Vier Jahre liegt der Baumfrevel des Bauunternehmens Ebster zurück. Am 25. September 2014 soll der Bauträger im Rahmen seines Bauprojekts in der Jägerstraße 17 drei schützenswerte Bäume widerrechtlich gefällt haben: Eine Eiche, eine Weißbirke und einen Bergahorn.
Nicht die erste ungenehmigte Aktion: Bereits im Vorfeld hatte das Bauunternehmen geschützte Bäume auf einem Grundstück im Klosterjägerweg entfernt – trotz Fällverbot. Weil die Firma in beiden Fällen gegen die bayerische Bauordnung und gegen die Ortsgestaltung der Gemeinde handelte, wurde seitens der Verwaltung jeweils ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe verhängt.
“Zu keinem Zeitpunkt seien Anweisungen gegeben worden, Bäume zu fällen”
Die Ebster GmbH, in der Vergangenheit vertreten durch Otto Ebster, wies die Anschuldigungen stets zurück. Gegen die Klagen wurde Einspruch erhoben. Die Gemeinde wiederum wies die Einsprüche zurück und leitete den Fall an den Staatsanwalt weiter. Im Fall „Klosterjägerweg“ entschied das Amtsgericht Miesbach im Juli 2015, die Strafe von 50.000 Euro auf 5.000 Euro zu reduzieren.
Einen ähnlichen Verhandlungsausgang rechnete man sich wohl auch heute aus, als Ebster-Geschäftsführerin Elke Ebenwaldner auf der Anklagebank im Miesbacher Amtsgericht saß, und Otto Ebster als Zeuge auftrat. Ebenwaldners Verteidiger, der Münchner Rechtsanwalt Michael Csüros, stellte gleich zu Beginn der Verhandlung unmissverständlich fest, dass seine Mandantin „zu keinem Zeitpunkt Anweisungen gegeben hätte, diese Bäume zu fällen“.
Seine Mandantin sei vielmehr in „ihrer Eigenschaft als Geschäftsführerin vorwiegend mit der Administration beschäftigt gewesen“ und habe sich nicht mit der Baustelle befasst, auf dessen Areal vier Mehrfamilienhäuser mit 36 Wohneinheiten gebaut wurden.
Baumfällverbot stand im Bauvertrag
Im Bauvertrag vom 16. Februar 2014 sei „ausdrücklich“ festgehalten worden, verteidigt der Anwalt seine Mandantin, dass „Baumfällungen nur nach vorheriger und ausführlicher Rücksprache mit der Geschäftsleitung vorgenommen werden dürfen. Zum Beweis legt er Richterin Nicole Huber einen Bauplan vor, auf dem dieser Hinweis ebenfalls vermerkt ist.
Dann wurde Michael „Michi“ Herrmann (37) in den Zeugenstand gerufen. Der ehemalige Geschäftsleiter der Gemeinde Bad Wiessee hatte den Bußgeldbescheid damals erlassen. Da er seit über einem Jahr nicht mehr bei der Gemeinde tätig sei, habe er auch keine Akteneinsicht mehr, beantwortete er zunächst die Frage der Richterin nach dem aktuellen Stand der Sachlage.
Herrmann: “Bäume sind wissentlich und mutwillig entfernt worden”
Der Fall in der Jägerstraße sei auf jeden Fall eine Wiederholungstat, so Herrmann, das „gleiche Vergehen“ wie im Klosterjägerweg, wo ebenfalls schützenswerte Bäume widerrechtlich entfernt worden seien. In der Jägerstraße habe es sich um mehrere Laubbäume gehandelt, die „wissentlich und mutwillig“ beseitigt wurden. Im mit dem Bauplan festgelegten Freiflächenplan sei der Erhalt der Bäume aber festgeschrieben gewesen.
Die ausführenden Baumfäller hätten der Gemeinde bestätigt, so Herrmann weiter, dass die Ebster GmbH den Auftrag erteilt habe, „alles“ wegzumachen. Sie wären auch bereit, das auch vor Gericht auszusagen. „Dem Bauherrn waren die Bäume einfach lästig. Sie waren deshalb störend, weil sie Schatten geworfen hätten. Der Ebster GmbH ging es nur um Gewinnmaximierung. Denn ohne die Bäume werden die Wohnungen besser belichtet – und das wirkt sich auf den Kaufpreis aus.“
Die Großen sollen nicht davonkommen
Warum die Geldbuße so hoch ausfallen musste, wollte die Richterin von ihm wissen. Die Summe habe sich – in Absprache mit den entsprechenden Fachstellen – aus dem Wert der Bäume (22.000 Euro), der Gewinnmaximierung und dem ersten Vorfall berechnet, so Herrmanns Antwort.
Der Verteidiger hakt ein: „Lag nicht vielmehr eine Genehmigung fürs Fällen der Bäume vor?“ „Es gibt keine Genehmigung für erhaltenswerte Bäume“, antwortet Herrmann. Außerdem habe es ja einen Plan gegeben, in dem drin stand, welche Bäume erhalten werden müssen. Abschließend fügt er hinzu:
Für uns als öffentliche Hand ist es enorm wichtig, dass die Belange des Naturschutzes beachtet werden. Es kann nicht sein, dass der kleine Häuslebauer für Fällungen geahndet wird, und die großen Bauträger, die absichtlich und rücksichtslos ans Werk gehen, davonkommen.
Die Ebster-Geschäftsführerin stützt ihr Kinn auf beide Hände und schüttelt den Kopf. Ihrem Anwalt flüstert sie zu: „Ich habe Bauchweh“. Der beruhigt sie mit zwei Worten: „Ist gut“ und holt den nächsten Zeugen herein: Otto Ebster (78), ehemaliger Prokurist und zuständiger Bauleiter des Projekts in der Jägerstraße. Er schwört unter Eid:
Ich habe keine Anweisung gegeben, die Bäume zu fällen.
Für die Baumfällaktion sei allein die für die Abrissarbeiten beauftragte Firma Matheis verantwortlich. Mit der Firma habe er einen Bauvertrag abgeschlossen. Und darin habe genau dringestanden, welche Bäume abgerissen werden dürfen und welche nicht.
Ein Besichtigungstermin mit der Gemeinde und dem Landratsamt sei noch ausgestanden, als er am Nachmittag des 24. September feststellen musste, dass alle Bäume „in Stapeln auf dem Grundstück lagen.“ Auf Nachfrage soll ein Arbeiter gesagt haben:
Der Chef hat gesagt, wir sollen am Montag rüberfahren und die Bäume fällen.
Ebster sagt weiter aus, dass er am nächsten Tag erfahren haben, dass die Bäume verschwunden seien und „Herr Matheis sie verkauft hat“. Auf die Frage des Anwalts, ob es bei der Baumfällaktion um Gewinnmaximierung gegangen sein könnte, so wie Zeuge Michael Herrmann erwähnte, wird Ebster fast ein wenig wütend: „Die Bäume haben uns beim Bau weder behindert noch gestört. Man merkt, dass Herr Herrmann kein Bauherr ist, und die Situation nicht versteht.“
Schon etwa vier Monate vor den Abrissarbeiten seien die Preislisten rausgegangen. „Die Bäume haben die Wohnqualität überhaupt nicht geschmälert“. Im Gegenteil. Durch die Fällaktion habe die Ebster GmbH enorme finanzielle Verluste einstecken müssen: Knapp 31.000 Euro habe die Baugenehmigung gekostet, 20.000 Euro die Sicherheitsleistung, 18.000 Euro die Nachpflanzung der 14 Bäume. „Ein Schaden, den man sich nicht vorstellen kann.“
Anwalt will Höhe der Geldbuße verringern
Außerdem habe sich das Bußgeldverfahren die Baugenehmigung um acht Wochen nach hinten verlagert, sodass keine Handwerker mehr zur Verfügung standen. Richterin Huber zieht nach diesen beiden Zeugenaussagen ein erstes Resümee: Es steht also die Verantwortlichkeit im Raum. „Die Frage ist, ob diese der Betroffenen zugeordnet werden kann.“
Diesen Ball greift der Verteidiger auf: „Es ist unbestritten, dass die Bäume gefällt wurden, aber es ist nicht bekannt, wer das angeordnet hat.“ Das sieht die Richterin jedoch anders: „Die Ebster GmbH ist für die Baumaßnahme und damit für den Erhalt der Bäume verantwortlich gewesen. Sie hat die Kontrolle nicht sichergestellt und die Fällaktion nicht verhindert.“ Nach derzeitiger Aktenlage sehe es nach einer Verurteilung aus, sagt sie.
Der Anwalt versucht sein Glück erneut: „Was soll die GmbH machen, wenn explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bäume erhalten werden sollen? Hätte sich Herr Ebster jeden Tag neben die Bäume stellen sollen?“ Das eine sei die Grundfrage der Verantwortlichkeit, so der Anwalt, das andere die Höhe der Geldbuße. Diese sei „jenseits von Gut und Böse“. Ob man sich denn hier nicht auf eine andere Summe einigen könne, will er von der Richterin wissen.
Wer ist denn nun verantwortlich?
Die Richterin indes legt bereits einen neuen Verhandlungstermin fest. Sie ist der Auffassung, die Mitarbeiter der Firma Matheis müssen angehört werden, um herauszufinden, wer die Anweisung erteilt hat, die Bäume zu fällen. Wieder meldet sich der Anwalt zu Wort: „Ich hatte doch gerade eine Alternative angeboten… Was ist mit der Höhe der Geldbuße? Die Richterin entgegnet, dafür bräuchte man den Staatsanwalt.
Während die Richterin die Hauptverhandlung unterbricht und einen neuen Verhandlungstermin – erneut mit allen Zeugen – ansetzt, lässt sich der Anwalt die Nummer des Staatsanwalts geben. Der Richterin verspricht er, sich mit diesem in Verbindung zu setzen, und über eine Reduzierung des Bußgeldes zu sprechen. Sollte ihm das gelingen, entfällt der nächste Termin vor Gericht.
SOCIAL MEDIA SEITEN