Auch wenn es für zahlreiche Landschaften im Tegernseer Tal zu spät ist, weil sie nun einmal schon bebaut sind. Ein TS-Leser kann dem ganzen offenbar nicht mehr länger zusehen. Der Kommentar auf den letzten TS-Artikel zum Thema Osterberg soll zum Nachdenken anregen.
Warum hält man sich nicht einfach an geltendes Recht und vermeidet so ständig neue Diskussionen. Durch permanent gewährte Ausnahmen, die schon eher der Regel entsprechen, werden immer neue Begehrlichkeiten geweckt und konsequentes Anwenden des Bauverbots zusehends erschwert. Ich appelliere deshalb an die zuständigen Behörden (Gemeinden,Landratsamt) sich einfach ans Gesetz zu halten, und Neubebauungen im Naturschutzgebiet Tegernsee und Umgebung zu unterbinden.
Diskussionen um bebaute Landschaftsschutzgebiete flammen immer mal wieder auf. Mit einer Bebauung am südlichen Osterberg hatten sich die Gmunder Räte in der März-Sitzung befasst. Damals hatten sie Stellungnahmen zu weiteren geplanten Häusern in dem Gebiet abgearbeitet. Es gab einige Diskussionen. Letztendlich sprach man sich mit zwei Gegenstimmen für die Aufstellung des Bebauungsplans aus.
Gegenmittel gegen Gier
Einer nach dem anderen wurden Stellungnahmen öffentlicher Träger behandelt zu Themen wie Straßenverkehr, Wasserschutz, Infrastruktur und Umweltschutz. Auch die Stellungnahme von Naturschützer Karl Brutscher kam zur Sprache. Allerdings wiegelte Bürgermeister Alfons Besel eine Vorlesung des Einwandes ab:
Das brauchen wir nicht vorlesen denke ich. Die UNB (Untere Naturschutzbehörde, Anm. der Redaktion) hat sich ja ausgiebig mit den Arten beschäftigt. Ich schätze ihn – Brutscher – als Mensch, aber da ist vorbei argumentiert.
Brutscher drückt in seiner schriftlichen Stellungnahme aus, dass er die Bauleitplanung „Südlich Osterberg“ als rechtswidrig und damit nichtig ansieht. Damit bewertet er die Situation wie der TS-Kommentator. Seine Begründung: Im Jahr 2015 hätte der Kreistag beschlossen, dass keine Flächen aus dem Landschafts-Schutzgebiet „Tegernsee und Umgebung“ herausgenommen werden dürfen.
Nach Artikel 11 der Alpenkonvention seien, so Brutscher, „Schutzgebiete zu erhalten, zu pflegen und, wo erforderlich, zu erweitern.“ Im Klartext heißt das für den Naturschützer: Man soll Schutzgebiete bewahren, nicht zubetonieren. Und so kämpft er mit klarer Meinung weiterhin auch gegen den Flächenfraß im Tegernseer Tal.
Landschaftszerstörung finde ich zum Kotzen!
Ein Zitat Brutschers aus der „quer“-Sendung „Land unter – das heimliche Schrumpfen der Schutzgebiete“ im BR. Mit Klagen, Einwänden und Petitionen versucht er dem Flächenfraß entgegenzuwirken. Dem Wachstumswahn und der Gier, immer mehr Rendite zu erzielen, will Brutschter einen Riegel vorschieben. 2013 hatte er zu diesem Zweck gemeinsam mit einem Mitstreiter eine Petition im Europäischen Parlament eingereicht. Darin rügen sie, dass mit der Herausnahme von Grundstücken aus Landschaftsschutzgebieten gegen den Völkerrechtsvertrag der Alpenkonvention verstoßen wird.
Freibrief für Erschließung?
Die Vereinbarung regelt unter anderem, dass alle „bestehenden Schutzgebiete zu erhalten, zu pflegen und, wo erforderlich, zu erweitern sowie nach Möglichkeit neue Schutzgebiete auszuweisen“ sind. Insbesondere stellen die Naturschützer in ihrer Petition einen Verstoß gegen den in der Konvention enthaltenen Artikel 11, Absatz 2 fest. Nach dem seien Landschaftsschutzgebiete unbedingt zu schützen. Nach Brutschers Einschätzung habe die Konvention seit dem Jahr 2002 den Status von Bundesrecht.
Doch die Gemeinden im Tal und das verantwortliche Landratsamt schert das wenig. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Flächen aus den Landschaftsschutzgebieten herausgenommen und bebaut. Die aktuelle Antwort der Gemeinde Gmund auf Brutschers Stellungnahme zum Thema Osterberg ist zu entnehmen, dass auch das Landratsamt „in der Umsetzung des vorliegenden Bebauungsplanes kein Hindernis sieht.“ Denn, so heißt es in dem Brief abschließend: „Die Ausführungen der Alpenkonvention sind keine gesetzlichen Vorschriften“.
SOCIAL MEDIA SEITEN