Bereits gestern hatte Ministerpräsident Markus Söder klar gemacht: Sollten sich weiterhin so viele Menschen nicht daran halten, zu Hause zu bleiben, ist die einzig denkbare Konsequenz eine allgemeine Ausgangssperre für ganz Bayern. Heute Mittag trafen sich Söder, sein Stellvertreter Wirtschaftsminister Aiwanger, Innenminister Herrmann und Gesundheitsministerin Huml zu einer Pressekonferenz in der Staatskanzlei.
Nun machte Söder seine Ankündigung wahr: Ab heute Nacht, ab 00:00 Uhr, wird das öffentliche Leben für zwei Wochen heruntergefahren. „Ich sage für Bayern: Es entwickelt sich nicht gut. Wir können nicht verantworten, zu zögern. Jede Infektion, jeder Tote ist zu viel“, macht Söder bei der Pressekonferenz deutlich. Bayern sei eine Grenzregion und habe besondere Herausforderungen im Gegensatz zu anderen Bundesländern zu stemmen.
Solche Entscheidungen fallen nicht leicht. Bayern ist ein freiheitsliebendes Land. Ich hätte nie gedacht, dass ich als Ministerpräsident solche Entscheidungen treffen muss. Aber es hilft nichts, wir können uns nicht weg ducken. Diese Maßnahmen sind notwendig und wir treffen diese Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen.
Söder macht deutlich: „Wir müssen auch die Menschen vor sich selbst schützen.“ Man habe in den vergangenen Tagen einiges getan, doch leider sei noch mehr nötig. Die Zahl der Infektionen steige vor allem in Bayern dramatisch an, so die Begründung für das Herunterfahren des öffentlichen Lebens. Man passe das Konzept nun eins zu eins an Österreich an.
Was erlaubt ist, was nicht
Gesetzlich verankert ist diese drastische Maßnahme in § 28 des Infektionsschutzgesetzes. Demnach gilt, dass die zuständige Behörde Personen verpflichten kann, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durchgeführt worden sind. Die Grundrechte der Freiheit der Person, der Versammlungsfreiheit und der Unverletzlichkeit der Wohnung werden insoweit eingeschränkt.
Doch was bedeutet das nun für die bayerische Bevölkerung, insbesondere auch für unsere Region? Grundsätzlich ist ab sofort das Verlassen der häuslichen Unterkunft stark beschränkt und nur in Ausnahmefällen gestattet. Erlaubt ist weiterhin der Gang
- in den Supermarkt/Getränkemarkt
- in den Tierbedarfshandel
- in die Apotheke
- zu Drogerien
- zur Post
- zu Sanitätshäusern
- zu Optikern/Hörgerätakustiker
- zum Geldabheben
- zur Tankstelle
- zu Kfz-Wärkstätten
- zur Reinigung
- zu Arztbesuchen (Physiotherapeuten u.Ä. aber nur in absoluten Notfällen)
- zu Hilfeleistungen für Bedürftige
- zur Abgabe der Briefwahlunterlagen
Auch der notwendige Lieferverkehr sowie die unabdingbare Versorgung von Haustieren, also Gassigehen, sind weiterhin gestattet. Auch Spaziergänge sind generell erlaubt – jedoch nur alleine oder mit der Familie. Zudem ist der Weg zur Arbeit und wieder nach Hause zulässig. Geändert wird zudem die Allgemeinverfügung bezüglich der Bau- und Gartenmärkte, die ab sofort geschlossen bleiben.
Zudem sollen Friseure in ganz Bayern nun ebenfalls schließen. Außerdem werden nun auch alle Gastronomiebetriebe komplett eingestellt. Weiterhin erlaubt sind lediglich To-Go-, Drive-In- und Lieferangebote.
Verstärkte Polizeikontrollen
Ab sofort gilt auch kein Besuchsrecht mehr für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Altenheime. Es bestehen lediglich drei Ausnahmefälle: Im Krankenhaus dürfen die eigenen Kinder besucht werden, Väter dürfen zur Geburt ins Krankenhaus kommen und im Sterbefall dürfen Angehörige im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder im Altenheim besucht werden.
Verstöße gegen diese Beschränkung werden mit hohen Bußgeldern bestraft. Innenminister Herrmann kündigte verstärkte Kontrollen der Polizeistreifen und Bereitschaftspolizei an. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen. Die gesamte Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkung in Bayern finden Sie hier zum Nachlesen.
SOCIAL MEDIA SEITEN