Bußgeld für das Herzogliche Haus

Anfang des Jahres sorgte das Herzogliche Haus für Aufruhr. Grund war der Kahlschlag an der Point. Auf über 1.000 Quadratmetern wurden 74 Bäume und Sträucher ohne Genehmigung gefällt. Jetzt ist klar, wie viel das Herzogliche Haus an Bußgeld blechen muss.

Auf über 1.000 Quadratmeter an der Point fehlte jede Spur von Bäumen und Sträuchern / Archivbild

Wo früher einmal Bäume und Büsche die Landschaft zierten, herrscht seit März 2019 gähnende Leere. Grund ist die Baumfällaktion an der Point, die dem Herzoglichen Haus viel Ärger einbrachte. Abgestimmt war die Fällung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Miesbacher Landratsamts nämlich nicht.

Auch die Schlösser- und Seenverwaltung erstattete Anzeige bei der Wiesseer Polizei. Bei dem illegalen Kahlschlag sollen nämlich auch auf ihrem Grund Gewächse entfernt worden sein. Neben der Anzeige wegen Sachbeschädigung leitete das Landratsamt zudem ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

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Das Herzogliche Haus in Erklärungsnot

Anfang April sollte das Herzogliche Haus dann Stellung beziehen. Auf Antrag des Anwalts verlängerte das Landratsamt die Frist zunächst bis Ende April. Auf neuerliche Bitte des Anwalts hin wurde sie sogar noch ein zweites Mal verschoben. Am 7. Mai, um 24 Uhr, lief diese Frist allerdings ab.

„In einem Rechtsstaat wird immer allen Beteiligten das Recht eingeräumt, sich zu äußern und ihre Sichtweise darzulegen, entweder in eigener Sache oder durch Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes“, erklärte Birger Nemitz, Pressesprecher des Landratsamts. „Dazu sind bestimmte Fristen vorgesehen, die eingehalten wurden.“

Da es sich bei der Point um einen Teil des Landschaftsschutzgebietes ‘Tegernsee und Umgebung’ handelt, wurde dem Herzoglichen Haus vom Landratsamt vorgeworfen, „auf dem Grundstück am Tegernsee den gesamten Gehölzbestand beseitigt zu haben, sowohl Bäume wie Sträucher.“ Insgesamt wurden 74 Bäume mit einem Durchmesser von mehr als zehn Zentimetern abgesägt. „Außerdem wurde der gesamte Baumjungwuchs und die gesamte Strauchschicht vollständig beseitigt.“

Landratsamt verhängt Bußgeld

Dieser Gehölzbestand am Ufer zähle laut Nemitz zu den gesetzlich geschützten Biotopen. Rechtsgrundlage sei das Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG. Demnach ist es ganzjährig verboten, „in der freien Natur Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder Feldgebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen.“ In einer Stellungnahme äußert sich das Landratsamt zu diesem Sachverhalt wie folgt:

Sie hätten erkennen können, dass im Landschaftsschutzgebiet kein Kahlschlag einer Hecke und von Gehölzen erfolgen darf. Sie hätten auch erkennen können, dass das Biotop nicht zerstört werden darf. Zudem hätten Sie erkennen können, dass die Beseitigung des Feldgehölzes nicht während des ganzjährigen Verbotszeitraumes erfolgen durfte.

Das Landratsamt Miesbach hat daher Bußgeldbescheide gegen alle Beteiligten erlassen. „Diese hatten die Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen die Bescheide einzulegen“, so Nemitz. Die Bescheide seien mittlerweile aber alle rechtskräftig. Die Kostenrechnungen seien verschickt. „Die Beteiligten müssen wegen Ordnungswidrigkeiten Bußgelder im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich zahlen“, so Nemitz abschließend.

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