Haslberger meldet sich zu Wort

Die Berichte rund um das Wegerecht von Franz Haslberger sorgen für Wirbel. Wiessees Bürgermeister Höß will die Wogen glätten und spricht von „harmonischem Miteinander“. Es werde, so Höß, Stimmungsmache betrieben. Doch Haslbergers Druckmittel sind real.

Bürgermeister Peter Höß wirft den Medien Stimmungsmache vor und will die Wogen zwischen Haslberger und der Gemeinde glätten. Archivbild
Bürgermeister Peter Höß will die Wogen zwischen Haslberger und der Gemeinde glätten. Archivbild

Bloße Stimmungsmache oder reale Gefahr? Fakt ist, Unternehmer Franz Haslberger will nach wie vor einen historischen Gutshof auf dem Bauern in der Au errichten, die Gemeinde Bad Wiessee lehnt dies aus bekannten Gründen ab. In der Gemeinde befürchtet man nun, dass Haslberger seine Ländereien und Wegerechte als mögliche Druckmittel einsetzt, um eine Genehmigung zu erzwingen. Darunter die Ausflugsgaststätten Bauer in der Au, die Söllbachklause sowie das weit verzweigte Wegenetz.

Haslberger meldet sich bei Höß

Bürgermeister Peter Höß will nun „den Ball flach halten, um zu einem Konsens mit Haslberger zu kommen.“ Ob seine Strategie bei dem knallharten Freisinger Geschäftsmann aufgeht? Zumindest hat der Bürgermeister nach eigenen Aussagen gestern einen Anruf von Haslberger bekommen. Dieser soll die Gründe für seine Ablehnung des Mountainbike Festivals auf seinen Straßen erklärt haben. Laut Höß habe Haslberger nur die begleitenden Motorräder abgelehnt, nicht aber die Biker.

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Diese hätten jederzeit seine Straßen benutzen dürfen. Da der Veranstalter aber auf Motorräder beharrt habe, sei dann auch für die Söllbachstraße ein Fahrverbot ausgesprochen worden. „Künftig soll die Nutzung von Haslbergers Wegen und Straßen weiterhin für die Öffentlichkeit möglich sein“, erklärt Haslbergers Anwalt Mathias Dürr auf Nachfrage der Tegernseer Stimme.

Haslberger und die Gerichte

Der Versuch des Wiesseer Bürgermeisters, die Wogen mit Franz Haslberger zu glätten, ist derweil aus Sicht der Gemeinde durchaus nachvollziehbar. Denn Haslberger scheut auch den Weg vor Gericht nicht. Das hat er schon öfter gezeigt. 2001 verklagte er die Regierung von Oberbayern, weil diese ihm die Erweiterung seiner Jagdhütte im Naturschutzgebiet Zengermoos, das im Erdinger Moos liegt, verweigert hatte. Haslberger bekam am Ende recht.

Auch mit dem Bayerischen Rundfunk traf sich der Unternehmer letzte Woche erneut vor Gericht. Wie berichtet, hatte ein Fernsehteam des BR aus aktuellem Anlass einen Beitrag zum Bauern in der Au gedreht. Da die Zufahrtswege alle Haslberger gehören, „sind die Straßen nicht zum öffentlichen Verkehr freigegeben“, argumentierten die Anwälte des Klägers vor Gericht. Sie forderten eine Unterlassungserklärung des Bayerischen Rundfunks (BR), dass künftig alle Mitarbeiter des BR „es zu unterlassen“ haben, ohne Genehmigung Haslbergers Straßen zu „befahren“.

Eine Sichtweise, die auch das Landgericht München teilte. Die Richterin gab Haslberger recht. Künftig dürfen Fahrzeuge des BR und seiner freien Mitarbeiter Haslbergers Grund nicht mehr befahren. Weder Rechtsanwalt Dürr noch der Justitiar des BR waren zu einer weitergehenden Stellungnahme zu dem Urteil bereit. „Es ist damit zu rechnen, dass beide Parteien Rechtsmittel zum OLG München einlegen werden“, erklärte der Justiziar des BR, Florian Steinert, abschließend.

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