Für zwei Flächen nördlich von Föching bei Fellach lag ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Monika Wohlschläger, von der Verwaltung der Marktgemeinde, trug vor, dass es sich um eine Waldfläche handele, an die angrenzend bereits Kiesabbau stattfinde, und zwar auf einer Fläche von – planungsrechtlich bedenklich – nur rund 5000 Quadratmetern.
Das erscheine für eine Abbaufläche als zu kleinteilig. Außerdem sei der Waldbestand als Altbestand geschützt. Formal fehle zudem die Stellungnahme des Forstamtes. Deshalb lautete der Vorschlag Verwaltung, die beantragte Änderung des Flächennutzungsplans abzulehnen.
Kiesabbau beeinträchtigt die Nachbargrundstücke
In der nachfolgenden Diskussion wies Christoph Schmidt (CSU) darauf hin, dass die Fläche nicht nur sehr klein, sondern auch ungünstig geschnitten sei. Ein Kiesabbau beeinträchtige die Nachbargrundstücke. Andere Kiesreserven seien noch vorhanden, die sollten zunächst genutzt werden, um die Belastungen für Fellach gering zu halten.
Martin Taubenberger (FWG) hingegen hielt gerade an dieser Stelle einen Abbau für möglich, vorausgesetzt, es handle sich um den selben Abbauunternehmer. Ein aktuelles Luftbild zeige, dass dort bereits alles ausgebeutet sei bis auf die fragliche kleine Waldfläche, die ursprünglich als Baumschule geplant war. Wenn man dort ausbeuten wolle, dann ginge das nur jetzt, später nicht mehr. Der Verkehr durch Kiesabbau sei in Fellach ohnehin schon gegeben und bedeute somit keine zusätzliche Belastung.
Im Wald soll kein Kies abgebaut werden
Robert Wiechmann (B ’90/Die Grünen) wies darauf hin, dass die fragliche Fläche unabhängig von anderen Faktoren „Wald“ im Sinne des Waldgesetzes sei. Und es sei Konsens im Landkreis Miesbach, dass im Wald kein Kies abgebaut werden soll. Man laufe sonst Gefahr, einen Flickenteppich von Kiesgruben zu haben. Dies sei ein Beitrag zum Natur- und Landschaftsschutz. Der gleiche Eigentümer sei kein zwingender Grund, das zu genehmigen, erklärte Wiechmann: „Wir unterstützen die Verwaltungsvorlage eins zu eins“. Damit konnte Wiechmann offenbar überzeugen. Mit 14 zu 6 Gegenstimmen wurde der Antrag abgelehnt.
Ein weiterer Antrag, diesmal auf Vorbescheid, betraf eine Fläche von rund 26.800 Quadratmeter Kiesabbaufläche in der Gemarkung Föching. Dort ist der Abbau auf einer Fläche von 17000 Quadratmetern in einer Abbauzeit von 1,5 Jahren geplant, von zunächst rund 56.000 Kubikmetern und in einer zweiten Phase von rund 66.000 Kubikmetern Abbaumasse bei einer Abbautiefe von acht Metern. Das Grundstück liegt im Außenbereich. Im Regionalplan wurde für diese Grundstücke eine Vorbehaltsfläche für Kies und Land ausgewiesen. Kiesabbau, so Monika Wohlschläger, ist im Außenbereich privilegiert.
Der Abbau wurde schon 2012 abgelehnt
Doch dieses Grundstück wurde explizit ausgenommen. Schon 2012 lag der Antrag vor, es als Kiesabbaufläche auszuweisen. Aber damals wurde von der Marktgemeinde den Belangen der Nachbarn größeres Gewicht beigemessen. Es hatte Beschwerden wegen Lärm und Staub gegeben. Nun fehlten für den vorliegenden Antrag die Unterschriften der Nachbarn.
Die Zufahrt zur Abbaufläche sei von Süden her geplant und baurechtlich gesichert. Verträglicher aber wäre eine Zufahrt von Norden. Die ist aber nicht vorgesehen. Darüber hinaus gab Wohlschläger zu bedenken, dass die Darstellung des Flächennutzungsplans dem Vorhaben entgegensteht. Ferner sei die Untere Naturschutzbehörde und die Emmissionsschutzbehörde zu hören. Aus Sicht der Verwaltung sei das Vorhaben deshalb abzulehnen, erklärte Wohlschläger. Martin Taubenberger vermutete einen anderer Kiesabbauer als 2012, der nun einen eigenen Versuch startet. Eine Abbauzeit von eineinhalb Jahren zog er in Zweifel. Er erklärte:
Dann wird verlängert. Das kann auch 10, 15 oder 20 Jahre dauern. Mein Hauptproblem dabei ist die Nachbarschaft.
Christoph Schmid erklärte, er wolle dem Antrag der Verwaltung folgen. „Wir gewichten die Wirkung auf die Nachbarn stark. Der Anstand hätte geboten, die Nachbarn einzubeziehen“. Hans Putzer (SPD) fand starke Worte: „Bürgerschutz geht vor Profitgier der Kiesabbauer“. Soweit wollte Bürgermeister von Löwis nicht gehen und bat Putzer, die pauschale Unterstellung der Profitgier zurücknehmen.
Irmi Ammer (SPD) holte die Diskussion auf die sachliche Ebene zurück: „Vor fünf Jahren haben wir schon abgewogen, wenn wir jetzt anders entscheiden, dann haben wir damals falsch entschieden“, stellte sie fest. Martin Taubenberger allerdings wollte das Vorhaben nicht grundsätzlich verurteilen. Und Hubert Müller signalisierte, dass er dem ersten Bauabschnitt zustimmen könnte, weil: „Ohne Kies geht es auch nicht.“ Dennoch folgte er wie seine sämtlichen Gemeinderatskollegen in der abschließenden Abstimmung dem Vorschlag der Verwaltung. Der Antrag auf Vorbescheid wurde einstimmig abgelehnt.
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