Worte zahlen keine Schulden

Weil ihm sein Cousin aus Kreuth Geld schuldete, übte ein 32-jähriger Mann „Selbstjustiz“ aus. In Arbeitskleidung – mit Kabelbinder und Schraubenzieher bewaffnet, fing er den säumigen Zahler auf offener Straße in Bad Wiessee ab.

In Miesbach stand ein 32-jähriger Mann vor Gericht, der die Geldschulden seines Cousin mit Gewalt eintreiben wollte. / Archivbild

Bei Geld hören die Verwandschaftsverhältnisse auf. Seinem Cousin aus Kreuth hatte ein 32-jähriger Mann aus Sauerlach ein Fahrzeug besorgt. Man vereinbarte eine Ratenzahlung. Als der Cousin das Fahrzeug zu Schrott fuhr – der Wagen allerdings nicht Vollkasko versichert war – erhöhten sich dessen Schulden.

Der Kreuther geriet mit der monatlich vereinbarten Zahlung in Höhe von 200 Euro in Verzug. Um sein Geld zu bekommen, fing der 32-Jährige seinen Cousin am 3.Januar dieses Jahres gegen 14:45 Uhr auf dessen Nachhauseweg ab. In der Münchner Straße in Bad Wiessee versuchte er, ihn mit (Mord-)Drohungen zur Begleichung seiner Restschulden in Höhe von 800 Euro zu bewegen.

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(Mord-)Drohungen auf offener Straße

Weil der 32-Jährige dies auch noch in seiner Arbeitsmontur tat, und in der Jackentasche Kabelbinder und Schraubenzieher zu sehen waren, vermutete dessen Cousin, er habe Schlimmeres vor. Aufgrund der „mörderischen Angst“, die dieser Auftritt bei ihm ausgelöst hatte, brachte er den Vorfall ein paar Tage später zur Anzeige. Jüngst stand der 32-Jährige deshalb wegen Nötigung vor dem Miesbacher Amtsgericht.

Dem Angeklagten wird von der Staatsanwalt vorgeworfen, mit „dicker, schwarzer Jacke“, „scharzen Handschuhen“ und Kabelbindern „bewaffnet“, den Cousin zur Herausgabe des Geldes gezwungen zu haben. Mit Drohungen wie „Du kommst mit, sonst hau` ich Dir aufs Maul“, „Ich sorge dafür, dass Du Deinen Ausbildungsplatz verlierst“, „Ich könnte Dich umbringen, und die Polizei würde es erst morgen erfahren“ und „Wenn Du nicht mit zum Geldautomaten kommst, knöpfe ich mir Deine Freundin vor“ soll er seinen Cousin genötigt haben.

Streit eskaliert

Vor Gericht sagt der Beschuldigte aus: „Alles überzogen“. Sein Cousin habe die Situation „ja dramatisieren“ müssen. Schließlich könne er schlecht sagen, dass er gedroht habe, dessen Mutter wegen Schwarzarbeit anzuzeigen. Dass er der Freundin gedroht haben soll, streitet er ab. „Völliger Blödsinn. Ich weiß weder, wo sie wohnt, noch wie sie aussieht“. Das „Du kleiner Pisser“ räumt er ein. Ebenso wie den Vorwurf, seinen Cousin ins Auto „gezerrt“ zu haben, um diesen in dessen Wohnung zur Rede zu stellen.

Die Fahrt im Auto sei dann allerdings eskaliert. Als über die noch offenen Raten diskutiert wurde, und er ihm habe klarmachen wollen, dass man Prioritäten setzen müsse, wenn man Schulden habe, sei es zum Streit gekommen. Auf seine Nachfrage, wann denn das Geld komme, habe er eine „rotzfreche“ Antwort bekommen. Er finde den „Sachverhalt lächerlich“, so der Angeklagte zu Richter Walter Leitner.

Was ist unter Verwandten „legitim“?

Unter Verwandten müsse es „legitim“ sein, seinen Cousin zur Rede zu stellen. Schließlich habe er ihm wegen seiner Geldschulden auch nicht gleich einen Gerichtsvollzieher auf den Hals gehetzt. „Na, da wissen Sie doch, wie es geht“, warf Leitner ein. Innerhalb der Familie sei das aber der falsche Weg, findet der Angeklagte. Dann sagt sein Cousin aus. Sicherlich habe er „leider viel Geld verbraten“, gibt er zu. Insbesondere zu dem Zeitpunkt, als er mit seiner Freundin im Urlaub gewesen sei.

Dennoch habe er gehofft, dass man sich innerhalb der Familie einigt. Seine Bitte sei aber abgelehnt worden, einmal eine geringere monatliche Rate zu zahlen. Zwar sei es durchaus „legitim“, auf sein Geld zu bestehen, aber wie sein Cousin das gemacht habe, sei „unter aller Sau“. Besonders schockiert habe ihn dessen Drohung, seine Freundin aufzusuchen, wenn er nicht spure, und das Geld umgehend vom Automaten hole. Da frage er sich schon, „was Geld für eine Rolle in der Familie spielt“. Mehr familiäres Umgehen und Offenheit hätte er erwartet, genauso wie eine Entschuldigung.

Gewaltschutz aufgrund psychischer Folgen

Sein Cousin habe „ja keine Ahnung“, was dieser Vorfall psychisch in ihm auslöste. Er habe richtig „schiss“ gehabt, sodass er sogar „Gewaltschutz“ beantragte. Er habe Angst gehabt, dass sein Cousin bei der nächsten Zahlungsschwierigkeit wiederkomme. Seine größte Angst aber sei gewesen, dass seiner Freundin etwas angetan wird. „Vielleicht hätte er sie nachts überfallen oder so, ich habe keine Ahnung“. Angst habe er auch um seinen Ausbildungsplatz gehabt. Seine Sorge lag vor allem darin, welche Gerüchte sein Cousin erzählen könnte, die ihm den Job kosten könnten. Nach seiner Aussage bleibt er im Gerichtssaal und verfolgt die Verhandlung als Zuschauer.

Nach diesen Schilderungen ist die Staatsanwältin davon überzeugt, dass der Angeklagte der Beleidigung und Nötigung schuldig zu sprechen ist. Dem Geschädigten sei „massiv“ gedroht worden, sagt sie. Mit „nachhaltigen Folgen“. Zu Lasten des Angeklagten würden dessen zwei – wenn auch nicht „einschlägigen“ Einträge im Bundeszentralregister sprechen: Zum einen der vier Jahre zurückliegende Vorfall des „Führens einer unerlaubten Schusswaffe“ und die zwei Jahre zurückliegende „vorgetäuschte Insolvenz“.

Drei Monate Freiheitsstrafe oder Geldzahlung?

Sie plädiert für eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung, plus einer Geldauflage von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Der Angeklagte findet „das Strafmaß zu hoch“. Es sei ein Streit unter Verwandten gewesen, mehr nicht. Zu keiner Zeit hätte es einen Grund für seinen Cousin gegeben, Angst zu haben. Seit dem Vorfall sei man „kein einziges Mal“ in Kontakt getreten.In diesem Augenblick verlässt der Cousin fluchtartig den Gerichtssaal.

Richter Leitner hält den Angeklagten für „schuldig der Nötigung“ und verurteilt ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro. „Fakt ist“, so der Richter zu dem Angeklagten, „dass Sie eine berechtigte Forderung hatten. Wie Sie diese aber geltend gemacht haben, war falsch.“ Eine Nötigung läge dann vor, wenn man „etwas mit Gewalt oder empfindlichem Übel erzwingt“. Wenn man Forderungen habe, dürfe man nicht zur Selbstjustiz greifen, so der Richter. Aber genau das sei es gewesen: Selbstjustiz.

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