Bromme will Schadensersatz leisten

Nach annähernd 25 Verhandlungstagen wird morgen der Prozess gegen die verbliebenen Angeklagten Georg Bromme, Jakob Kreidl und Martin Mihalovits fortgesetzt. Die Tegernseer Stimme hat nun exklusiv erfahren, dass Bromme der Sparkasse Schadensersatz angeboten hat.

Die drei verbliebenen Angeklagten / Fotos: K. Wiendl

Die dreiwöchige Unterbrechung des Verfahrens vor dem Landgericht wurde notwendig, weil Brommes Verteidigung die genaue Schadenssumme ermitteln lassen wollte, die ihr Mandant verursacht habe. “Bisher war es schwierig, die Schäden zu beziffern, da sich die Schadenssumme im Laufe des Prozesses erheblich verändert hat”, so zuletzt Robert Jofer, Anwalt des langjährigen Sparkassendirektors Georg Bromme. Man wolle auch in Verhandlungen mit der Sparkasse eintreten. Die Anwälte des Ex-Landrats Jakob Kreidl setzten dagegen auf direkte Gespräche mit dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse (KSK).

Wie die Tegernseer Stimme nun exklusiv erfuhr, soll Bromme der KSK eine Entschädigung von lediglich 25.000 Euro angeboten haben und dazu eine dünne schriftliche Erklärung. Dem Verwaltungsrat soll dies nicht gereicht haben. Denn erhofft hatte man sich wohl ein ehrliches und glaubhaftes Bedauern zu den Strapazen, denen die KSK und vor allem deren Mitarbeiter über Jahre ausgesetzt waren, wie die zurückliegenden Verhandlungstage mit zahlreichen Zeugen belegten. Dieses Bedauern und eine Entschuldigung sollte Bromme in einer gemeinsamen Sitzung von Verwaltungsrat und Personalrat vorbringen. Dazu soll Bromme, der 21 Jahre Chef der KSK war, nicht bereit gewesen sein.

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Kreidl und Mihalovits dagegen sollen sich vor dem Verwaltungsrat geäußert haben. Nach Informationen aus dem Gremium habe sich Kreidl entschuldigt, was vom Verwaltungsrat angenommen worden sein soll. Vom amtierenden KSK-Chef Mihalovits dagegen soll der Verwaltungsrat keine Entschuldigung verlangt haben. Dennoch soll Mihalovits sein Bedauern ausgedrückt haben. Morgen wird sich die Sparkasse dem Vernehmen nach vor der Wirtschaftskammer zum Täter-Opfer-Ausgleich äußern. Wolfgang Rzehak als Landrat und Vorsitzender des Verwaltungsrats soll als weiterer Beschuldigter in dem Verfahren nicht zur Sitzung des Verwaltungsrats eingeladen worden sein. Das Urteil wird für den 17. April erwartet.

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