Wurde das Wild ausreichend versorgt?

Zuletzt im Februar hatten wir über die unterlassene Wildfütterung in Kreuth berichtet. Damals hatte sich die Wildbiologin Christine Miller eingeschaltet und Anzeige gegen die Verantwortlichen erstattet. Doch bisher hat sich wenig getan.

Der Winter wurde für Wild in diesem Jahr zum Überlebenskampf. / Quelle: Christoph Burgstaller

“Wer keine Lust hat ein Jagdrevier zu führen sollte es lassen”, fand die Wildbiologin Christine Miller damals deutliche Worte. Das heimische Wild war im Winter stark bedroht. Zum einen wegen der hohen Niederschläge, zum anderen wegen Störungen durch die zahlreichen Erholungssuchenden während Corona. Umso schlimmer wurde die Situation, als die zuständigen Jäger das Wild einfach nicht zufütterten.

Für Miller ein klarer Fall: Ist das Wild durch starke Niederschläge nicht fähig selbständig natürliche Äsung zu suchen und aufzunehmen, ist der Revierinhaber verpflichtet das Wild vor Futternot zu bewahren.

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Im Februar hieß es, das Landratsamt müsse nun prüfen, doch bisher kam von dieser Seite keine nähere Information. Pressesprecherin Sophie Stadler erklärte:

 Da es sich vorliegend um laufende Verfahren handelt, können wir Ihnen leider keine weitergehenden Informationen zukommen lassen. Ob ein Bußgeld verhängt wird beziehungsweise, wie hoch ein Bußgeld ausfällt kann pauschal nicht beantwortet werden – diese Entscheidung bedarf einer konkreten Prüfung im Einzelfall.

Fest steht allerdings: Für den Fall, dass ein zu ahndender Verstoß festgestellt wird, sieht das bayerische Jagdgesetz in Art. 56 Abs. 1 Nr. 13 einen Bußgeldrahmen bis zu 5.000 Euro vor, sofern vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 43 Abs. 3 S. 1 des bayerischen Jagdgesetztes, der Verpflichtung, in der Notzeit für angemessene Wildfütterung zu sorgen und die dazu erforderlichen Fütterungseinrichtungen zu unterhalten, nicht nachgekommen wird.

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