Wie zuverlässig prüfte der Sparkassenverband?

Die Angeklagten Georg Bromme und Jakob Kreidl berufen sich in dem Prozess immer wieder darauf, dass ihr freizügiges Sponsoring unbeanstandet das Kontrollgremium des Geldinstituts passiert habe. Doch nun wurde bekannt, dass die Leiterin der Prüfungsstelle beim Sparkassenverband Bayern wegen „mehrfacher Beihilfe zur Untreue zu einem Strafbefehl mit Bewährungsstrafe“ verurteilt wurde.

Hier prüfte man auch die Vorgänge der Sponsoringaffäre. Doch fündig wurde man nicht. / Foto: Sparkassenverband

Seit Beginn des aufwändigen Verfahrens vor der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München macht ein Hinweis die Runde, den die Angeklagten ständig strapazieren: Alles sei vom Sparkassenverband ohne Beanstandungen geprüft worden. Ob dies die zahlreichen Luxusreisen ins nahe Ausland gewesen seien oder Brommes Beratervertrag. Auch dieser sei, so Kreidl, nicht nur von der Regierung von Oberbayern unter die Lupe genommen worden, sondern „grünes Licht“ habe er dazu auch von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes bekommen.

Aber offensichtlich nahm es dort die zuständige Prüferin Anita D.-T. aus Gmund nicht so genau. Denn die Staatsanwaltschaft kommt zu dem Ergebnis: „Ihre Art der Prüfung war nicht ausreichend, nicht ordnungsgemäß“, so Oberstaatsanwalt Stephan Necknig auf Nachfrage. Der Abteilungsleiter für Wirtschaftsstrafsachen wirft der Prüferin vor, dass sie „Untreuehandlungen in der Sparkasse in mehreren Fällen begünstigt hat“.

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Eine öffentliche Hauptverhandlung dazu gab es nicht. Es war der letzte von 29 Tatbeständen, die ermittelt wurden. Nur 16 davon kamen auch zur Anklage. So erfuhr die Öffentlichkeit erst am siebten Verhandlungstag gestern, dass das Kontrollversagen mit einem Strafbefehl und einer Bewährungsstrafe geahndet wurde.

Prüferin ließ Bromme und Kreidl ungeschoren davonkommen

Hinweise dazu gab es schon Jahre zuvor. So forderte das Innenministerium bereits im Mai 2014 von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes einen Bericht zum ungehemmten Sponsoring der Kreissparkasse (KSK). Denn deren Vorstand und Verwaltungsrat sei nie in die Schranken gewiesen worden. Dies wurde damals auch in Miesbach eingeräumt. Zur Fahrt von 47 Kreisräten, davon 33 in Begleitung ihrer Ehepartner, im Oktober 2011 zur „Shopping City“ Seiersberg in der Steiermark, hieß es in einer Erklärung: „In den Prüfungsberichten des bayerischen Sparkassenverbandes für das Jahr 2011 ist die Kostenübernahme für die Fahrt nicht thematisiert“. Und damit wurden die Kosten von 30.500 Euro, die die KSK übernahm, nicht beanstandet.

Im gleichen Monat kam der Ausschuss für Kommunale Fragen des Landtags zu dem Ergebnis, dass auch die Fahrten des Verwaltungsrats und der Bürgermeister ins Stubaital, Serfaus und Interlaken in den Jahren 2011 und 2012 „eher eingeschränkt zur Informationsgewinnung geeignet“ waren. Dennoch habe, so der Landtag, der Prüfbericht des Sparkassenverbandes für das Jahr 2012 die Fahrten „nicht thematisiert“. Die Quittung kam nun für die zuständige Prüferin und Verbandsdirektorin Anita D.-T. mit dem Strafbefehl.

Die Prüfungsstelle des gesamten Sparkassenverbandes mit 104 Mitarbeitern und einem eigenen „Prüfungsbereich Oberbayern“ ist am Münchner Karolinenplatz ansässig, aber vom Verband organisatorisch und personell getrennt. Sie unterstütze „die Sparkassenvorstände bei der Unternehmensführung und die Verwaltungsräte bei ihren Überwachungsaufgaben“, schreibt die Prüfinstanz über sich. Im Fall der KSK Miesbach ist ihr dies offenbar nur bedingt gelungen. Zumindest können sich die Angeklagten zu ihrer Verteidigung nun nicht mehr darauf berufen.

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