Geht es nach den Sozialdemokraten um den Wiesseer Gemeinderat Robert Huber, muss Gröbl den Titel Altlandrat ablegen. Dieser habe sich moralisch nicht einwandfrei verhalten und dem gesamten Landkreis geschadet.
„Wolfgang Gröbl hat mit seinem Handeln der Gemeinde Bad Wiessee und dem Landkreis geschadet und auch dem Titel Altlandrat damit Schaden zugefügt“, so Wiessees Zweiter Bürgermeister Robert Huber heute im Kreisausschuss, einem Unterorgan des Miesbacher Kreistages.
Aus diesem Grund fordert die SPD-Fraktion, Wolfgang Gröbl den Titel Altlandrat abzuerkennen. Er habe Insiderwissen gehabt und damit versucht, persönliche Geschäfte zu machen, so ein sichtlich aufgebrachter Robert Huber.
Rechtlich einwandfrei, aber …
Ungeachtet der Vorwürfe Hubers dürften die Aktivitäten Gröbls im Vorfeld des Lederer Deals zumindest rechtlich einwandfrei gewesen sein. Erst Anfang Juni hatte das Landgericht München der Klage eines Schlierseer Immobilienbüros stattgegeben und den Maklern die volle Provision zugestanden. Damit dürfte zumindest die große vermittelnde Rolle, die einige Politiker Gröbl vorgeworfen hatten, vom Tisch sein. Nichtsdestotrotz sind viele Landkreispolitiker der Meinung, dass das Handeln des ehemaligen Landrates in diversen Fällen moralisch verwerflich gewesen sei.
Dabei geht es nicht nur um die Causa Lederer, sondern auch um einen umstrittenen Grundstückskauf am Holzkirchner Bahnhof. Und so machte unter anderem Irmi Ammer aus Holzkirchen (SPD) ihrem Ärger freie Luft und betonte: „An einen Altlandrat knüpfen die Bürger einen gewissen moralischen Anspruch und erwarten, dass er sich auch dem Landkreis gegenüber so verhält.“
Hohe Hürden der Aberkennung
Weyarns Bürgermeister Michael Pelzer konnte die Wut durchaus verstehen, machte aber deutlich, dass die Aberkennung des Titels Altlandrat ein Verwaltungsakt und als solcher an hohe rechtliche Hürden geknüpft sei. „Daher bedarf es der rechtlichen Prüfung durch die Regierung von Oberbayern, ob die Voraussetzungen zur Aberkennung erfüllt sind oder nicht“, so Pelzer weiter.
Er schlug daher vor, heute nicht darüber zu entscheiden, sondern die Regierung mit der Prüfung zu beauftragen. Eine Argumentation, die auch bei vielen anderen Ausschussmitgliedern Anklang fand. Es bringe doch nichts, wenn man heute die Aberkennung beschließe und ein Gericht diese dann wegen der fehlenden Rechtsgrundlage wieder aufhebe, so Irschenbergs Bürgermeister Hans Schönauer (Freie Wähler).
Und auch Landrat Jakob Kreidl betonte: „Wir müssen uns auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit bewegen, um im Kreistag dann eine einwandfreie Entscheidungsmöglichkeit zu haben.“ Aus diesem Grund stimmten die Mitglieder des Kreisausschusses schließlich einstimmig dafür, die rechtlichen Möglichkeiten innerhalb der nächsten drei Wochen prüfen zu lassen.
Klarheit bis zum nächsten Kreistag
Wenn am 24. Juli der Kreistag zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommt, will man dann eine Entscheidungsgrundlage haben. „Das ist wichtig, damit sich das Thema nicht noch weiter hinzieht“, so der Kreuther Bürgermeister Josef Bierschneider (CSU).
Und auch der anfangs so aufgebrachte Robert Huber konnte sich am Ende mit diesem „vernünftigen Weg“ anfreunden. Ob Gröbl sich auch in Zukunft Altlandrat nennen darf, könnte sich also möglicherweise in drei Wochen entscheiden oder aber erst nach der Sommerpause. Denn wie lange eine solche Prüfung durch die Regierung von Oberbayern tatsächlich dauert, dazu gab es gestern keine klare Aussage.
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