Bei einem „Gassigang“ am Dienstag mit seinen beiden Hunden habe er seinen Augen nicht getraut, berichtet TS-Leser Werner Glöckl aus Rottach-Egern. „Ich habe drei Männer beobachtet, die in den Weißachauen südlich der Hirschbergler Hütte eine große Lebendfalle aufgestellt haben“. Seine Frage, was es damit auf sich habe, sei mit einem kurzen „nix“ beantwortet worden.
Ein abschlägiges „nein“ habe er vernommen, so Glöckl, als er wissen wollte, ob es bei dem großen Käfig um eine Falle handeln würde. Offenbar wusste man davon auch nichts im Rathaus von Rottach, denn Glöppl wurde an das Landratsamt verwiesen. Dort sei ihm erklärt worden: „Das ist mit uns abgestimmt und der Tierschutz muss nicht über alles informiert werden“. Diese Auskunft ließ Glöckl nicht ruhen.
Biberfalle vom Landratsamt angeordnet
Denn seine Sorge war, dass ein Biber, der von den ausgelegten Äpfeln angezogen in die Falle getappt war, dort womöglich länger gefangen wäre. So schaute Glöckl nach eigenen Angaben noch am gleichen Abend wieder zur Falle und fand einen geschlossenen Käfig vor, nur ohne Biber. Auch zwei Tag später, heute, seien die Fallensteller noch nicht vor Ort gewesen, um den Biber mitzunehmen oder die Falle neu zu präparieren, berichtet der Rottacher.
„Man versucht also hier einen Biber innerhalb dieser Lebendfalle zu töten, falls er drin wäre“, so die Vermutung Glöckls, Das sei eine „absolute Tierschinderei“ und ein unfassbarer Vorgang.
Hier wird als der Begriff Tierschutzgebiet so verstanden, dass sich die Menschen vor den Tieren schützen und nicht umgekehrt.
Dagegen erklärt die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts auf Nachfrage, dass ein Jäger die Falle „mindestens einmal täglich zu kontrollieren hat“. Nach Kenntnisstand von Pressesprecher Birger Nemitz erfolge das auch. „Ebenso ist unser Naturschutzreferent regelmäßig in dem Gebiet“. Grundsätzlich sei vom Landratsamt in der Weißachau von Kreuth, südlich der Wallbergstraße, die Entnahme eines Bibers und der Abbau von acht Biberdämmen genehmigt worden.
Der Abbau der Dämme und das Aufstellen der Falle sei auf Grund der Dringlichkeit in dem Bereich notwendig. „Es waren immer wieder große Gebiete überschwemmt“, so Nemitz. „Auf den überschwemmten Flächen befinden sich streng geschützte seltene Arten, also Pflanzen. Diese vertragen eine längere Überschwemmung nicht, daher hat die Naturschutzbehörde hier gehandelt“.
Verständnis für die Fallensteller bringt auch die Rottacher Gemeinderätin und Tierschützerin Johanna Ecker-Schotte auf. Die Leiterin des dortigen Tierheims verweist auf die „Artenschutzrechliche Ausnahmeverordnung“ Bayerns, wonach vom 1. September bis 15. März solche „Zugriffe“ möglich seien, wenn sie von einem „Berechtigten“ durchgeführt werden, so Ecker-Schotte auf Nachfrage gegenüber der Tegernseer Stimme.
Es handelt sich wohl um eine Lebendfalle, was positiv zu bewerten wäre, wenn man wüsste, ob die Tiere umgesiedelt werden.
Im Gemeinderat von Rottach-Egern hegte man vor Monaten schlimmste Befürchtungen über die rastlosen Nager. Sie könnten den Weißachdamm untergraben, der dann bei „Hochwasser brechen“ würde, dann sei was „los“ am Eisernen Steg. Aber auch so machen die Dauer-Überschwemmungen dem Trachtenverein D’Hirschbergler schon zu schaffen.
Mit seinem Damm habe der Biber kostbares Gebiet unter Wasser gesetzt. Die Folge: Weideflächen seien verloren, Bäume abgestorben. Von einem Abschuss sprach der Gemeinderat zwar nicht, doch von einer „Entnahme“. Gegen die hätte auch Glöckl nichts, „wenn die Biber dann nachweislich anderswo wieder unter Aufsicht des Tierschutzes ausgesetzt werden“. Geschehe dies nicht, seien die Fallensteller „eiskalte Killer“ die einen „grausamen Akt“ vollstrecken würden.
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