Wieder, wie so oft, lag dem Bauausschuss eine Nutzungsänderung für die ehemaligen Räume der HypoVereinsbank-Filiale in der Tegernseer Straße vor. Der Göppinger Spezialist für “Entertainment-Center” plant dort im Erdgeschoß, wie mehrfach berichtet, auf 96 Quadratmetern acht Spielgeräte, ein TV- und Thekenbereich, berichtet Bauamtsmitarbeiter Stephan Herbst.
Bekannt sind Billardtische, Dart-Scheiben, TV-Spielgeräte und Geld-Spielautomaten. Weiterhin würde es noch Lagerräume von mehr als zehn Quadratmetern geben. Bereits im April vergangenen Jahres hatte der Tegernseer Bauausschuss diese Spielothek abgelehnt. Die Antragsteller legten nach, sie wollten sogar mehr. Ihre geplante Erweiterung auf 132,7 Quadratmeter wurde dann im August ebenso abgeschmettert.
“Rolle rückwärts”
Spielhallen fallen unter den Begriff der Vergnügungsstätten. Diese seien aber in einem Mischgebiet nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Grundfläche der Spielhalle nicht mehr als 85 Quadratmeter habe. Zudem muss das Gebiet überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt sein. Im konkreten Fall aber überwiege die Wohnnutzung mit 61 Prozent. Die beantragte Größe mit 96 Quadratmeter ist der Stadt Tegernsee ohnehin zu groß. Daher sei die Spielhalle nicht zulässig, beschied das Bauamt.
Warum denn nochmals ein Antrag auf Nutzungsänderung vorliege, fragt Florian Widmann (CSU), wenn bereits vor einem Jahr der Vorbescheid abgelehnt wurde. Bürgermeister Johannes Hagn (CSU) klärt auf:
Weil das Gerichtsverfahren wegen eines Formfehlers mit falschen Unterschriften eingestellt wurde.
Die von der BCE Immobilien GmbH beim Münchner Verwaltungsgericht eingereichte Klage scheiterte im Juni auch daran, dass auf der “Bauvorlageberechtigung” der Falsche unterschrieben hatte. Nämlich der Antragsteller und nicht, wie es hätte sein müssen, der Architekt. Was so viel bedeutete wie: Keine Bauvorlageberechtigung, keine Begehung, keine Klage. Aufgrund dieses Formfehlers zog die BCE Immobilien GmbH im Juni ihre Klage zurück. Dennoch wurde das Genehmigungsverfahren im September neu aufgerollt. “Jetzt beginnt die Rolle rückwärts”, so Hagn zum “Dauerbrenner. “Aber an unserer Einstellung hat sich nichts geändert”.
Jedoch sei bei dem Verfahren festgestellt worden, dass es in dem Haus nicht genehmigte Nutzungen von Büros als Wohnungen gebe, da dies auch Auswirkungen auf die Stellplätze habe. Ursprünglich ging man im Rathaus davon aus, dass sich dort neben zwei genehmigten Wohnungen und einer Einheit mit drei Büros, noch eine Naturheilpraxis, eine Physiotherapie, eine Anwaltskanzlei, eine Goldschmiede und weitere zehn Wohnungen befinden würden. Hier will das Bauamt nochmals beim Landratsamt nachhaken. Einstimmig wurde die Nutzungsänderung zur Spielothek verworfen. Nun landet der Fall wohl wieder beim Verwaltungsgericht.
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