Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München II, Andrea Mayer, hatte gegenüber der TS schon vergangene Woche erklärt, dass „es ein Verfahren gegen die Feuerwehr Bad Wiessee gibt“. Mehr könne sie aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen. Die Heimatzeitung, die tags darauf den TS-Artikel als Grundlage für einen eigenen Bericht nahm, soll von der Pressesprecherin die Auskunft bekommen haben: „Ich kann weder bestätigen, dass ermittelt wird, noch dass nicht ermittelt wird“.
Flugs entstand daraus als Zitat der Staatsanwaltschaft die Schlagzeile: „Wir ermitteln nicht“. Nun aber zeigt sich nach weiteren Recherchen der Tegernseer Stimme, dass nach dem Eingang einer Strafanzeige sehr wohl „ein Verfahren anhängig ist“, wie Mayer auf Nachfrage erneut betont. Die Tatsache, dass Zeugen bereits Mitte November von Beamten der Polizeiinspektion Bad Wiessee vernommen wurden, belege „einen bestehenden Anfangsverdacht“. Insoweit sei festzustellen, „dass die Mitteilung, dass hier ein Verfahren anhängig ist, nichts darüber aussagt, ob Ermittlungen geführt werden oder nicht“.
Zeugeneinvernahme spricht für Ermittlungsverfahren
Wenn die Staatsanwaltschaft bereits Zeugen vernehme, dann könne allerdings nur zwischen Vorermittlungen und einem richtigen Ermittlungsverfahren unterschieden werden, so ein Strafverteidiger auf Nachfrage. „Wenn Zeugen vernommen wurden, spricht das für einen Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft. Insofern ist in der Tat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden“, versucht der Jurist die Terminologie der Pressesprecherin klarzustellen.
Dieses juristische Verfahren hat offenbar auch intern schon den Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr erreicht. Schwer vorstellbar ist, dass bereits ein Medienbericht reicht, um die Wahl eines neuen Vorstands bei der Hauptversammlung auszusetzen. Nun wolle man sich Klarheit verschaffen, ob juristischer Ärger droht, ist zu hören. Bis dahin bleibe der bisherige Vorstand des Feuerwehrvereins im Amt.
Feuerwehrverein ist verunsichert
Im Kern geht es um ein Millionenerbe von Maria Huber, die 2016 im Alter von 91 Jahren verstarb. Nach ihrem Tod, so ihr Testament vom 28. April 2007, sollte Alleinerbe der Verein der Freiwilligen Feuerwehr e.V. Bad Wiessee zur Erfüllung gemeinnütziger Zwecke werden. Dem Verein vermachte sie ihr Mehrfamilienhaus in der Sanktjohanserstraße 22 auf dem 2.500 Quadratmeter großen Grundstück. Der Wert wird auf etwa zwei Millionen Euro beziffert.
Die Einnahmen des Hauses fließen seither auf das Konto der Feuerwehr. Doch von dem Nachlass profitierte auch Vereinsvorstand Andreas Kaiser persönlich, dessen Frau die alte Dame betreut hatte. Denn Stefanie Kaiser erlag im Alter von nur 37 Jahren einem Krebsleiden. Laut zweitem Testament im gleichen Jahr vom 19. Dezember 2007 wurden dem Ehepaar Kaiser auch sämtliche zum Haushalt gehörenden Gegenstände einschließlich der „persönlichen Habe“ überschrieben.
Misstrauen blieb
Zu diesem gehört nach Informationen der Tegernseer Stimme auch ein Barvermögen von 115.000 Euro. Nachdem der Begriff „persönliches Habe“ vereinsintern nicht gelöst werden konnte, wurde als Rechtsanwalt und Mediator Anton Lentner aus Bad Wiessee hinzugezogen. Doch das Misstrauen blieb. Es gab Niederlegungen von Ämtern. Denn die Kritiker waren mit der Auslegung des Testaments zugunsten von Kaiser nicht einverstanden.
Ihm sollen von Lentner und dem Vereinsvorstand 80.000 Euro als Kompromiss zugesprochen worden sein. Für gemeinnützige Zwecke der Feuerwehr sind demnach nur 35.000 Euro verblieben. Diese Aufteilung brachte offenbar den Unfrieden und führte zu einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Dies hat den Verein nun verunsichert.
SOCIAL MEDIA SEITEN