2014 wurde nach einer angeordneten Prüfung bekannt, dass das Haus von Ex-Landrat Jakob Kreidl in Fischbachau nicht dem eingereichten Bauantrag entspricht. Damals hieß es aus dem Landratsamt, die Wand- und Firsthöhe sei überschritten worden, es gebe Abweichungen in der Dachneigung von einem Grad und darüber hinaus sei planabweichend die Voraussetzung für einen Balkon geschaffen worden.
Ergebnis: „Jemand“ sieht es und beschwert sich. Das Trumm muss auf Kosten des Hausbesitzers abgebaut werden. Schön, denkt man. Kann eben nicht jeder machen, was er will. Kreidl lies damals den Bau einfach “korrigieren”. Mittlerweile ist alles so, wie es sein soll.
Aber wie läuft das eigentlich rechtlich? In einer schlimmen Zeit, als die CSU mit einer anderen Partei regieren musste, sollte das Baurecht entbürokratisiert werden. Bauamtsleiter Helmut Köckeis aus Bad Wiessee verweist dann gern auf den Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung. „Da sind Projekte aufgelistet, die nicht genehmigungspflichtig sind, so sie den örtlichen Vorgaben entsprechen. Carport und Garagen bis 50 Quadratmeter gehören dazu: Art. 57 BayBO gibt es ja deshalb, um gerade kleinere Vorhaben zu entbürokratisieren. Das heißt, die Eigentümer können uns informieren, müssen aber nicht.“
“Die besten Kontrolleure sind die Nachbarn”
Aber was, wenn einer anders baut? Wenn Vorgaben oder Absprachen nicht eingehalten werden? Wer geht hinterher hin und schaut nach, ob die Höhe, die Breite oder der Baustil passen. „Die besten Kontrolleure sind die Nachbarn“, erwidert Köckeis trocken.
Denn was sich in den “hinteren Grundstücksbereichen” abspiele entziehe sich der Gemeindekontrolle und bleibe überwiegend im Verborgenen. „Kontrollen durch die Gemeinde sind nur für Vorhaben möglich, die von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sind. Was sich in den hinteren Grundstücksbereichen abspielt, bleibt überwiegend im Verborgenen“, so Köck.
Aber was passiert, wenn beim Nachbarn kein Interesse auf Ärger besteht? Wenn die Jalousien mehrheitlich im Jahr unten bleiben, und somit kein Ärger übers ganze Jahr besteht? Kurze Antwort: Dann bleibt das so. Faktisch müsste die Aufsichtsbehörde kontrollieren, in diesem Fall das Landratsamt. Aber die wäre heillos überfordert, bei jedem Bauprojekt im Landkreis nachzuschauen. Also bleibt nur noch der „Jemand“. Fragen wir das Landratsamt. Auch hier wird auf die BayBO und die damit verbundene Genehmigungsfreiheit hingewiesen.
Das Verpetzen hält sich in Grenzen
Aber: Das entbindet den Bauträger nicht „von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch… Vorschriften an Anlagen gestellt werden.“ Das Landratsamt kann dann auch eingreifen, wenn es das als notwendig erachtet. Konkret: Ein Carport im Überschwemmungsgebiet zum Beispiel heißt: Der Bauherr muss sich selbst um eine Ausnahmegenehmigung beim Wasserwirtschaftsamt oder der Unteren Naturschutzbehörde bemühen. Es könnte sich ja jemand beschweren?
„Prüfungsbitten kommen nur in sehr geringer Anzahl vor; eine Steigerung solcher Anfragen hat sich in den vergangenen Jahren auch nicht ergeben“, lässt das Amt in Miesbach, die untere Aufsichtsbehörde für Bauvorhaben, ausrichten. Das Verpetzen hat also nicht zugenommen. Und was im Kleinen geht, funktioniert vielleicht im Großen: Das wissen auch Architekten.
Ein Vertreter dieser Zunft aus dem Tal, der aus offenkundigen Gründen nicht genannt werden will, erklärt dann auch, dass seine Klientel „Risiken des Rückbaus“ von solchen kleineren Bauprojekten in Kauf nehme. „So lange kein Kläger, da eben auch keiner Richter“, saftig werde es ja erst, wenn „wir die Häuser deutlich zu hoch ansetzen. Das fällt dann im Bau-Ausschuss der Gemeinden schon einmal auf.
Hinstellen und warten
Es bleibt also beim alten Motto: Hast du das Geld, versuchst du es einfach. Da machen auch erst einmal meist alle mit: Der oder die Architektin (vielleicht mit Bezug zum Gemeinderat), der Zimmermann (der jemanden kennt…), der natürlich sich nicht beim Bau um zwanzig oder mehr Zentimeter verrechnet hat. Hinstellen und warten auf Widerstand. Das ist das Motto. Erst jüngst in Tegernsee war es wieder soweit. Selbst erfahrenen Stadträten bleibt angesichts der Dreistigkeit der Architekten die Spucke weg.
Gegen diese recht verbreitete Rechtsauffassung kämpfen Behörden und Bauausschüsse einen mühsamen Kampf. Am Ende bleibt die Hoffnung, dass wir alle mit offenen Augen durch unsere Gemeinden gehen und Fragen stellen. Es geht um unsere Heimat. Dazu gehört übrigens auch, den örtlichen Politikern den Rücken zu stärken.
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