Die „CR 26 GmbH & Co. KG“, die im Internet nicht zu finden ist, tritt dort als Bauherrin auf. Sie will zwei Gebäude am Ende einer Privatstraße durch zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils fünf Wohneinheiten samt Tiefgarage ersetzen (wir berichteten).
Das Absurde dabei: Eines der beiden Häuser besteht erst seit neun Jahren. Zwar hatte der Ortsplanungsausschuss dem Vorbescheid dieser „Verdichtung in Bestlage“ bereits im vergangenen Jahr zugestimmt, zuletzt aber im August dieses Jahres seine Bedenken geäußert. Da sich die Bauarbeiten auf der Westseite des Seehotels Überfahrt abspielen würden, befürchtet die Gemeinde Beeinträchtigungen für das Hotel.
Bäume der Nachbarin durch Tiefgarage gefährdet
Jetzt wollte der Bauherr, vertreten durch Christian Rößner, sein Bauvorhaben durch eine Vergrößerung der Tiefgarage ändern. Sein Plan: Die Tiefgarage mit 1,70 Meter tiefen Kellerschächten bis zur westlichen Grundstücksgrenze auszuweiten. Wie Rottachs Bauamtsleiterin Christine Obermüller in der jüngsten Ortsplanungsausschuss-Sitzung allerdings deutlich machte, sie dieses Ausmaß „nicht zu vertreten“.
Durch diese Vergrößerung würde der Bauherr das Wurzelwerk eines jahrhunderte alten Baumbestands auf dem Nachbargrundstück gefährden. Vize-Bürgermeister Josef Lang (CSU) wollte den Grund der Vergrößerung wissen. Diese Frage konnte die Bauamtsleiterin nicht genau beantworten, da die im Vorfeld genehmigten Stellplätze mit 2,60 Meter schon „großzügig“ gewesen seien.
Köck offenbart Hintergründe
Bürgermeister Christian Köck (CSU) sprang von seinem Stuhl auf: „Hier geht es nur um Gewinnmaximierung. Wir machen keinen Kuhhandel.“ Die Vorgehensweise des Bauherrn sei „unlauter“, ließ er sein Gremium, die Zuhörer und die anwesenden Medienvertreter wissen. Der Bauherr sei nämlich zu der älteren Nachbarin gegangen und habe sie aufgefordert, ihre Flächen herzugeben. 5.000 Euro soll er ihr pro Baum geboten haben.
„Mir gefallen die Machenschaften nicht“, so Köck vehement. Wenn durch die Bauarbeiten wirklich Bäume beschädigt werden, sei das nicht zulässig. Immerhin gelte „Baumrecht vor Baurecht“. Hier gehe es schließlich nicht darum, einem Bauherrn die Möglichkeit einzuräumen, seine Tiefgarage an Dritte zu vermieten. Eine solche Bodenverdrängung durch eine derartige überdimensionale Baugröße, so wie sie geplant sei, habe erhebliche Nachteile, die man nicht befürworten dürfe. Einstimmig wurde der Antrag daraufhin abgelehnt.
SOCIAL MEDIA SEITEN