Haftstrafen für Kreidl und Bromme gefordert

Oberstaatsanwalt Jürgen Rohrmüller verlas heute sein Sündenregister für die verbliebenen drei Angeklagten in der Miesbacher Amigoaffäre. Besonders schlecht kam Ex-Sparkassenchef Georg Bromme davon. Wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, soll er für seine „Uneinsichtigkeit“ in 21 Fällen der Untreue und Vorteilsgewährung die Quittung kassieren.

Oberstaatsanwalt Jürgen Rohrmüller fordert für alle drei Angeklagten Freiheitsstrafen – nur zwei davon auf Bewährung.

Schon optisch gab es vor dem Landgericht München II Veränderungen. Ex-Sparkassenchef Georg Bromme lässt sich anscheinend einen Vollbart wachsen und sein Nachfolger in der Kreissparkasse (KSK), Martin Mihalovits, hatte nicht nur ein „blaues Veilchen“ an seinem linken Auge, er trug auch den linken Arm in der Schlinge. Bei einem Sportunfall mit einem Skateboard sei er auf die Schulter gestürzt und habe sich verletzt.

Doch trotz des Missgeschicks am Samstag war es wohl für Mihalovits ein Tag, der ihm so in etwa schon prognostiziert wurde. Bereits vor Wochen wurde nach einem Rechtsgespräch deutlich, dass er sprichwörtlich mit einem „blauen Auge“ in Form einer Geld- und Bewährungsstrafe davonkommen würde. Für seinen Anwalt Professor Klaus Volk ist sein Mandant „mehr Opfer als Täter“.

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Am Ende seines fast zweistündigen Plädoyers kam Rohrmüller zum spannendsten Teil: die Strafzumessungen nach einem halben Jahr Verhandlungen vor der Wirtschaftskammer. Viele Anklagepunkte musste Rohrmüller inzwischen fallen lassen, ob den Beratervertrag für Bromme, die Renovierung von Jakob Kreidls Büro als Landrat oder das Grundstücksgeschäft mit der Gemeinde Holzkirchen und Kreidls pompöse Geburtstagsfeier, um nur einige Punkte zu nennen. Geblieben sind hautsächlich Fälle der Untreue. Der ursprünglich von der Staatsanwaltschaft bezifferte Schaden von 1,25 Millionen Euro schrumpfte auf 300.000 Euro.

Haupttäter Bromme

Dennoch vermisste der Oberstaatsanwalt bei Bromme die Übernahme von Verantwortung, sich gegenüber der geschädigten KSK zu seiner Schuld zu bekennen. Die geforderten Entschuldigungen vor dem Verwaltungs- und Personalrat habe Bromme – wie von der Tegernseer Stimme berichtet – „verweigert“. Deshalb sei auch die Schlichtungsvereinbarung mit der KSK gescheitert. Ein ernsthaftes Streben nach Wiedergutmachung sei hier nicht erkennbar.

Dass es auch anders gehe, hätten die Mitangeklagten Ex-Landrat Jakob Kreidl und Martin Mihalovits beim Täter-Opfer-Ausgleich gezeigt, „da sie persönlich gegenüber der KSK Verantwortung übernommen haben“. In den über vier Jahren Verfahrensdauer hätte Bromme genügend Zeit für eine Schadensbegrenzung und Wiedergutmachung gehabt, die wohl jetzt auch nicht anstehe, so Rohrmüller. Zu Lasten Brommes sehe er die durch ihn veranlassten Schäden mit rund 300.000 Euro. Außerdem sei er „Hauptverantwortlicher“ dieses Verfahrens gewesen. Daher halte er folgende Einzelstrafen für angemessen.

Zehn Monate Freiheitsstrafe für die Geburtstagsfeier von Arnfried Färber, elf Monate für die Bürgermeisterfahrt nach Interlaken, für die Fahrten des Verwaltungsrats nach Seiersberg, Wien und Stubai insgesamt 22 Monate, für die Geschenke an den Schießstand Achenkirch und den Tiroler Landesjagdverband zusammen 28 Monate, für seine Geschenke an Vorstandskollegen neun Monate, für Geschenke an Kreidl insgesamt 20 Monate und für die Entenessen in der Weißachalm zusammen acht Monate.

Nach aller Abwägung plädierte der Ankläger wegen Untreue und Vorteilsgewährung auf zweieinhalb Jahre Gefängnis. Bewährung gebe es bei einem solchen Strafmaß nicht mehr. Denn Bromme habe kein Schuldeingeständnis erkennen lassen, das man zu seinen Gunsten hätte auslegen können. Eine Schadenwiedergutmachung sei er auch schuldig geblieben. Er habe der Sparkasse zwar eine Summe von 25.000 Euro angeboten, aber die von der KSK geforderte Entschuldigung verweigert und damit einen Ausgleich zum Scheitern gebracht. Die lange Verfahrensdauer und die mangelnde Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden “können nicht ausreichen, um hier mildernde Umstände zu begründen”

Kreidl und Mihalovits zeigten sich reumütig

Zugunsten Kreidls berücksichtigte Rohrmüller, dass dieser seine Taten, die lange zurückliegen, wenigstens „teilweise eingeräumt hat“. Dem früheren CSU-Landrat komme zugute, dass keine Beanstandungen durch die Aufsicht des Sparkassenverbandes erfolgt sei. Bei einer Verurteilung sei auch ein möglicher Pensionsverlust zu berücksichtigen, sowie seine Bereitschaft zur Schadenwiedergutmachung und seine persönliche Entschuldigung gegenüber der KSK.

Dennoch sei die Zahlung von 15.000 Euro als Wiedergutmachung nur ein Bruchteil des angerichteten Schadens von 290.000 Euro. Neben Bromme sei auch Kreidl „mit der Hauptverantwortliche dieser Vorfälle“ gewesen. Daher halte er, so der Ankläger, wegen Untreue und Vorteilsannahme eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten für angemessen. Wegen Kreidls Einsicht des Unrechts könne die Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden. Eine „günstige Sozialprognose“ liege vor.

Beim Vorwurf der Beihilfe spreche für Mihalovits als Angeklagten, dass er den Sachverhalt eingeräumt habe und mögliche berufsrechtliche Folgen bei einer Verurteilung. Außerdem sei Mihalovits nicht der Hauptverantwortliche gewesen und habe in den meisten Fällen nur einen untergeordneten Beitrag geleistet. Auch bei ihm seien keine Beanstandungen durch die Sparkassenaufsicht erfolgt.

Freiheitsstrafe auf Bewährung?

Für ihn spreche auch seine Reue und Entschuldigung gegenüber der KSK. Doch ob mit seiner Wiedergutmachungsleistung von 8.000 Euro ein „persönlicher Verzicht“ gegeben sei, bezweifelte der Ankläger. Es sei nicht einmal ein Monatsgehalt von Mihalovits als Vorstand. Dennoch sei dies strafmildernd zu berücksichtigen. Angemessen als Einzelfreiheitsstrafen seien sechs Monate für die Fahrt nach Interlaken, für die Fahrten nach Wien, ins Stubai und das Entenessen sei eine Geldstrafe von zusammen 450 Tagessätzen zu je 200 Euro.

In Summe hielt Rohrmüller eine Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung für relevant. Für Kreidl und Mihalovits soll die Bewährungszeit auf drei Jahre festgesetzt werden. Als Wiedergutmachung gegenüber der Sparkasse forderte Rohrmüller von Kreidl 15.000 Euro und eine Geldauflage von weiteren 15.000 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung. Mihalovits müsse an seine Sparkasse 8.000 Euro als Wiedergutmachung leisten und daneben 4.000 Euro ebenfalls zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung. Eine „Ratenzahlung wäre möglich“, so Rohrmüller, „damit bei den Angeklagten auch in der Folgezeit ein nachhaltiger Eindruck bleibt“.

Am Mittwoch geht der Prozess weiter. Dann wollen die Verteidiger plädieren.

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