Höhere Zweitwohnungssteuer durch die Hintertür?

Im Dezember vergangenen Jahres kippte das Bundesverwaltungsgericht das Wiesseer Stufenmodell der Besteuerung von Zweitwohnungen. Deren Eigentümer sind nun erstaunt über künftig höhere Abgaben. Will sich die Gemeinde gesundstoßen?

Ein typisches Bild fürs Tal: heruntergelassene Rollos bei Zweitwohnungen. / Foto: K. Wiendl

Nachdem die Gemeinde Bad Wiessee im Dezember mit ihrer bisherigen Regelung zur Zweitwohnungssteuer vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert war, wurde eine neue Berechnungsweise beschlossen. Demnach verlangt die Gemeinde als Zweitwohnungssteuer nun zwölf Prozent linear der Kaltmiete, die der Eigentümer fiktiv für die Wohnung einnehmen könnte. Auf diese Regelung, die für das laufende Jahr gilt, haben sich inzwischen alle Gemeinden im Tegernseer Tal verständigt. Zuvor war die Steuer dort nach einem Stufenmodell erhoben worden. Die Richter hatten das Modell von Bad Wiessee als „zu grob“ verworfen.

In der Praxis bedeute die neue Regelung, wie es dazu jüngst im Gemeinderat hieß, dass Eigentümer, die bisher in der unteren Stufe waren, weniger zahlen würden. Höhere Abgaben dagegen müssten die entrichten, die ganz oben in der Skala waren. Der Kritik von außen, die Gemeinde wolle sich mit dem neuen Abgabenmodell “gesundstoßen”, entgegnete Bürgermeister Peter Höß (FWG) damit, dass “das Aufkommen aus der Zweitwohnungssteuer damit etwa gleichbleiben wird”.

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Die Gemeinde will sich „die Kasse füllen“

Doch so mancher Eigentümer traute seinen Augen nicht, als ihm in diesen Tagen die neuen Steuerbescheide der Gemeinde ins Haus flatterte. Statt weniger müssen sie nun mehr zahlen. „Das Leipziger Urteil war die Gelegenheit, die Tarife anzupassen und die Kasse zu füllen“, so ein Eigentümer zur Tegernseer Stimme. Seine Zweitwohnung aus den 60er Jahren sei eben Luxus. Und der koste Geld.

Statt bisher sieben Euro pro Quadratmeter müsse er nun 9,20 Euro bezahlen. Bei zwölf Prozent der Nettomieteseien dies nun knapp 600 Euro statt bisher 450 Euro. Ähnlich ergehe es auch einem anderen Eigentümer. Bei ihm steige die Abgabe von 8,37 auf 9,68 Euro pro Quadratmeter. „Wenn die Gemeinde das bei allen zirka 500 Zweitwohnungsbesitzern gemacht hat, dann ist das eine satte Mehreinnahme“, prognostiziert der Wiesseer.

Möglicherweise hat er noch die Aussage des Kämmerers im Ohr, dass die Zweitwohnungsbesitzer nicht schlechter gestellt werden sollten. Schließlich wollten die Tal-Kommunen kein Geschäft aus diesem Urteil machen, sondern nur die gleiche Einnahmequelle erhalten. Die neuen Steuerbescheide der Gemeinde rechtfertigt deren Geschäftsleiter Hilmar Danzinger: „Grundlage für diese Preisfestsetzung darf nur ein Mietspiegel oder ein Gutachten eines beeidigten Sachverständigen sein, das den Mietpreis pro Quadratmeter Wohnfläche je nach Lage, Größe und Alter der Wohnung errechnet“.

Gutachter bestimmt Steuerhöhe

Solch ein Gutachten habe es auch bereits bei der „alten“ Berechnungsmethode gegeben, die laut Danzinger aus dem Jahr 2014 stammte. Da ein Gutachten dieser Art alle drei bis vier Jahre neu beauftragt werden sollte, um marktnahe Preise als Berechnungsgrundlage zu haben, habe die Gemeinde Anfang des Jahres 2018 ein neues Gutachten erstellen lassen, das nun seit wenigen Wochen vorliege.

Da sowohl die Kauf- als auch die Mietpreise in den vergangenen vier Jahren stark angestiegen seien, „kommt es allein dadurch zu einem höheren Abgabensatz, der jedoch der Marktentwicklung geschuldet ist und nicht der neuen Berechnungsgrundlage“, so Danzinger. Dies bedeute, dass es auch bei der alten Berechnungsmethode, dem Stufenmodell, zu einer Erhöhung des Abgabensatzes gekommen wäre. „Insgesamt erhöht sich damit nicht die Steuer“, sagt Danzinger, „sondern aufgrund der aktualisierten Berechnungsgrundlage der Abgabensatz für die Zweitwohnungsbesitzer“. Der Wiesseer Eigentümer erklärte gegenüber der Tegernseer Stimme, dass er „nicht dagegen klagen“ werde.

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