Bräustüberlwirt darf in Rottach weiterbauen

Waren es vor vier Wochen noch „gravierende Abweichungen“ von der Gestaltungssatzung, so hat sich nun das Blatt für Peter Huberts Bauvorhaben in der Hagrainer Straße gewendet: Der angeordnete Baustopp ist aufgehoben. Der Bräustüberlwirt soll Zugeständnisse gemacht haben.

Kein Baustopp – Huberts Rohbau muss geringfügig verändert werden. / Foto: K. Wiendl

Mitte Januar war noch Feuer am Dach, nachdem seine Tektur zur Errichtung eines Einfamilienhauses abgelehnt wurde. Hubert war mehr als verärgert, dass sein Antrag auf der Tagesordnung stand, da er die auferlegten Änderungen noch abarbeiten wollte. Denn das Landratsamt hatte Ende vergangenen Jahres einen Baustopp verfügt, weil sich Huberts Immobilien GmbH nicht an die Planungen gehalten habe.

Schon bei ersten Entwürfen 2016 sei festgestellt worden, dass die Abstandsflächen nicht passten, zudem monierten die Ratsmitglieder das Flachdach über dem Eingangsbereich. Hubert wurde nahegelegt, sich doch mit der Gestaltungssatzung vertraut zu machen. Er besserte nach. Die neue Planung wurde dann vor einem Jahr genehmigt.

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Doch in der Folge kam es offenbar zu weiteren gravierenden Abweichungen. Nun seien auch im Innenbereich „Dinge“ gemacht worden, so Köck damals, „die nicht in den Plänen standen“. Denen sei das Kreisbauamt nachgegangen. In die Zuständigkeit Rottachs falle die abweichende Tektur zur Ortssatzung. Und da haperte es unter anderem mit einem Quergiebel, den die Gemeindesatzung so nicht vorsehe.

Huberts Einfamilienhaus sei nun „satzungskonform“

Vermutlich habe sich Hubert deswegen nicht an die Vorgaben gehalten, spekulierte Köck im Januar, „damit er mit einer zusätzlichen Einheit mehr Wohnraum schaffen kann“, um das Objekt „lukrativer vermarkten“ zu können. Das sei gründlich schief gelaufen. Wesentlich besser dagegen lief in der gestrigen Ortplanungssitzung für den Wirt des Bräustüberls, der das Geschehen als Zuhörer aufmerksam verfolgte.

„Huberts Bauvorhaben ist wieder auf der Agenda, da bei der im Januar eingereichten Tektur ein paar Satzungsabweichungen festgestellt wurden“, so Bürgermeister Christian Köck (CSU) zur Wiedervorlage. Seitdem habe es zwei Termine mit Hubert und seinem Architekten gegeben. Dabei seien die Kritikpunkte „restlos abgearbeitet worden“. Der Kreuzgiebel sei herausgenommen worden und das Garagengebäude ist nun für den Rathaus-Chef klar ersichtlich „satzungskonform“.

Auch die planen Oberlichten in der Dachfläche seien „in der heutigen Zeit nicht mehr untypisch“. Daher könne er auch „damit leben“, so Köck. „Das ist nun absolut in Ordnung“, attestierte er. Dies sei auch in dem persönlichen Termin mit Hubert so abgestimmt worden. Deswegen würde einer Zustimmung nichts mehr im Wege stehen. Zumal nun statt der Tiefgarage Einzelgaragen entstehen würden. Einstimmig wurde die Tektur angenommen und Hubert verließ sichtlich erleichtert den Sitzungssaal.

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