Umstrittenes Autohaus im Ortskern steht zum Verkauf

Bauherren, die entgegen der Baugenehmigung Maßnahmen ergreifen, werden in Bad Wiessee gerade nicht glücklich. Sei es der Beton-Baron mit der übergroßen Terrasse und Markise auf seiner Saurüsselalm oder auch der Autohändler mitten im Ort. Der eine ist ziemlich wütend – der andere gibt auf?

In den letzten eineinhalb Jahren wurden hier noch Fahrzeuge verkauft. Davon zeugen heute nur noch die Werbeschilder – die illegalen. / Quelle: Redaktion

Seit einiger Zeit hängt ein großes Zu-verkaufen-Schild über der Einfahrt zur Münchener Straße 31 in Bad Wiessees Ortsmitte. Dort, wo sich vor kurzer Zeit noch die Fahrzeuge des Autohauses drängten, herrscht aktuell gähnende Leere. Die Geschäftsräume sind eindeutig verwaist.

Ob auch die Wohnräume leer stehen, lässt sich nicht eindeutig feststellen. Diese Immobilie, die jetzt zum Verkauf steht, hat allerdings eine durchaus spannende Vorgeschichte. Diese beginnt im Jahr 2017. Damals residierte dort in der Münchener Straße noch die Pizzeria Rusticale. Die Wirtsleute der Familie verließen die Räumlichkeiten in Richtung Sportlatz, nachdem ihnen der neue Eigentümer, die Münchener Firma AFH Group, die Kündigung übergeben hatte.

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Bauherr baut ohne Genehmigung immer weiter

Der Käufer des Geschäfts- und Wohnhauses begann, zum ersten Mal umzubauen. Erst im April 2018 konnte der daraufhin zwischen dem neuen Eigentümer und der Gemeinde entflammte Streit über die durchgeführten Umbaumaßnahmen beigelegt werden. Der „illegal errichtete Glasbau“ wurde vom Besitzer zurückgebaut. Dann im Sommer 2020 reichte die AFH Group erneut einen Bauantrag bei der Gemeinde ein. Diesmal ging es um die Umnutzung des Gebäudes weg von der Gastronomie hin zu einem Autohandel – einhergehend mit einigen Umbauarbeiten an den Gebäuden.

Nachdem auch dieser Antrag fast vollumfänglich auf die Ablehnung der Gemeinde gestoßen war, genehmigte das Landratsamt als zuständige Stelle zwar den Autohandel, da dieser rechtlich in der Bebauung zulässig sei. Doch strichen die Verantwortlichen in Miesbach die geplanten neuen Vordächer der beantragten Baugenehmigung und reichten den Antrag so an die Gemeinde zurück, die wiederum durch die Bad Wiesseer Räte abgelehnt wurden.

Bauherr sieht sich im Recht

Das bürokratische und durchaus normale Prozedere hinderte jedoch die AFH Group keineswegs, die ursprünglich eingereichten Pläne tatkräftig umzusetzen. Auch im Gespräch mit der TS im März 2021 sah sich der Verantwortliche Mehmet Bursa im Recht. Die umstrittenen Vordächer wurden gebaut. Ebenso stellte das Unternehmen genehmigungspflichtige Werbeflächen an der Straße auf. Ohne die notwendige Genehmigung versteht sich. Bursa berief sich auf das erteilte Einverständnis seiner Nachbarn sowie eine mündliche Zusage aus dem Wiesseer Bauamt. Nachvollziehen konnte der Bauherr den ganzen Ärger damals nicht.

Die Gemeinde in Person von Anton Bammer, dem Leiter des Bauamtes, bezeichnete im gleichen Artikel jedoch die bereits bestehenden Vordächer und Werbeflächen als klassische Schwarzbauten. Von einer mündlichen Zusage sei dem Bauamtsleiter ebenso wenig etwas bekannt, wie von einer nachbarschaftlichen Duldung. Daraufhin spielte die Gemeinde ihrerseits dem Bauamt in Miesbach als genehmigender übergeordneter Behörde den Ball zu und forderte:

Wir haben das Landratsamt dringend darum gebeten, eine entsprechende Rückbauanordnung zu erlassen.

Im November 2022 ist das Autohaus scheinbar Geschichte. Die Gründe für die Geschäftsaufgabe sind in der Gemeinde nicht bekannt. Auch weiß Bammer nicht, ob das Landratsamt tatsächlich die Rückbauanforderung gegen den Bauherrn erlassen hat. Ob sich dieser vielleicht aus diesem Grund zum Verkauf des Wohn- und Geschäftsgebäudes entschlossen hat, könne der Bauamtsleiter nicht sagen.

Problembehaftete Immobilie ist wieder auf dem Markt

Sicher ist nur, dass hier eine Immobilie mit Anteilen von „Schwarzbauten“ veräußert werden soll. Das ergab eine Nachfrage beim Landratsamt. Die dortige Pressestelle bestätigte eine bereits statt gefundene Baukontrolle. Bei dieser seien, so heißt es weiter, planabweichend errichtete Bauteile festgestellt und dokumentiert worden. Dabei handele es sich um die Vordächer. Weiterhin informiert die Behörde:

Der Bauwerber wird eine Aufforderung erhalten zum Rückbau – eine „Beseitigungsanordnung”.

Was in diesem Fall dann wohl bedeutet, dass die AFH Group nun wohl eher eine problembehaftete Immobilie auf den Markt bringt. Ob potenzielle Käufer wissen, dass die immer noch lässig daherkommenden Vordächer illegal errichtet wurden? Ansehen kann man es ihnen nach fast zwei Jahren der Existenz jedenfalls nicht so richtig.

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