Landkreis beendet Rechtsstreit

Im Rechtsstreit um das Klinikgrundstück in Agatharied hat das Landratsamt seine Klage gegen den Bezirk Oberbayern zurückgezogen – und eine Einigung erzielt.

Wie die Klinikimmobilie künftig von den Betreibern genutzt und instandgehalten wird, das ist durch eine neue Vereinbarung geregelt worden. /Archivbild

1993 hatte der Landkreis das Grundstück erworben, auf dem das heutige Krankenhaus Agatharied steht. Mit Eröffnung des Krankenhauses im Jahr 1998 wurde der Bezirk Oberbayern ins Boot geholt. Durch eine Zweckvereinbarung wurde die Zusammenarbeit geregelt.

Diese wurde durch den Bezirk zum 31. Dezember 2008 gekündigt. Gegen diese Kündigung hatte der Landkreis Klage eingereicht. Seither ruhte das Verfahren bei Gericht. Um den Rechtsstreit zu beenden, haben der Landkreis, der Bezirk Oberbayern sowie das Kommunalunternehmen des Bezirks Oberbayern (kbo) nun eine neue Zweckvereinbarung erarbeitet. Beschlossen wurde eine „Realteilung“ der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Immobilie.

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Beim Geld hört das Miteinander auf

Zunächst seien sich die Geschäftsführenden Gesellschafter nicht einig gewesen, so Kreiskämmerer Gerhard de Biasio am vergangenen Mittwoch im Kreisausschuss. Wie immer sei es „ums Geld“ gegangen. Man habe sich aber schließlich doch einigen können, wie die Klinikimmobilie künftig genutzt und instandgehalten werde, und welche Kostenaufteilung erfolge soll. Grundsätzlich sei die Instandhaltung und die damit verbundenen Maßnahmen nun Aufgabe der jeweiligen Eigentümer.

Für die Gebäude und Einrichtungen, die sich im alleinigen Eigentum des Landkreises befinden, die aber vom Bezirk mitgenutzt werden, finde ebenfalls eine Kostenaufteilung statt. Dieser Vereinbarung habe die Rechstaufsichtsbehörde bereits im September 2017 zugestimmt, so de Biasio. Der Bezirkstag genehmigte die Neufassung am 17. Juli 2018.

„Wir brauchen die Zweckvereinbarung, um das Miteinander zu regeln“, erklärte der Kämmerer. Im Vordergrund stehe die gemeinsame finanzielle Verantwortung zum Wohle der Patienten. Eine solche Regelung sei vor allem im Falle eines möglichen Schlichtungsverfahrens von Bedeutung.

Eine Klinik „nach außen“

Kreisrätin Elisabeth Janner (B`90/Grüne) sprach von einem „Gordischen Knoten“, der sich nun gelöst habe. Der anfänglichen Unsicherheit innerhalb der Bevölkerung, wie die Betriebe zusammengehören, wirke man damit entgegen. „Jetzt werden die beiden Betriebe als eine Klinik wahrgenommen“.

Der Bezirk wird den Landkreis weiterhin unterstützen und in medizinischen Fragen beraten. Insbesondere in der Entwicklung neuer Behandlungskonzepte und der betriebswirtschaftlichen Führung. Einstimmig bewilligte der Kreistag die Neufassung der Zweckvereinbarung.

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