Badewannenmord am Tegernsee: Manfred Genditzki ist frei

Über 13 Jahre sitzt ein Mann vom Tegernsee im Gefängnis. Nach langem Kampf für seine Unschuld wird er am Freitag aus der Justizvollzugsanstalt entlassen. Saß er all die Jahre unschuldig hinter Gittern?

Manfred Genditzki vor der JV Landsberg am Lech / Quelle: Hans Holzhaider

Der Fall Manfred Genditzki bewegte das Tegernseer Tal. 13 Jahre, 23 Wochen und sechs Tage saß dieser Mann hinter Gittern. Am Freitag, den 12. August 2022 öffnet sich das Tor der Justizvollzugsanstalt Landsberg. Er ist ein freier Mann – und hat einen langen Kampf hinter sich.

Denn sein Fall wurde nie zu den Akten gelegt. 2012 verurteilt das Münchner Landgericht Manfred Genditzki zu einer lebenslangen Haftstrafe. Er wurde beschuldigt, die 87-jährige Rentnerin Lieselotte K. am 28. Oktober 2008 in ihrer Wohnung in Rottach-Egern ermordet zu haben. „Tod durch Ertrinken“ steht auf dem Totenschein. Die Motiv-These der Staatsanwaltschaft: Habgier.

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Genditzki und seine Mitstreiter gaben den Kampf nie auf

Genditzki, damals 47 Jahre alt, war der Hausmeister von Lieselotte K. Am Tag vor ihrem Tod hatte er die Frau von einem mehrtägigen Krankenhausaufenthalt abgeholt. Am Abend fand die Pflegehelferin Lieslotte K. tot in ihrer Badewanne. Das Gericht war damals der Überzeugung, Genditzki habe die alte Frau bewusstlos geschlagen und in der Badewanne ertränkt.

Was zunächst nach einem Unfall aussah, wurde Genditzki später zum Verhängnis. Blutergüsse unter Kopfhaut und verschiedene angebliche Mordmotive führten zur Anklage und Verurteilung. Doch Genditzki hatte Mitstreiter. Zahlreiche Menschen und Anwälte machten sich Jahre lang stark für ihn.

Ein Prozess wird nach 13 Jahren wieder aufgerollt

Nach über 13 Jahren jetzt die spektakuläre Entscheidung. Das Oberlandesgericht München bestätigte diese Woche die Wiederaufnahme seines Falls. Außerdem ordnete das Gericht an, den Angeklagten aus der Haft zu entlassen.

Die Begründung sind neue Sachverständigengutachten, die “in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen geeignet sind, zu einer für den Angeklagten günstigeren Entscheidung zu führen«.

Weitere Hintergrundinfos zum Fall Genditzki:

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