Schon im März war Waakirchens Bürgermeister Josef Hartl (FWG) sichtlich verärgert über einige Grundstückseigentümer, die ihre Einwände per Anwaltsschreiben gegen die geplante Erweiterung des Gewerbegebiets am Brunnenweg vorgebracht hatten. „Das macht mich nicht nur wütend, sondern erschüttert mich“, sagte er.
Schließlich sei es das Ziel der Gemeinde, dort Arbeitsplätze und Lehrstellen für Einheimische zu schaffen. Einstimmig und ohne Diskussion wurde der Bebauungsplan in der gestrigen Gemeinderatssitzung sodann zum zweiten Mal abgesegnet. Wie berichtet war in dem Anwaltsschreiben von „erheblichen Abwägungsfehlern“ der Gemeinde die Rede.
Gemeinde räumt Fehler ein
Waakirchens Amtsleiter Christoph Marcher sah diesen Vorwurf aber eher in persönlichen Interessen der Grundstückseigentümer begründet: „Es handelt sich hierbei hauptsächlich um den im Gewerbegebiet befindlichen Baumbestand der Mandantschaft des Anwalts“. Fehler wurden seitens der Gemeinde im Hinblick auf das Gebiet westlich des Brunnenweges in Richtung Bahngleise eingeräumt.
Diese Fläche sei bei der ersten öffentlichen Auslegung im Sommer 2016 fälschlicherweise mit im Bebauungsplan erfasst worden. Laut Satzung ist dieses Gebiet jedoch als Mischgebiet – nicht als Gewerbegebiet – definiert, so Marcher. Der Vorwurf der Anwohner, man hätte sie “verarschen” wollen, basiere lediglich auf einer Fehlinformation, hatte Waakirchens dritter Bürgermeister Rudi Reber (ABV) in der März-Sitzung betont. Diesen Fehler korrigierte die Gemeinde daraufhin und reichte ein Lärmschutzgutachten nach.
Mehr Lärm, mehr Verkehr, mehr Gift
Aber auch die geänderte Version des Bebauungsplans brachte der Gemeinde keine Punkte in der Öffentlichkeit, sondern nur in einer mehrseitigen Stellungnahme eines Grundstückseigentümers, der weder die „Dringlichkeit“ noch die „Notwendigkeit“ in der Erweiterung des Gewerbegebietes sieht – es lägen ja keine „verbindlichen Reservierungswünsche“ vor. „Wie will die Gemeinde dies regeln?“ so seine Frage.
Eine Ausweisung weiterer Gewerbeflächen bedeute irgendwann automatisch mehr Betriebe. Und das wiederum führe zu mehr Lärm und Verkehr und mindere nicht nur den Wohnwert, sondern auch die Lebensqualität. Befürchtungen äußerte er auch darüber, dass mögliche Giftstoffe der sich dort künftig ansiedelnden Betriebe in das Trinkwasser gelangen könnten. „Wie will die Gemeinde dies regeln?“ so seine erneute Frage.
Diesen Punkt widerlegt die Gemeinde damit, dass seitens des Landratsamtes und Wasserwirtschaftsamtes keinerlei Bedenken geäußert wurden und der Tiefbrunnen immerhin 1,5 Kilometer von der westlichen Grenze des zukünftigen Gewerbegebietes entfernt läge.
Befürchteter Schattenwurf durch Fertigungshalle
„Wo ist der Anwohner?“ unterbrach Hartl den Vortrag seines Bauamtsleiters. „Wenn sich jemand so viel Mühe gibt, müsste er doch eigentlich da sein..“ War er aber nicht. Balthasar Brandhofer (ABV) setzte noch einen drauf: „Wie hat er denn sein Haus gebaut? Hängt es etwa in der Luft?“ Dieses Mal verkniff sich der Bürgermeister einen Kommentar. Dafür merkte Rudi Reber (ABV) noch an: „Ich finde es interessant, dass sich nur Leute melden, die selbst betroffen sind“. Und schade sei es, dass die Leute die Gewerbeeinnahmen der letzten 20 Jahre nicht sehen.
Bauamtsleiter fuhr nach dieser kurzen Unterbrechung mit der nächsten Stellungnahme fort: Die Eigentümerin des Demeterbetriebs „Eva’s Paradiesgarten“ hat Sorge, dass der „Schatten“ einer Fertigungshalle den Ertrag ihres Gemüseanbaus beeinflussen könnte. Der direkt an der Gärtnerei geplante Hag könnte zudem den Boden negativ beeinflussen, ebenso wie der jährliche Laubwurf möglicherweise die Kulturen schädige.
Gewerbegebiet soll spätestens 2020 erschlossen werden
Eventuelle Emissionen könnten sogar zur Aberkennung der Demeter-Zertifizierung führen, so ihre Bedenken. Von einer Beeinträchtigung ihrer Biotopflächen im Umfeld des Gewerbegebietes sei nicht auszugehen, machte Bauamtsleiter Christoph Marcher in einer ausführlichen Stellungnahme deutlich.
Bei der Verabschiedung des Bebauungsplans enthielt sich Andreas Hagleitner (FWG) als Einziger der Stimme. Wie berichtet hatte er der Gemeinde 7.500 Quadratmeter zur jetzt insgesamt 50.000 Quadratmeter großen Gewerbefläche zur Verfügung gestellt.
Im Tausch bekam er das ehemalige Feuerwehrhaus und andere Grundstücksflächen. Ob der Deal rechtlich einwandfrei war, klärt aktuell die Regierung von Oberbayern. Wie Landratsamt-Pressesprecher Birger Nemitz noch vor wenigen Tagen mitteilte, befinde man sich „in der Endphase“ der Prüfung. Anfang 2020 soll mit der Erschließung des Geländes begonnen werden.
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