Brenner baut für Urlauber

Bereits im Januar 2019 hatte die TS vom Vorhaben des Gastronoms Jupp Brenner berichtet, ein Mehrfamilienhaus in Gmund neu zu gestalten. Doch der Plan hat sich geändert. Was jetzt daraus wird.

So sah das ursprüngliche Haus in der Tölzer Straße 27 aus. / Quelle: Archivbild

Das bestehende Gebäude in der Tölzer Straße 27 sollte abgerissen und durch ein Mehrfamilienhaus mit neun Wohneinheiten sowie einer Tiefgarage mit 13 Stellplätzen ersetzt werden – dies hatte die TS im Juli 2019 berichtet. Damals ging man noch davon aus, dass Wohnraum geschaffen wird, woraus sich die Gemeinde einen enormen Gewinn erhoffte.

Ferienwohnungen statt Wohnraum

Mit zwölf mal 23 Metern und zwei Etagen hatte man das Gebäude vorgesehen. Da sich rechts und links Gebäude in der gleichen Größenordnung befinden, stehe dem Bau nichts im Wege, gab Bauamtsleiterin Christine Wild damals auf Anfrage bekannt. Am vergangenen Dienstagabend kam das Projekt wieder auf den Tisch des Ortsplanungsausschusses. Allerdings in etwas anderer Form: Mit einem Antrag auf Ferienwohnungen.

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„Es geht hauptsächlich um die Nutzungsänderung und um kleinere Änderungen an der Fassade“, bemerkte Bauamtsleiterin Wild, als sie den Tekturplan vorstellte. So werde jetzt der Balkon über die ganze Gebäudebreite gezogen und ganz in Holz verschalt. Zwei Fenster werden zu Türen und ein Empfangsraum wird eingeplant. Dafür wird eine Wohnung kleiner. „Ferienwohnungen sind als nichtstörender Gewerbebetrieb anzusehen“, so Wild. Man müsse nur sehen, ob es in das Gebiet hineinpasst.

Auch wenn jetzt innerorts „nur Ferienwohnungen“ geschaffen werden und kein „echter Wohnraum“ – der Ausschuss blieb bei der Meinung vom Sommer, die Ortsveränderung in Kauf zu nehmen. Das Gebiet, in dem das Haus steht, ist als „Allgemeines Ortsgebiet“ eingetragen, nebendran ist Mischgebiet, so die Bauamtsleiterin. Bürgermeister Alfons Besel (FWG) meinte noch, er hätte mit Jupp Brenner telefoniert und erfahren, dass dieser das Haus vom Freihaus aus bewirtschaften werde. Diskussionsbedarf gab es keinen. Die Pro-Entscheidung fiel einstimmig.

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