Tegernsee: Wer zählen kann, …

Schwaighofbucht Tegernsee – doch kein Ende? Noch im Oktober letzten Jahres sah es so aus, als sei eine Entscheidung getroffen worden. Die Bucht soll nicht entschlammt werden. Doch so einfach gab sich der Verein “Rettet den Tegernsee” nicht geschlagen. Trotzdem sieht es nun schlecht aus.

Initiatoren des Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren Benno Ziegler (links) und Andreas Scherzer (rechts).

Wir berichten seit Jahren regelmäßig und ausführlich über die Entwicklungen in der Schwaighof Bucht in Tegernsee. Im Oktober fiel dann die Entscheidung in der Bucht gemeinsam mit Naturschutz Experten einen schützenswerten Lebensraum zu schaffen. Aber schon damals stellte sich die Frage, ob der Verein “Rettet den Tegernsee” so einfach aufgeben würde. Der jahrelange Kampf von Andreas Scherzer, erster Vorsitzender des Vereins, und seiner Mitstreiter, für eine Badebucht und die Entschlammung des Sees in Tegernsee sollte weitergehen. Trotz Corona wurden Unterschriften für einen Bürgerentscheid “Schwaighofbucht” gesammelt. Die Fragestellung des Bürgerbescheids:

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Sind Sie dafür, dass die Stadt Tegernsee alles rechtlich Zulässige unternimmt, damit die zum Teil lebensgefährliche Verschlammung der Schwaighofbucht zwischen dem Anwesen Schwaighofstraße 2 im Norden und der Mündung der Rottach in den Tegernsee beseitigt, und dort das Baden im See wieder möglich wird?

Über 400 Unterschriften kamen laut Verein bei der Aktion trotz der Corona Auflagen zusammen. Diese wurden am 18.01.2021 offiziell Bürgermeister Johannes Hagn aus Tegernsee zur Prüfung überreicht.

“Der Antrag auf ein Bürgerbegehren ist nicht zulässig”, verkündete Hagn auf der gestrigen Stadtratssitzung. Von den übergebenen Unterschriften waren nach der Prüfung durch das Einwohnermeldeamt nur 279 gültig.

Ein Drittel der Unterschriften ungültig

Laut der Gemeindeordnung von Tegernsee benötigt man für ein Bürgerbegehren Unterschriften von 10 Prozent der Bürger der Gemeinde/Stadt, die am Tag der Einreichung des Begehrens wahlberechtigt sein müssen. So jedenfalls steht es in Paragraph 18a der Tegernseer Gemeindeordnung. Aktuell trifft das auf 3067 Bürger der Stadt Tegernsee zu. Also benötigt man 307 Unterschriften. Es wurden aber nur 279 gültige Unterschriften für das Bürgerbegehren abgegeben.

143 ungültige Unterschriften von 422 Abgegebenen:
86 – Auswärtige Personen
16 – keine Zuordnung möglich
10 – kein Hauptwohnsitz
9 – Nebenwohnsitz
9 – Unterschrift doppelt
5 – keine EU Bürger
4 – Verstorben
4 – keine Originalunterschrift

Hagn sagte am Ende:

Die Entwicklung in der Schwaighofbucht ist ein Dauerthema in unserem Stadtrat. Doch dieses Bürgerbegehren ist nicht zulässig und damit entfällt auch die Prüfung der inhaltlichen Voraussetzungen.

Hier findet ihr die ganze Geschichte zur Schwaighofbucht in Tegernsee.

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