Zum Verwechseln ähnlich

Das Tegernseer Brauhaus hat etwas gegen das Klosterseer Bier, weil es gar nicht vom Klostersee stammt. Auch die Ähnlichkeit der Etiketten sei auffällig. Deshalb klagten die Tegernseer gegen die Grafinger Brauerei Wildbräu. Heute fiel die Entscheidung.

Das Klosterseer-Bier hat tatsächlich eine gewisse Ähnlichkeit mit unserem Tegernseer
Heute kam es im Oberlandesgericht in München zur Verhandlung

Der Streit gärt schon seit eineinhalb Jahren. Die Tegernseer befürchteten eine Irreführung der Verbraucher, weil diese im Glauben seien, ein Klosterseer Bier werde in einem Kloster gebraut und stamme vom gleichnamigen See. Das sei ein unlauterer Wettbewerb und ein Verstoß gegen den Verbraucherschutz in Verbindung mit „lebensmittelrechtlichen Irreführungstatbeständen”. Dies stand im Mittelpunkt der Berufungsverhandlung vor dem Münchner Oberlandesgericht.

Denn im Juli vergangenen Jahres hatte bereits das Landgericht die Klage der Tegernseer gegen den Bierkonkurrenten in erster Instanz abgewiesen. Doch auch heute folgte Richter Cossardt nicht der Unterlassungsklage des Herzoglichen Brauhauses. Klosterseen gebe es in Deutschland etwa zwei Dutzend und wer eine Bekleidung der Marke Windsor kaufe, erwarte auch nicht, dass diese aus dem Haus des Adelsgeschlechts Windsor stamme.

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Er sehe auch keine Irreführung der Verbraucher, denn „in einem Kloster wird Bier schon lange nicht mehr gebraut“, so der Richter. Den Mönch, mit dem die Paulaner Brauerei werbe, gebe es auch schon seit 200 Jahren nicht mehr. Bier sei ein Alltagsgut ohne große Kosten. Der Verbraucher würde keine Überlegung anstellen, ob das Brauhaus an einem See liege und klösterliche Braukunst spiele schon lange keine Rolle mehr, so die Urteilbegründung.

Zwei Biere, ähnliche Etiketten

Zuvor versuchte es der Anwalt des Tegernseer Brauhauses nochmals auf das täuschend ähnliche Etikett des Bierkonkurrenten aus Grafing abzuheben und dieses zu verbieten, denn die Herkunftsbezeichnung beeinflusse die Verbraucherentscheidung. Die beklagte Partei konterte, die Marke Tegernseer Bier müsse doch gar nicht für den See als Domizil der Reichen und Schönen stehen, schließlich heiße die Stadt auch Tegernsee.

Die Bezeichnung lehne sich nicht an den Klostersee in der Nachbarschaft an, argumentierte der Anwalt der Grafinger Brauerei, sondern an den bekannten Grafinger Eishockeyclub EHC Klostersee. Dessen Stadion liege in unmittelbarere Nachbarschaft zur Brauerei. Obendrein kaufe ein Verbraucher wegen der Vorstellung, eine Brauerei liege an einem bestimmten See, keine Kiste Bier mehr oder weniger.

Zum Verwechseln ähnlich?
Zum Verwechseln ähnlich?

Das Gericht folgte der Argumentation. Da keine Täuschung der Verbraucher gegeben sei, wies es die Klage des Herzoglichen Brauhauses Tegernsee ab. Der Streitwert wurde auf 100.000 Euro festgesetzt. Angesichts des Urteils wird es vermutlich noch länger in der Tegernseer Brauerei gären. Umso mehr, als es in der anschließenden Verhandlung vor dem Oberlandesgericht im gleichen Sitzungssaal nochmals um eine Biermarke ging, um das Chiemseer.

Hier entschied das Gericht anders und erkannte den Namen Chiemseer ab, da das Bier in Rosenheim gebraut werde und es nur einen Chiemsee gebe. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Pech für die Tegernseer, dass es mehrere Klosterseen gibt.

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