Was bedeutet die Reform für den Landkreis?

„Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist“, weiß Tobias Sterba, Leiter des Fachbereichs Arbeit und Soziales im Landratsamt. Dafür gibt es im Wohngeld Plus nun eine Heizkosten- und Klimakomponente. Diese seien laut Informationen der Bundesregierung als Pauschalen konzipiert, „um die Verwaltung zu vereinfachen und Anreize zum Energiesparen zu erhalten.“

Jedoch betont Sterba: „Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen.“ Weiter versichert Sterba, man bemühe sich nach Kräften, die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten.

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Dazu betonte die Bundesregierung in einer Pressemitteilung: „Damit die Ämter in Einzelfällen oder bei hoher Arbeitsbelastung das erhöhte Wohngeld zügig auszahlen können, sind vorläufige Zahlungen möglich.“

Wer bekommt wie viel?

Die tatsächliche Höhe des Wohngeld Plus’ berechnet sich aus drei Faktoren: die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigende Miete sowie dem Gesamteinkommen. Bei der Miete werden die verschiedenen Gemeinden und Kreise in sieben Mietstufen eingeteilt. Grund dafür ist, dass die Kosten für Wohnraum sich von Region zu Region stark unterscheiden. Somit gibt es für jede Mietstufe eigene Einkommensgrenzen.

Im Landkreis Miesbach gilt die Mietstufe Vier. Somit liegt die monatliche Einkommensgrenze in einem Haushalt mit zwei Mitgliedern bei 1.854 Euro. Aktuell beziehen vorwiegend Familien, darunter viele Alleinerziehende sowie Rentner Wohngeld. Seid ihr euch nicht sicher, ob ihr Anspruch auf Wohngeld habt, gibt es hier einen praktischen Rechner. In den Sozialämtern der Gemeinden gibt es zusätzlich Erstberatungen.

Die nötigen Anträge findet ihr auf der Website des Miesbacher Landratsamtes. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Formulare online über das BayernPortal zu stellen. Schriftliche Versionen gibt es zusätzlich in den Gemeinden.

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