Vor zwei Jahren fuhr eine junge Frau aus Eritrea mit ihrem damals einjährigen Bub in der BOB. Von Darching über Holzkirchen nach Warngau. Weil sie kein Ticket hatte, geriet sie mit der Zugbegleiterin in Streit, schildert die SZ in einem aktuellen Bericht die damalige Situation. Daraufhin soll sie aus Wut ihr Kind auf den Boden geworfen haben. Das zumindest behauptete die Zugbegleiterin seinerzeit. Zeugen gab es keine.
Infolge des Sturzes aus „etwa einem Meter Höhe“ erlitt der Junge Prellungen im Gesicht und blutete an der Lippe. Wegen schwerer Körperverletzung verurteilte das Miesbacher Amtsgericht die heute 32-Jährige auf eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Für Verteidiger Hartmut Wächtler damals ein „problematisches“ Urteil, wie die SZ schreibt. Er ging in Berufung.
Zu viele Widersprüche in Aussagen der Zugbegleiterin
Der Fall landete nun vor dem Münchner Landgericht. Sie sei „hektisch“ geworden, als sie damals ihr Ticket nicht gleich gefunden hatte, erklärt die 32-Jährige. Ihr Sohn sei ihr dabei vom Schoß gerutscht und zu Boden gefallen. Dass es dem Kind anschließend gutging, bescheinigen dem Gericht sowohl Ärzte des Krankenhauses Agatharied als auch die Kinderschutzstelle des Landratsamts.
Der medizinische Gutachter sagt aus, dass die Verletzungen des Jungen nicht auf die Schilderung der Zugbegleiterin passen. Verteidiger Wächtler konfrontiert die Zugbegleiterin mit ihren widersprüchlichen Aussagen. Zuerst habe sie behauptet, die junge Mutter schon seit München im Auge gehabt zu haben, später wolle sie gesehen haben, wie sie in Holzkirchen zugestiegen sei. Die Zugbegleiterin soll sich laut SZ daraufhin vor Gericht „um Kopf und Kragen“ geredet haben.
Aufgrund des medizinischen Gutachtens wird das Verfahren wegen „geringer Schuld“ eingestellt. Weil die Mutter dennoch „fahrlässig“ gehandelt habe, so das Gericht, seien 32 Sozialstunden abzuleisten. Jetzt wird der Staatsanwalt prüfen müssen, ob sich die Zugbegleiterin nicht wegen Falschaussage strafbar gemacht hat.
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