Bereits Anfang Dezember zeichnete sich ab, dass die drei Angeklagten Ex-Landrat Jakob Kreidl, KSK-Chef Martin Mihalovits und der frühere KSK-Vorstand Roland Böck mit milderen Strafen milderen Strafen auf Bewährung rechnen könnten. Für Kreidl stand höchstens noch eine Haft von eineinhalb Jahren im Raum, da für seine sündteure Geburtstagsfeier zum Sechzigsten kein Vorsatz erkennbar gewesen sei. Bei Mihalovits war es noch vor seinem Geständnis und seiner Wiedergutmachung eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen, bei Böck dachte Richter Alexander Kalomiris nur an eine Verwarnung.
Georg Bromme dagegen trat vor Gericht offensiver auf, daher vermisst der Richter die „Erkenntnis“ einer Mitschuld, dass in seiner Amtszeit manches falsch gelaufen sei. Bromme wurde geraten, über einiges nachzudenken und in sich zu gehen. Doch der 70-Jährige zeigt weiterhin keine Spur von Reue. In einer Art Vorwärtsstrategie verteidigt er wie berichtet unverdrossen seine Wohltaten für den Landkreis, den Verwaltungsrat und die Vorstandskollegen.
So sollen in drei Beweisanträgen weitere Zeugen die Rechtmäßigkeit seines Handelns bestätigen: Dass Färbers Feier für seinen 70. Geburtstag in Hausham eine Kundenveranstaltung der KSK war, dass die Bürgermeisterfahrt nach Interlaken für 85.000 Euro ausschließlich der Informationsgewinnung galt und nicht ein Ausflug mit Ehefrauen war und die Aufmöbelung des Schießstandes im tirolerischen Achenkirch im Rahmen des Regionalprinzips geschehen sei. Die Finanzierung eines Steinadlerprojekts, so ließ Waidmann Bromme durch seine Anwältin ausrichten, sei eine Weiterentwicklung des Artenschutzprogramms, das seine KSK gefördert habe. Er sehe hier keine Untreue.
Was geht, und was nicht …
Heute nun erklärte das Gericht, dass es bei den Vorwürfen der Vorteilsgewährung und der Vorteilsnahme bei den vier Angeklagten „keine Verurteilungsmöglichkeit“ sehe. Auch für die Verwaltungsratsfahrten nach Wien und ins Stubaital 2011 sieht das Gericht bei Bromme und Mihalovits keine Strafbarkeit, weil die „Fahrten durch den Verwaltungsrat beschlossen wurden“. Die „Entenessen“ von 2011 bis 2013 in der Weißachalm von Kreuth als sogenanntes Kooperationsseminar waren eher „die Folge einer allgemeinen Großzügigkeit von Bromme auf Kosten der KSK“. Daher sei hier eine Verurteilung der Angeklagten Bromme, Kreidl und Mihalovits wegen Untreue „überwiegend wahrscheinlich“, da ein „ausreichend inhaltlicher Sparkassenbezug“ eben nicht „erkennbar“ war.
Für Brommes Freigiebigkeit spreche auch die im „Wesentlichen gleiche Geschenkepraxis im Verwaltungsrat mit Zuwendungen auch an Personen“, zu denen Bromme „kein gutes Verhältnis“ gehabt habe. Brommes Zahlungen an den Tiroler Landesjagdschutzverein in Schwaz hingegen sieht das Gericht als legitim an. Es würde sich um Spenden für ein gemeinnütziges und grenzüberschreitendes Vogelschutzprojekt handeln, das einen „Bezug zu örtlichen Naturschutzprojekten“ habe. Daher sieht die Kammer hier keine „schwerwiegende Pflichtverletzung“.
Anders wird dagegen die Renovierung des Schießstandes der Achenkirchner Jagdfreunde für mehrere Tausend Euro gesehen. Hier fehle der „Sparkassenbezug“ und die „Gemeinnützigkeit“. Daher bestehe für Bromme hier eine „Verurteilungswahrscheinlichkeit wegen Untreue“.
„Verurteilungswahrscheinlichkeit wegen Untreue“
Beim Tatkomplex „Geschenke“ bleibt vermutlich allein Bromme übrig. Außen vor sind seit heute Kreidl, Mihalovits und Böck. Die Annahme von VIP-Tickets zur Ski-Weltmeisterschaft 2011 in Garmisch war wegen Repräsentationszwecken zur Sponsorentätigkeit der KSK „zulässig“. Ebenso die Geschenke wie Silberdosen, Schreibsets und Füllfederhalter für Kreidls Amtszimmer im Landratsamt. Es waren „keine Zuwendungen an Kreidl persönlich“. Es würde sich hier um „sozialadäquate Aufmerksamkeiten handeln“.
Doch für Bromme sieht das Gericht „wegen der weiteren Geschenke eine Verurteilung wegen Untreue überwiegend wahrscheinlich“ an. Bromme sei der Wert der Gegenstände bekannt gewesen. Er „wusste also, dass es sich nicht um sozialübliche Aufmerksamkeiten handelte“. Ebenso habe er, so der Richter, gewusst, „dass diese Zuwendungen an Vorstände und Verwaltungsräte auch keinen weiteren Nutzen für die Sparkasse hatten und auch nicht Werbezwecken dienten“.Die übrigen Beschenkten hätten den Wert der Präsente meist nicht gekannt und hätten ihn auch nicht kennen müssen.
Anschließend verkündete die Kammer, dass das Verfahren gegen Ex-Vorstand Böck abgetrennt wird, „weil es zweckmäßig ist“, da die Beweisaufnahme in seinem Fall abgeschlossen sei und dem Angeklagten trotz weiterer Beweisanträge nichts mehr zur “Last gelegt” werden könne. Es folgte damit dem Antrag von Böcks Anwalt, der seinen Mandanten als „absolute Randfigur” der Geschehnisse sieht. Dass er hier sitzen müsse, nachdem die großen Brocken abgehandelt seien, „ist nicht mehr angebracht“. Böck kann auf einen Freispruch hoffen. Sein Fall wird nächste Woche abgeschlossen. Mihalovits muss sich allenfalls noch wegen kleinerer Anlässe und Beträge verantworten. Die Hauptverhandlung wird am 11. Februar gegen die drei noch übrigen Angeklagten fortgesetzt. Das Urteil soll Ende März verkündet werden.
SOCIAL MEDIA SEITEN