Eine Frage, die sich Bürger rund um den See sicherlich nicht das erste Mal stellen: „Messen die Gemeinden in einigen Fällen mit zweierlei Maß?“
In Kreuth möchte man meinen, dass es zumindest im Fall des Designer-Hauses in der Traten und bei der Klinik im Alpenpark im Ortsteil Ringsee so ist. An der einen Stelle geht die Gemeinde gegen eine Holzfassade vor. An anderer Stelle drückt man beide Augen zu und lässt eine ortsunübliche Front durchgehen.
Im Alpenpark ist in den vergangen Monaten die Außenfassade der Klinik umgestaltet worden. So erstrahlt beispielsweise der Eingangsbereich in einem neuen gedeckten Weiß. Dieses wirkt laut Auffassung einiger Gemeinderäte allerdings eher grau, wie in einem Vororttermin festgestellt wurde.
“Weiß ist bei uns in der Satzung zugelassen”, weis Bürgermeister Josef Bierschneider. Wenngleich es hier laut dem Rathaus-Chef durchaus unterschiedliche Farbtöne gebe. Außerdem wurden an der Außenfassade neuerdings Kupferlamellen angebracht, die eigentlich so gar nicht ins Ortsbild passen wollen.
“Wie Lederhose mit Turnschuhen”
Eine Diskrepanz, zu denen einige unserer Leser eine klare Meinung haben: “Die Lamellen sind ja fast vergleichbar mit einem Oktoberfestgänger in Lederhosen, der dazu Turnschuhe trägt. Schrecklich.”
Bürgermeister Bierschneider meinte heute auf Nachfrage: “Schaut doch gar nicht so schlecht aus.” Über Geschmäcker lässt sich bekanntlich nicht streiten.
Kreuths Rathaus-Chef machte seinen Ratskollegen bereits bei der Entscheidungsfindung pro „Ausnahmeregelung“ für den Alpenpark im November 2011 klar: „Hier handelt es sich nicht um ein privates Wohnhaus, sondern um ein Klinik-Funktionsgebäude.“ Daher sei auch die diskutierte Ausnahmeregelung möglich.
Wobei die Klinik im Alpenpark auf ihrer Internetseite explizit darauf hinweist, dass das Gebäude eben kein 0815-Funktionsgebäude ist, sondern “den Charme eines oberbayerischen historischen Hauses besitzt”.
Sind manche vor dem Gesetz gleicher?
Nichtsdestotrotz sei es dem Gemeinderat durchaus gestattet, Ausnahmen bei der Ortsgestaltungssatzung zu erteilen. Zu dem entscheidenden Zeitpunkt, also Ende letzten Jahres, war übrigens die neue Ortsgestaltungssatzung gerade „druckfrisch“ beschlossen worden.
Umso mehr plädierte ein Teil des Gemeinderats darauf, hier auch nicht nachzugeben und die neu gefasste Satzung doch bitteschön anzuwenden. Eine Mehrheit im Gremium fand sich hierfür allerdings keine.
Zwar mussten die Abstände zwischen den Lamellen etwas angepasst werden. Und auch bei der Fenstergestaltung wünschten sich einige Gemeinderäte Querverstrebungen. Umgesetzt wurden letztere jedoch augenscheinlich nicht.
Beim neulich im Rathaus behandelten Fall “Designer-Haus in der Traten” handelt es sich dann eben nicht um ein Funktionsgebäude beziehungsweise um einen Gewerbebetrieb, sondern um ein Wohnhaus.
Und so ist es auch unumgänglich, dass einige Leser auf das offensichtliche Missverhältnis verstimmt reagieren: “Vor dem Gesetz sind doch alle gleich. Oder doch nicht?” meint eine Leserin und ergänzt: “Aber die einen zahlen Gewerbesteuer und andere eben nicht.”
Wenn, dann solle man doch konsequent bei seinen Entscheidungen in Zusammenhang mit der Ortsgestaltungssatzung sein, fordern wieder andere.
Architekt hat Gemeinde “hintergangen”
Im Fall in der Traten stellt sich allerdings eine etwas andere Situation dar als am Ringsee. Hier hat der Erbauer dem Gemeinderat offenbar einen anderen Fassadengestaltungsplan vorgelegt, als er diese im Nachhinein dann umgesetzt hat. Einige Verantwortliche fühlten sich dadurch wohl auf den „Schlipps“ getreten, weshalb man nun so vehement gegen die Holzverschalung der Fassade, die bis zum Boden reicht, vorgeht.
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