Laut aktueller Zahlen der Tegernseer Tal Tourismus GmbH sind 339 der insgesamt 636 Unterkunftsbetriebe im Tegernseer Tal der Kategorie Ferienwohnung/Ferienhäuser zuzuordnen. Die Bedeutung der kleinen Anbieter unterstrich Petra Berger von der Tegernseer Tal Tourismus GmbH im August 2014 gegenüber der Tegernseer Stimme:
Die Ferienwohnungsanbieter sind unser Mittelstand. Sie machen den Löwenanteil der Beherbergungsbetriebe aus.
Doch der Mittelstand bröckelt. Jahr für Jahr geben Betreiber von Ferienhäusern auf, die Zahl der Ferienwohnungen wird geringer und die Zahl der Gästebetten reduziert sich. So hat alleine die Stadt Tegernsee in den vergangenen 20 Jahren rund ein Drittel ihrer Gästebetten verloren.
Auch die anderen Talgemeinden haben mit einer ähnlichen Entwicklung zu kämpfen. „Es ist bedenklich wenn Gästebetten wegfallen. Die Gemeinde kann das in vielen Fällen aber nicht verhindern“, betont der Leiter des Wiesseer Bauamtes, Helmut Köckeis.
Mehr Wohnraum für Einheimische?
Durch den Wegfall könnte sich der Wohnungsmarkt im Tegernseer Tal verändern. Die Umwandlung von Ferienwohnungen könnte neue Wohnungen auf den angespannten Markt im Tal spülen. Will er aus seiner Ferienwohnung reinen Wohnraum machen, muss ein Besitzer einen Antrag bei der Gemeinde stellen. Einziger Knackpunkt: Für eine Privatwohnung werden mehr Parkplätze fällig.
Die Gemeinde müsse den Antrag dann bezüglich der Stellplatzfrage prüfen, so Helmut Köckeis vom Wiesseer Bauamt weiter. Doch so wirklich nutzen die Besitzer von Ferienwohnungen diese Möglichkeit offenbar nicht.
“In den vergangenen 18 Monaten ist kein einziger Antrag zur Änderung einer Ferienwohnung in reinen Wohnraum bei der Gemeinde Rottach-Egern eingegangen”, betont die Leiterin des Rottacher Bauamtes, Christine Obermüller. Ähnliches berichtet auch ihr Wiesseer Amtskollege.
Gerichtsurteil verbietet Ferienwohnungen in Wohngebieten
Ein Gerichtsurteil könnte der Entwicklung weg von Ferienwohnungen, hin zu reinem Wohnraum nun aber neuen Schwung geben. Ausgangspunkt ist die bundesweite Baunutzungsverordnung, die Ferienwohnungen in reinen Wohngebieten verbietet.
Durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald aus dem Juli 2014 sind die Behörden nun bundesweit angehalten, für die Einhaltung dieser Verordnung zu sorgen. Obermüller betont:
Auch im Tegernseer Tal liegen zahlreiche Ferienwohnungen in reinen Wohngebieten.
Genauer geprüft wird das aber weder vom Landratsamt Miesbach, noch von den einzelnen Gemeinden. Man werde erst tätig, sobald Beschwerden von Betroffenen oder Anliegern bei der Gemeinde eingingen. Das sei bislang aber nicht der Fall gewesen, so Obermüller weiter.
Ein wirkliches Interesse den Wegfall von Ferienwohnungen durch aktivere Kontrollen noch zu verstärken, besteht bei den Behörden demnach nicht. Zudem bezweifelt Obermüller, dass eine solche Entwicklung tatsächlich einen positiven Effekt auf den Wohnungsmarkt im Tegernseer Tal hätte.
„Für viele Einheimische ist diese Entwicklung uninteressant, da sie sich auch die Mieten der neuen Wohnungen kaum leisten können. Die Umwandlung weg von Ferien- hin zur Mietwohnung würde vor allem die Zahl der Zweitwohnungsbesitzer im Tal erhöhen“, glaubt Obermüller.
Die Mietpreise im Tegernseer Tal sind derweil ungebrochen hoch. Kostete der Quadratmeter in Tegernsee im April 2009 noch 8,68 Euro Kaltmiete, werden heute schon 10,37 Euro im Schnitt fällig. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von Immobillienscout 24. Bezahlbarer Wohnraum im Tal ist und bleibt also Mangelware.
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