Disziplinarverfahren gegen Kreidl und Rzehak

Vor einem Monat wurde die Anklage in der sogenannten Kreidl-Affäre bekannt. Neben der Staatsanwaltschaft tritt nun aber auch die oberste Beamtenaufsicht Bayerns auf den Plan: Sie leitete ein Disziplinarverfahren ein – nicht nur gegen den ehemaligen, sondern auch gegen den aktuellen Landrat.

Die Landesanwaltschaft hat ein Disziplinarverfahren gegen Ex-Landrat Jakob Kreidl (CSU) und den aktuellen Landrat Wolfgang Rzehak (Grüne) eingeleitet.

Vor rund drei Jahren begann das Verfahren mit einer Razzia in 27 Wohn- und Geschäftsräumen im Landkreis Miesbach. Nach der Auswertung von 450 Aktenordnern und der Vernehmung von rund 50 Zeugen galten neben Ex-Landrat Jakob Kreidl auch der frühere Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse, Georg Bromme, sein Nachfolger Martin Mihalovits, der frühere Vizelandrat Arnfried Färber, der Ex-Verwaltungsrat und derzeitige Landrat Wolfgang Rzehak sowie weitere ehemalige Verwaltungsräte und Sparkassen-Vorstände als Beschuldigte.

Am 27. März 2018 gab die Staatsanwaltschaft bekannt, gegen 13 Beschuldigte Anklage erhoben zu haben. Ihnen wird Untreue in mehreren Fällen vorgeworfen. Den Stein ins Rollen brachte die Feier zu Kreidls 60. Geburtstag. Der damalige Landrat ließ sich die 118.000 Euro teure Party fast komplett von der Sparkasse und dem Landkreis bezahlen.

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Landesanwaltschaft leitet Disziplinarverfahren ein

Nach und nach kamen immer mehr Details ans Licht. Von Reisen und Geschenken über luxuriöse Renovierung des Landratsbüros und Grundstückshandel bis zur Nutzung des Psallierchors in Tegernsee, Finanzspritzen für Tiroler Jagdfreunde und den Kauf der Geitauer Alm. Kreidls Nachfolger, Wolfgang Rzehak, zählt ebenfalls zu den Angeschuldigten.

Im Zuge der Anklage durch die Staatsanwaltschaft, hat nun auch die Landesanwaltschaft Bayern reagiert. Sie leitete sowohl gegen Kreidl als auch gegen Rzehak ein Disziplinarverfahren ein.
Hier die Mitteilung der Landesanwaltschaft:

„Der sich im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ergebende Tatverdacht der Untreue zulasten der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee begründet zugleich den hinreichenden Verdacht auf das Vorliegen eines Dienstvergehens. 

Auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München II vom 27.03.2018 wird verwiesen. Der ehemalige kommunale Wahlbeamte Kreidl war in der Zeit von 01.05.2008 bis 30.04.2014 Landrat des Landkreises Miesbach und zugleich Vorsitzender des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee.

Der derzeitige Landrat des Landkreises Miesbach Rzehak war vor seiner Wahl zum Landrat als Lebenszeitbeamter bei der Landeshauptstadt München beschäftigt und als Mitglied des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee tätig. Die nunmehr eingeleiteten Disziplinarverfahren wurden bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt. Dies ist, weil bereits Anklage erhoben wurde, von Gesetzes wegen zwingend so vorgesehen.

Das Bayerische Disziplinargesetz gilt auch für im Ruhestand befindliche kommunale Wahlbeamte wie den ehemaligen Miesbacher Landrat. Es sieht als mögliche Disziplinarmaßnahmen gegen Ruhestandsbeamte die anteilige Kürzung des monatlichen Ruhegehalts um höchstens ein Fünftel auf längstens fünf Jahre oder die Aberkennung des Ruhegehalts vor.

Mögliche Disziplinarmaßnahmen gegen kommunale Wahlbeamte, die sich im aktiven Dienst befinden, sind der Verweis, die Geldbuße, die Kürzung von Dienstbezügen und die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.“

Was bedeutet das Disziplinarverfahren für Rzehak?

„Die Landesanwaltschaft hat jetzt über diese beiden Verfahren informiert, weil sie hier zuständig ist“, erklärt Pressesprecher des Landratsamts Birger Nemitz auf Nachfrage. Die Landesanwaltschaft wird im kommunalen Bereich nur tätig, wenn ihr die Disziplinarbefugnisse explizit übertragen werden. „Dies bedeutet nicht, dass gegen die anderen Verwaltungsräte kein Disziplinarverfahren läuft. Hier können die originär zuständigen Behörden tätig sein”, so Nemitz weiter.

Für Rzehak habe das derzeit jedoch keinen Einfluss auf seine Arbeit als Landrat: „Das Disziplinarverfahren ist ja bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt. Der Landrat geht also seiner Arbeit nach – so wie bisher auch.“

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