Ein Kommentar von Martin Calsow:
Wir erinnern uns: In der Bromme/Kreidl Affäre ging es um die Frage, ob man sich seinen runden Geburtstag von der örtlichen Sparkasse zahlen lassen kann, ob großzügige Ausflüge von Aufsichtsgremien inklusive Partnerinnen und ausgelassene Feste in Österreich mit angeschlossenem Weinkonsum nicht nur illegitim, sondern gar illegal sind. Spoiler Alert: waren sie.
Konkret geht es aktuell in Karlsruhe vor dem BGH, dem höchsten Gericht des Landes, darum, dass die Kreissparkasse über Jahre hinweg teure Reisen in Fünf-Sterne-Hotels, Einladungen und Geschenke für Politiker und Kollegen mitfinanziert hat. Wie schreiben die Kollegen der SZ so schön: “Kreidls Anwalt Klaus Leipold sprach vor dem BGH von einem “bayerisch-barocken, üblichen, gewohnheitsmäßigem Handeln”. Entenessen wie in Miesbach auf Kosten der Sparkasse habe es auch andernorts gegeben. “Das hieß nur anders.” Und weiter:
“Sein Kollege Ali Norouzi sagte, der Fall spiele zu einer Zeitenwende, als Compliance erst Einzug bei Unternehmen erhielt – also die Einhaltung von Regeln sowie Maßnahmen, um diese nicht zu brechen. “Es hat etwas länger gedauert, bis es sich in Oberbayern durchgesetzt hat”, sagte er.”
Im Landkreis haben alle gelernt
Absolut. Das glauben wir gern. Ist jetzt alles ganz anders im wunderschönen Bayernland. Oder? Augenblick, da war doch gerade etwas mit Essen und Spenden und der CSU? Ach ja: Parteigrößen trafen sich mit Wirtschaftsgrößen beim Käfer Michi. Ist aber auch schon wieder drei Jahre her. Komm, Schwamm drüber. Die sozialen Christen aus der Union haben gelernt, wie saubere Politik geht. Nie mehr würden sich ihre Funktionäre zum Beispiel in Krisenzeiten an den Steuergeldern bereichern. Das ist vorbei. Schlussstrich.
Gestern nun haben Deutschlands oberste Richter entschieden: Sie gaben mehrheitlich ihren Kollegen in München recht, bestätigten die Urteile des Landgerichts. In einem Punkt gaben sie dem Ex-Sparkassenchef Bromme recht: Der durfte, fanden sie, sehr wohl die Abendessen des Landrats bezahlen. Die Juristen so: „Dei Abendessen standen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Landkreises, der Träger der Kreissparkasse ist. Die Kreissparkasse kam insoweit ihrer gesetzlichen Aufgabe nach, den Landkreis im regionalpolitischen Bereich zu unterstützen“, heißt es. Kannste Dir nicht ausdenken. Der kleine Sparkassenkunde zahlt mit seiner Einlage das gute Essen des Landrats und seiner Freunde. Und warum? Isso.
Nur bei den Geschenken, auch Spenden genannt, an das Landratsamt, da zuckten die Richter. Das war selbst ihnen zuviel, die Spenden hätten keinen unternehmerischen Zweck erkennen lassen. Das Landgericht solle das bitte noch einmal näher behandeln. Der Alptraum geht für die CSU weiter. Dieser Skandal klebt am Fuße der Christsozialen wie ein übler Kaugummi, den man anfangs hektisch loswerden wollte, der aber an einem verharrt, egal welche Zuckungen man macht.
Saufen auf Staatskosten
Die eine Partei hat’s mit Nazis, die andere mit Esoterikern, eine mit Linksextremen, und die CSU mag halt die Vorteilsnahme. Jedem seinen Fetisch. Fressen und Saufen auf Staatskosten: Das klingt auch putziger. Und darum geht es letztlich in Karlsruhe beim aktuellen Prozess. Solche Sausen mit Bromme und Kreidl: Das war Folklore. Wenn man es immer wieder behauptet, glaubt man es auch. Kann man belächeln, bespötteln, aber bitte nicht weiter verfolgen.
Kleine Gedächtnishilfe: Gezecht haben die Herren auf ihren Jahresabschlusstreffen in Tiroler Spa-Hotels unter anderem auch mit dem Bürgermeister von Kreuth, Josef Bierschneider und dem ehemaligen Landrat Wolfgang Rzehak, Parteimitglied Bündnis 90/Grüne und jetzigem Angestellten der Stadt München. Getränkekosten damals: 12.500 Euro. Für 25 Personen. Und jetzt alle: F- O- L- K- L- O- R- E!
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