Wie berichtet, melden seit etwa einer Woche unterschiedliche Behörden eine unterschiedliche Anzahl der Personen, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus im Landkreis Miesbach verstorben sind. „Das Gesundheitsamt Miesbach konnte sich die unterschiedlichen Zahlen nicht erklären und ist daher in den vergangenen Tagen mit Hochdruck der Ursache auf den Grund gegangen“, so Pressesprecherin des Landratsamts Sophie Stadler in einer aktuellen Stellungnahme.
Dabei sei man auf folgendes Problem gestoßen: Bei zeitgleich mehreren Personen war die Meldeadresse und damit die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes nicht klar. „Normalerweise werden alle Daten von dem Gesundheitsamt gemeldet, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person ihren ersten Wohnsitz hat“, erklärt Stadler weiter.
Gerade aber, wenn sehr viele Zahlen gleichzeitig eintreffen oder es plötzlich zahlreiche Verstorbene gibt, ist es möglich, dass ein Gesundheitsamt versehentlich Fälle im Zuständigkeitsbereich eines anderen Gesundheitsamtes meldet.
Dieses Problem trete beispielsweise auch auf, wenn Bewohner von Pflegeeinrichtungen nicht in ihrer Pflegeeinrichtung, sondern an ihrer Heimatadresse gemeldet sind. Stadler macht deutlich: „Wenn der Landkreis der Pflegeeinrichtung nicht mit dem Heimat-Landkreis übereinstimmt, welches Gesundheitsamt ist dann also zuständig?“
Dasselbe Problem existiere bei Schulen: Nicht jeder geht in seinem Heimat-Landkreis in die Schule. „Das fordert sehr viel Zusammenarbeit über Landkreisgrenzen hinweg. Die Gesundheitsämter versuchen ihr Möglichstes, aber leider funktioniert die gegenseitige Meldung nicht immer ganz reibungslos“, so die Sprecherin. So kam es, dass erst LGL und RKI von mehreren im Zusammenhang mit dem Corona-Virus Verstorbenen berichtete, bevor es das Gesundheitsamt Miesbach tat. Inzwischen wurden die Zahlen korrigiert.
Insgesamt 17 Personen seit März verstorben
In der sogenannten „zweiten Welle“ sind bisher sieben weitere Menschen an oder mit dem Corona-Virus verstorben: Zwei am 8.12., eine Person am 15.12., zwei am 16.12., eine am 17.12. und eine am 21.12.2020. „Es handelt sich um sechs Frauen und einen Mann im Alter von 70 bis 92 Jahren“, so Stadler. Fünf von ihnen wohnten in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen im und außerhalb des Landkreises. Insgesamt liegt die Anzahl der verstobenen Personen bei 17.
Zuletzt sei auffällig gewesen, dass vor allem ältere Personen in den Pflegeeinrichtungen sehr lange positiv sind – teilweise mehrere Wochen. Zum Tod führen oft mehrere Gründe, wie das Gesundheitsamt erklärt: „Die Vorerkrankungen, die zusätzliche Belastung durch das Virus, letztendlich auch irgendwann der fehlende Lebenswille, noch weiter gegen die Krankheiten zu kämpfen.“
Stadler betont aber: „Aktuell haben alle Pflegeeinrichtungen im Landkreis Miesbach den Kampf gegen das Virus sehr gut im Griff; es gibt nur noch vereinzelte Fälle im untersten einstelligen Bereich, die aktuell in Quarantäne sind, und keine Neuinfektionen.“
“Es ist nicht leicht”
Im Sommer seien außerdem zwei Frauen und ein Mann im sehr hohen Alter verstorben, die sich im Frühjahr mit dem Virus infiziert hatten. „Da zwischen Infektion und Tod mehrere Monate liegen, zählen sie nicht als Corona-Tote und werden auch nicht in der Statistik geführt“, erklärt die Sprecherin.
Es sei trotz größter Bemühungen leider nicht auszuschließen, dass auch künftig überregionaler Abstimmungsbedarf bei der Meldung von Infizierten und Verstorbenen bestehe und dass es auch weiterhin zu kurzfristigen Korrekturen kommen muss. „Auch wenn es sich vermeintlich leicht anhört, die Zahlen zu melden und den Überblick zu behalten, ist es das nicht“, gibt Stadler zu.
Der Teufel liegt im Detail, jeder der 2.160 Fälle ist ein Einzelfall und wird vom Gesundheitsamt bestmöglich betreut. Sollte es dabei zu menschlichen oder der extrem hohen Arbeitsbelastung geschuldeten Fehlern kommen, bitten wir dies zu entschuldigen.
Hinweis zur Zählweise der Verstorbenen vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:
“Als Todesfälle werden Personen gezählt, die mit und an SARS-CoV-2 verstorben sind, sowie Personen, bei denen die Ursache unbekannt ist. Mit SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund anderer Ursachen verstorben ist, aber auch ein positiver Befund auf SARS-CoV-2 vorlag. An SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund der gemeldeten Krankheit verstorben ist. „Personen, bei denen die Ursache unbekannt ist“ bedeutet, dass ein positiver SARS-CoV-2-Befund vorlag, die eigentliche Todesursache jedoch unbekannt ist. Das heißt, die Todesursache konnte noch nicht ermittelt werden oder es ist nicht mehr möglich, die genaue Ursache zu ermitteln.”
SOCIAL MEDIA SEITEN