Im Trinkwasserstreit: Ein Kampf, zwei Fronten

Wie berichtet hatte das Landratsamt Miesbach die Altrechte für den Quellstollen IV der Reisacher Grundwasserfassung widerrufen. Der Verein „Unser Wasser“ reagierte daraufhin mit einem Offenen Brief an die Behörde. „Alles Behauptungen, die weder inhaltlich zutreffend noch neu sind“, heißt es jetzt seitens des Landratsamtes.

Seit jeher bezieht München das Trinkwasser aus dem Mangfalltal. Der Brunnen der Stadtwerke (rechts) wurde vor über 100 Jahren errichtet. / © BR

Anfang August informierte das Landratsamt die Öffentlichkeit plötzlich, dass ein Teil der seit über 100 Jahren bestehenden Altrechte zur Wassergewinnung im Mangfallgebiet widerrufen werde (wir berichteten).

Dem vorangegangen war eine jahrelange Prüfung, ob die Münchner auch heute noch berechtigt sind, uneingeschränkt Mangfallwasser zu beziehen oder gar damit zu werben. Mit dem Widerruf stellte das Landratsamt in aller Deutlichkeit fest:

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Die Stadt München darf mit dem Mangfallwasser kein Geld verdienen. Das Trinkwasser muss dem Allgemeinwohl dienen.

Was für die Münchner in der Konsequenz bedeutet, dass ihre Umlandgemeinden nur in sehr eingeschränktem Maß mitversorgt werden. Nun, da das Landratsamt diese Altrechte gegen den Willen der Stadtwerke München zum Teil widerrufen hat, befürchtet der Verein „Unser Wasser“ eine Klage der Stadtwerke.

Vor Gericht könne man im Falle eines Rechtsstreits möglicherweise unterliegen, warnt der Verein jetzt in einem Offenen Brief an das Landratsamt. Diese Angst kann man im Landratsamt nicht teilen. „Wir haben mit diesem Widerruf eines Altrechts etwas getan, was bisher noch keiner getan hat“, so Thomas Eichacker, Abteilungsleiter im Landratsamt. “Falls die Stadtwerke nun eine gerichtliche Verhandlung suchen: Wir haben keine Angst, hier eine Entscheidung herbeizuführen. Wir scheuen keinen Konflikt.”

Vielmehr wundere man sich darüber, dass der Verein jetzt zurückrudere, wo er doch „seit Jahren mit Vehemenz eine gerichtliche Überprüfung der Altrechte“ fordere. Immer wieder haben man einen Widerruf der Altrechte durch das Landratsamt verlangt, um eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme des Landratsamtes an den Verein:

Wir nehmen mit Verwunderung zur Kenntnis, dass Sie aus Angst vor einem nicht genehmen Urteil von dieser Forderung nun Abstand nehmen und das Gegenteil fordern, nämlich dass die Aberkennung „auf keinen Fall (…) Anlass zur gerichtlichen Klage bieten“ dürfe! Wir können Ihnen hierzu (…) mitteilen, dass wir Bescheide nur erlassen, wenn wir von ihrer Rechtmäßigkeit überzeugt sind, dann aber auch keine Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben.

Mit diesem Widerruf stelle man klar, dass die Altrechte eben doch widerrufbar sind, so Grünen-Landrat Wolfgang Rzehak. Er habe diese Herausforderung angenommen, um endlich „anzupacken, was in der Vergangenheit schon längst hätte geklärt werden sollen“. Per Gericht werde eine Entscheidung nach Recht und Gesetz getroffen – und nicht willkürlich.

Der Verein „Unser Wasser“ hatte außerdem argumentiert, „die Aberkennung der Altrechte bezüglich des Quellstollens IV bringe „dem Landkreis keinerlei Vorteile“. Als Untere Naturschutzbehörde entscheide man „nach Recht und Gesetz“, kontert das Landratsamt, und nicht danach, ob „die Rechtslage dem Landkreis Vorteile bringt.“

Erörterungstermin im September

Das Landratsamt zitiert eine weitere Passage aus dem Offenen Brief des Vereins „Unser Wasser“ : „Das Landratsamt hat immer wieder den Eindruck erweckt, (…) fast ausschließlich die Interessen der Stadtwerke München GmbH, des Landesamtes für Umwelt und der Regierung von Oberbayern zu berücksichtigen“.

Gegen diese Behauptung wehrt sich das Landratsamt vehement. Zwar versuche der Verein immer wieder, diesen Eindruck zu erwecken, die Realität sei jedoch eine andere: Das Landratsamt stehe für die „rechtsstaatliche und transparente Durchführung des Verfahrens“, weshalb die Rechtslage nicht vom Landratsamt, sondern von Bundestag und Landtag in einem demokratischen Verfahren festgelegt worden sei.

Wo man Spielraum habe, nutze man ihn. „Wichtig ist es, die Auswirkungen jeder einzelnen Bestimmung im Verbotskatalog (…) zu ergründen und zu prüfen, ob die Einschränkungen verhältnismäßig und im Hinblick auf den Trinkwasserschutz wirklich nötig sind.“ In der Zeit zwischen dem 24. und 26. September sei ein Erörterungstermin geplant, so das Landratsamt. Dann sollen alle Argumente im Detail besprochen werden.

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