Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Traunstein habe man heute Anklage vor dem Traunsteiner Amtsgericht gegen den beschuldigten Fahrdienstleiter wegen fahrlässiger Tötung in zwölf Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in 89 Fällen und gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr erhoben. Der 39-Jährige wurde bereits vor drei Monaten festgenommen.
Nach dem aktuellen Stand soll der Mann massiv gegen die Fahrdienstvorschriften der Bahn verstoßen haben. So habe er während seines Dienstes am Morgen des Unglückstages das Handy eingeschaltet und ein Online-Computerspiel gestartet.
Keine technischen Mängel als Unfallursache
Dabei erklärt die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung, dass darüberhinaus “die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Rosenheim zu den Unfallursachen abgeschlossen” sind.
Die Überprüfung der bahntechnischen Anlagen an der Unfallstrecke und im Stellwerk einschließlich der Funktechnik durch mehrere technische Sachverständige ergab keine Anhaltspunkte für technische Mängel als Unfallursache.
Vielmehr habe sich der Verdacht erhärtet, dass der Fahrdienstleiter bis unmittelbar vor der Kollision der Züge durch die Nutzung eines Online-Computerspiels abgelenkt war. So sei er “hinsichtlich des Kreuzungsverkehrs der beiden Züge aus Unachtsamkeit von falschen Annahmen” ausgegangen.
Nachdem der Mann seinen Fehler bei der Regelung des Begegnungsverkehrs erkannt hatte, soll er durch Sondersignale die Gleise freigegeben haben, ohne sich zu vergewissern, dass sie tatsächlich frei waren. Technische Schutzvorrichtungen setzte der Fahrdienstleiter außer Kraft. Der Versuch des Mannes über Funk einen Notruf an die Zugführer abzusetzen sei misslungen, da er bei der Nutzung des Funkgerätes einen Bedienungsfehler beging.
Im Rahmen der Verhöre hatte der Mann mehrfach eingeräumt, auf seinem Mobiltelefon das Computerspiel gestartet und gespielt zu haben. Er bestritt jedoch, hierdurch abgelenkt worden zu sein. Der beschuldigte Fahrdienstleiter befindet sich weiter in Untersuchungshaft.
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