Das Gericht verwarnte Roland Böck wegen einer Beihilfe zur Untreue mit einer Geldstrafe auf Vorbehalt von 30 Tagessätzen zu je 200 Euro. Die Strafkammer hat die Bewährungszeit für die vorbehaltene Geldstrafe auf ein Jahr festgesetzt. Böck wurde zur Auflage gemacht, den von ihm mitverursachten Schaden der KSK in Höhe von 3.300 Euro wiedergutzumachen. Ferner wurde er angewiesen, 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu bezahlen. Im übrigen wurde der Angeklagte freigesprochen. Damit gilt Böck weiterhin als nicht vorbestraft.
Böck hatte bereits 2.700 Euro auf ein Anderkonto gezahlt. Mit dieser Strafe, so die Begründung durch Richter Alexander Kalomiris, sei man am „unteren Rand“ bei Untreue geblieben. Die Höchststrafe dafür seien zwei Jahre und neun Monate. Das Urteil könnte Signalwirkung auf die anderen Mitangeklagten Georg Bromme, Jakob Kreidl und Martin Mihalovits haben. Denn Böcks Beitrag am „Gesamtgefüge“ sei untergeordnet gewesen.
Teure Reise des Verwaltungsrats ohne Bezug zur KSK
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Böck mit seiner Ehefrau im April 2011 an einer Reise des Verwaltungsrats der KSK nach Wien teilnahm. Die Kosten der Reise finanzierte Böcks damalige Sparkasse mit 46.600 Euro. Darin enthalten waren auch die Ehefrauen als auch ein Rahmenprogramm. Für die Übernahme der Kosten durch Brommes Sparkasse habe das Gericht keinen inhaltlichen Bezug zu ihren Aufgaben gesehen. Für die Kammer die Ausgaben mit drei Übernachtungen in einem 5-Sterne-Hotel “unangemessen hoch”. Daher würdigte das Gericht die Teilnahme von Böck mit seiner Ehefrau “als Beihilfe zur Untreue”. Denn als damaliger Vorstand habe Böck die Wahl gehabt, seine Frau nicht mitzunehmen.
Böck “ist zufrieden”
Strafmildernd sei für das Gericht gewesen, dass der nicht vorbestrafte Angeklagte die Tat eingeräumt habe. Für ihn sprach weiter, dass er mit der Wiedergutmachung “des durch seine Beihilfehandlung verursachten Schadens von 3.300 Euro bereits begonnen habe. Alexander Kalomiris hob in seiner mündlichen Urteilsbegründung hervor, dass Böck sowohl durch die lange Verfahrensdauer als auch durch die starke Medienpräsenz zahlreichen Belastungen ausgesetzt war. Gegen Böck spreche, “dass durch seine Hilfeleistung ein erheblicher Schaden verursacht wurde”.
Böcks Strafverteidiger Prof. Eckhart Müller ist mit dem Urteil in einer ersten Stellungnahme zufrieden. Wenn sich sein Mandant binnen einer Bewährungsfrist von einem Jahr straffrei verhalte, wovon Müller “selbstverständlich” ausgehe, “entfällt die Geldstrafe”. Als Auflage, “nicht als Strafe”, seien insgesamt 8.300 Euro zu zahlen. Böck wurde laut Müller von sämtlichen weiteren Untreuevorwürfen freigesprochen oder es erfolgte eine Verfahrenseinstellung. Ursprünglich war Böck angeklagt, eine Untreue in acht tatmehrheitlichen Fällen mit einem Gesamtschaden von über 500.000 Euro begangen zu haben.
Letztlich übrig geblieben ist ein Vorwurf der Beihilfe zur Untreue mit einem Gesamtschaden von 3.000 Euro, etwa 0,5 Prozent der ursprünglich angeklagten Schadenssumme. “Natürlich sei die ganze Geschichte unangenehm”, sagte Böck auf Nachfrage, “doch auf diese Weise ist das Verfahren abgetrennt und abgekürzt worden”. Damit habe sich sein Ziel zu “Hundert Prozent” erfüllt. “Ich bin damit zufrieden”.
SOCIAL MEDIA SEITEN