Schon als das Seniorenwohnprojekt im Juli vorgestellt wurde, kam Kritik auf, vor allem von Nachbarn wie Ratsmitglied Kurt Sareiter (CSU). Er bemängelte, dass beim Baukörper für das betreute Wohnen der Grenzabstand nach Süden hin noch immer großteils nur fünf Meter betrage. Doch der Bauherr sei den Forderungen nach einem 8-Meter-Abstand aber „sehr weitgehend nachgekommen“, hieß es damals, als der 3. Entwurf erstmals der Öffentlichkeit im Gemeinderat präsentiert wurde. Man verständigte sich auf dem 4.000 Quadratmeter großen Grundstück mit einer Breite von teils nur 27 Metern auf drei kleinere Gebäude, die auch „Durchblicke für die Nachbarn“ ermöglichen würden.
Das dreigeschoßige Haupthaus für die Senioren hat eine Länge von 46 Metern mit einer Grundfläche von fast 260 Quadratmetern. Zwei kleinere identische Baukörper mit je etwa 240 Quadratmetern Grundfläche entstehen für herkömmliche Eigentums- und Mietwohnungen. Darüber hinaus sind eine Sonnenterrasse mit öffentlichem Café sowie ein grüner Innenhof geplant. Die Südseite des Grundstücks bleibe ohne Verkehr, die Erschließung der Tiefgarage erfolge von der Münchner Straße im Norden.
„Schwammiger“ Vertragsentwurf
Doch der städtebauliche Vertrag dazu fiel im Oktober durch und die Änderung des Bebauungsplans für dieses Grundstück wurde abgesetzt. Denn manche Formulierungen des Vertragsentwurfs seien zu „schwammig“, das vorgestellte Café sei nicht „verpflichtend“ im Vertrag verankert, wetterte Florian Sareiter (CSU). Das Vertragswerk musste nochmals auf den Prüfstand. diesmal mit den Fraktionssprechern und Vertretern des Bauträgers. „Die Wünsche aus dem Gemeinderat führten zu einer neuerlichen Korrektur des Durchführungsvertrages, mit der OSWA einverstanden ist“, erklärte Geschäftsleiter Hilmar Danzinger nun dem Gremium. Negative Rückmeldungen habe die Gemeinde nicht erhalten. Daher wurde nun Rathauschef Höß berechtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Dieser sei Voraussetzung für die Änderung des Bebauungsplans Nummer 54. Der Gemeinderat folgte dem Beschluss ohne Aussprache nun mit 12:3 Stimmen.
Nicht viel anders verhielt es sich mit den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan. Diese hatten an der letzten Fassung des Projekts wenig auszusetzen, denn „diese Änderungen sind lediglich untergeordneter Natur“. Hierdurch würden „keine Beeinträchtigungen für die Nachbarn entstehen“ und auch die Grundzüge der Planung nicht berühren. „Daher ist eine erneute öffentliche Planauslegung nicht erforderlich“, so die Vorlage zum Satzungsbeschluss, der mit 12:4 Stimmen angenommen wurde.
Der Brennerpark lässt grüßen
Doch die Kritiker beharrten auf ihrer Position. Die alten Fronten brachen wieder auf. Allen voran mit Kurt Sareiter (CSU). Auch wenn er nur das „Nötigste“ sagen wollte, so waren es doch wieder erhebliche Vorwürfe. Über die „äußerst massive Planung“ seien alle Nachbarn „sehr enttäuscht“. Sie gleiche „mit dem fehlenden Grenzabstand“ und „dem 46 Meter langen Koloss“ dem Negativbeispiel Brennerpark mit den Tegernsee-Villen. Zu ihnen bestehe „kein Unterschied mehr“. Einem „treuen Wiesseer Vermieter“ werde eines der beiden Wohnhäuser „direkt vor die Nase gesetzt“ und dessen Existenz bedroht.
Man dürfe nicht vergessen, erwiderte Bürgermeister Peter Höß (Wiesseer Block), dass der gültige Bebauungsplan mit einem 84 Meter langen Gebäuderiegel eine „deutlich massivere Bebauung“ erlaube. Jetzt werde mit der Änderung des Bebauungsplans eine aufgelockerte Architektur möglich. Das sollte man bei aller Kritik „nicht ganz vergessen“.
Gegenfinanzierungen mit Wohnungen
Er verstehe, dass die gesamten Sorgen der Nachbarn nochmals vorgetragen werden, sagte Bernd Kuntze-Fechner (SPD), aber nun sei doch eine „deutliche Verbesserung“ zum gültigen Bebauungsplan erreicht worden. Bei allen Bedenken würde es sich hier „aus Ortssicht um ein sehr wichtiges Gebäude“ handeln. Damit könnten nun Bürger aus dem Ort in ein betreutes Wohnen ziehen. „Auf so etwas haben unsere älteren Mitbürger, die immer mehr werden, schon lange gewartet“, ergänzte Höß. Sareiter ließ nicht locker und verwies darauf, dass nur die Hälfte des Grundstücks dem betreuten Wohnen diene, „die andere Hälfte steht dem Investor zur freien Verfügung“.
Zur Gegenfinanzierung brauche man eben Alternativen, wie es im Ort bei anderen Projekten auch geschehe, „weil sonst nichts passiert“, konterte Höß. „Wenn man die Forderungen zu hoch schraubt, hat ein Investor kein Interesse mehr“.
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