Ein Urteil und seine Folgen

Nachdem erst Kreuth letzte Woche auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts reagierte, führt nun auch Bad Wiessee ein neues Modell zur Zweitwohnungssteuer ein. Dabei ging Bürgermeister Höß gestern auch auf Kritik ein, die Gemeinde würde sich damit “gesundstoßen”.

Über 500 Zweitwohnsitze hat Bad Wiessee. Meist bleiben deren Fensterläden geschlossen / Archivbild

Mitte Dezember vergangenen Jahres kippten die Leipziger Richter das umstrittene Stufenmodell von Schliersee und Bad Wiessee zur Besteuerung von Zweitwohnungen. Das siebenstufige Modell sei nicht mit dem Verfassungsgrundsatz der gleichmäßigen Besteuerung nach Leistungsfähigkeit vereinbar. Die Gemeinden mussten reagieren.

Zunächst änderte Kreuth seine Zweitwohnungssteuer, am Donnerstagabend lag das Thema im Wiesseer Gemeinderat: Die Neufassung der Satzung, die schon mit anderen Talgemeinden abgesprochen sei, so Bürgermeister Peter Höß (FWG). Die anderen Kommunen würden nachziehen. Dann gelte, dass den Steuerpflichtigen künftig zwölf Prozent der Jahresnettokaltmiete abverlangt werden. Dies bedeute, dass die Eigentümer, die bisher in der unteren Stufe waren, weniger zahlen würden. Höhere Abgaben dagegen müssten die entrichten, die ganz oben in der Skala waren.

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“Warum nur zwölf Prozent?”

Der Kritik von außen, die Gemeinde wolle sich mit dem neuen Abgabenmodell “gesundstoßen”, entgegnete Höß damit, dass “das Aufkommen aus der Zweitwohnungssteuer damit etwa gleichbleiben wird”. Vorsichtshalber seien auch Campingplätze in die neue Satzung aufgenommen worden, so Kämmerer Franz Ströbel. “Künftig gelten als Wohnungen auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden”.

Wieso man gerade auf zwölf Prozent gekommen sei, fragte Florian Sareiter (CSU), da es doch keine Grenzen nach oben gebe. “Wenn man einen höheren Steuersatz anwende, sei dieser angreifbar”, entgegnete Ströbel. Die Zweitwohnungsbesitzer sollten nicht schlechter gestellt werden. Schließlich wollten die Tal-Kommunen kein Geschäft aus diesem Urteil machen, sondern nur die gleiche Einnahmequelle erhalten.

Aber Sareiter gab sich noch nicht zufrieden. Denn Wiessee habe demnächst größere Investitionen vor. Warum soll man mit der Zweitwohnungssteuer nicht auch einen touristischen Ausgleich schaffen und sie dafür verwenden? Schließlich seien die Zweitwohnungsbesitzer im Tal gut gestreut, was man überall an den heruntergelassenen Rollos sehe.

“Lineares Modell ist ein Mittelwert”

Dem entgegnete Ströbel mit dem Argument der Zweitwohnungsbesitzer: Sie seien nicht da, um die Projekte von Bad Wiessee zu finanzieren. Als Beispiel nannte Ströbel die Sanierung des Badeparks. Diese sei durch die Allgemeinheit zu finanzieren. Hier müsse man auch rechtlich aufpassen, wenn man in der Bemessung “zu weit nach oben” gehe. Dies würde dann auch Mieter solcher Zweitwohnungen treffen, sagte Ströbel. Rückwirkend zum 1. Januar 2015 müssten nur die Zweitwohnungsbesitzer zahlen, die Einsprüche einlegt hätten, so der Kämmerer.

“Wenn wir uns hier monatelang hakeln, dann bleibt das Geld beim Zweitwohnungsbesitzer und kommt nicht zur Gemeinde”, gab Höß zu bedenken. Und Thomas Erler (CSU) betonte: “Dieses Lineare Modell ist ein Mittelwert der bisherigen Stufen”. Für die Gemeinde sollte die Zweitwohnungssteuer ein Steuerungselement sein, um den “Wildwuchs” an nichtgenutztem Wohnraum, der der Bevölkerung weggenommen werde, einzudämmen, warb Rolf Neresheimer (ranBW) für einen höheren Steuersatz. Denn mit den Zweitwohnungen werde der Wohnungsmarkt verknappt. Deshalb plädierte er für eine Anhebung auf 20 Prozent wie in Baden-Baden.

Anwältin Klaudia Martini (SPD) sah das Verhältnismäßigkeitsprinzip in Gefahr. Nur wenn die Zweitwohnungen überproportional zunehmen und die Aufwendungen der Gemeinde in den Straßenbau entsprechend steigen würden, dann hätte die Gemeinde wegen der zusätzlichen finanziellen Belastungen einen Grund, auf 20 oder mehr Prozent zu gehen. “Was wir alle gerne hätten, nützt uns hier aber nichts”. Denn laut Gesetz handele es sich hier um eine Abgabe und nicht um eine Steuer. Letztlich genehmigte der Gemeinderat die Neufassung der Satzung einstimmig.

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