Google knickt ein: Bräustüberl gewinnt Rechtsstreit

Eigentlich sollte heute vor dem Landgericht die Klage von Peter Hubert als Wirt des Tegernseer Bräustüberls gegen den US-Konzern Google verhandelt werden. Doch wenige Stunden vor Prozessbeginn platzte die Bombe.

Bräustüberl-Wirt Peter Hubert mit Frau Caterina / Foto Herzogliches Bräustüberl

Die Nachricht kam kurz vor Dienstschluss am Dienstagabend. Google erkennt die Ansprüche der Tegernseer Traditionswirtschaft an und geht damit dem Rechtsstreit aus dem Weg. Laut Pressemeldung von Hubert teilte Google LLC in einem Schriftsatz an das Landgericht München I mit, dass man die Ansprüche des Herzoglichen Bräustüberls Tegernsee anerkenne. „Die von Wirt Peter Hubert beanstandeten Angaben zu falschen Wartezeiten gehören damit der Vergangenheit an“. Das für Mittwochvormittag angesetzte Gerichtsverfahren wurde noch am Abend vom Landgericht „wegen Anerkenntnis“ abgesetzt. Denn Google hatte den Unterlassungsanspruch anerkannt und um Aufhebung des Termins gebeten. Damit der US-Konzern einem Rechtsstreit aus dem Weg gegangen.

Der Rückzieher des Internetriesen in dem ungleichen Bayerischer-David-gegen-US-Goliath-Duell kommt nach Ansicht von Huberts Anwalt Thomas Glückstein einer Sensation gleich. „Dass Google einen Anspruch freiwillig anerkennt, habe ich noch nicht erlebt“. Klar erkennbar sei aber auch: „Google wollte es keinesfalls auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.“ Denn Huberts „mutiger Schritt“ habe in den vergangenen Wochen ein „enormes Medienecho“ ausgelöst. Beim heutigen Verhandlungstermin wäre, so Glückstein, mit erheblicher Pressepräsenz zu rechnen gewesen. Neben einer Reihe von Printjournalisten hätten sich auch Radio-, TV- und Webredaktionen angekündigt. Dieses Medienereignis scheute aber Google offenbar.

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Google schottet sich weiterhin gegen Klagen ab

Doch wo Licht ist, ist auch Schatten. Denn Google entzieht sich durch die Anerkenntnis dem zweiten Aspekt der Klage. Dieser sollte grundsätzlich klären, ob eine Klage gegen einen US-Konzern in Deutschland gestellt werden kann. Denn Google hatte dreimal die Zustellung der Klage an die deutsche Filiale in Hamburg nicht akzeptiert und stattdessen auf seinen Sitz in den USA verwiesen. Aber Auslandszustellungen seien aufwendig und teuer, sagte Glückstein. Der normale Verbraucher, der gegen Google vorgehen wolle, könne sich allein schon deshalb eine solche Klage meist nicht leisten. Es sei “wie eine Firewall, mit der Google sich gegen Klagen abschottet”. So auch im Fall von Bräustüberl-Wirt Hubert. Das Fazit seines Anwalts Glückstein nach diesem Teilerfolg: „Wer auch immer zukünftig etwas gegen Google durchsetzen will, startet in dieser Hinsicht wieder bei Null“.

Falsche Angaben aus dem Netz genommen

Auslöser von Huberts Klage gegen Google waren Beobachtungen seit November 2017. Über Wochen vermeldete Google, das Bräustüberl sei voll. Ob Dienstag oder Samstag, vormittags, abends oder spätnachts, in oder abseits der Hochsaison, die Info laute fast immer “stark besucht” mit Wartezeiten von „15 Minuten“, an Wochenenden auch mal 90 Minuten. Paradox: Die Gäste dagegen loben bei den Google-Bewertungen im Internet die „schnelle Bedienung“ und „Top-Service“ im Bräustüberl.

Google hatte die Angaben im Juli zwar aus dem Netz genommen. Aber das Unternehmen hatte bislang die geforderte Unterlassungserklärung verweigert. Damit bestand weiterhin die Gefahr, dass Google nach Ansicht von Glückstein „die falschen Angaben jederzeit wieder veröffentlichen“ könnte. Das ist nun vom Tisch. Google schreibt dem Landgericht München als Begründung zur Aufhebung der Verhandlung: Als Beklagte erkenne Google „den im Klageantrag geltend gemachten Anspruch aus der Klage vom 8. Oktober 2018 an“.Ein Google-Sprecher bestätigte die Absage des Termins vor dem Landgericht. “Wir haben die Funktion ‘Wartezeiten’ ja bereits im Juli wunschgemäß für das Restaurant am Tegernsee gesperrt. Ebenso haben wir die Forderung anerkannt, die Funktion gesperrt zu lassen.” Dem Wirt stehe es aber frei, die Wartezeitenangaben in Zukunft wieder freischalten zu lassen.

 

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