STREBS statt STRABS und jede Menge STRESS

Gerade wurde die Straßenausbausatzung – kurz Strabs – bayernweit aufgehoben. Anlieger dürfen folglich nicht mehr zur Kasse gebeten werden, wenn Kommunen ihre Straßen sanieren. Ein Schlupfloch: die Ersterschließungsbeitragssatzung – kurz Ebs. Anliegern in Rottach-Egern stößt die ganz gewaltig auf. Dauer-Schluckauf vorprogrammiert.

Links im Bild der Karl-Holl-Weg im Februar dieses Jahres vor der Sanierung, rechts nach der Erneuerung.

Rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres wurde die umstrittene Straßenausbausatzung (Strabs) am 26. Juni vom Bayerischen Landtag aufgehoben (wir berichteten). Für Anlieger bedeutet das, sie werden nicht mehr von ihrer Gemeinde zur Kasse gebeten, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Ortsdurchfahrten saniert oder erneuert werden müssen.

Jetzt kommt der Staat für die Kosten auf, wobei die Gemeinden wohl erst einmal kein Geld sehen werden. Denn unklar ist bislang noch, ob alle Gemeinden eine pauschale finanzielle Unterstützung erhalten oder nur diejenigen, die bislang auf Beiträge der Bürger angewiesen waren.

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Anders als in Gmund, wo sogar darauf verzichtet wurde, die Bürger an den Straßenausbau-Kosten zu beteiligen (wir berichteten), hatte man beispielsweise in Ellmösl einen nicht unerheblichen Obulus von den Anwohnern abverlangt. So manch einer musste einen Kredit aufnehmen. Einzelne wurde so fast an den Rand des Ruins getrieben.

Keine “wirkliche” Straße

Ende März hatte man Rottach-Egern begonnen, den Karl-Holl-Weg zu erneuern. Dort aber werden die Anwohner zur Kasse gebeten. Und das, obwohl – oder gerade weil – zu diesem Zeitpunkt bereits feststand, dass die Abschaffung der Strabs kurz bevorsteht. Rottachs Geschäftsleiter Gerhard Hofmann begründete dieses Vorgehen im Februar dieses Jahres damit, dass die Straße „zum ersten Mal erschlossen“ werde. Der Karl-Holl-Weg sei eine Straße, an der die Gemeinde „bisher nichts getan“ habe.

Somit sei die Sanierung „keine Baumaßnahme“ und falle auch nicht unter den Paragraphen der Straßenausbausatzung, so Hofmann. Aus diesem Grund seien die Anwohner der insgesamt acht Grundstücke die Kosten ohnehin dazu verpflichtet – unabhängig von einer möglichen Strabs-Abschaffung – die Kosten zu 90 Prozent zu tragen.

Zwei der Anlieger waren jedoch der Meinung, das „faktisch“ schon eine Straße existiere. Sie schalteten einen Anwalt ein. Einer habe die Straße gar zurückkaufen wollen, so der Rottacher Geschäftsleiter, obwohl „ihm die gar nicht gehört“. Doch auch heute ist Hofmann der Meinung: „An einer Ersterschließung gibt’s nichts zu rütteln.“

Straße, Sackgasse oder Nebenweg?

Seit 1961 gebe klare Kriterien, wie eine Straße auszusehen habe. Und nachdem der Karl-Holl-Weg jahrelang in privater Hand gewesen sei und erst 2003 ins Gemeindeeigentum überging, müsse man diese Kriterien berücksichtigen. Zumal die Straße erst im Jahr 2009 „gewidmet“, das heißt als “öffentliche Straße” festgelegt worden war.

Eine Sanierung sei dringend notwendig gewesen, betont Hofmann. Der Karl-Holl-Weg sei mit Ausnahme der Ganghofer Straße mit Abstand die „schlechteste Straße in Rottach“. Sie habe weder einen frostsicheren Unterbau oder eine Asphaltdeckschicht gehabt, noch eine Straßenentwässerung oder Beleuchtung. Hier hätte quasi „alles neu gemacht werden“ müssen.

Der Karl-Holl-Weg ist wieder befahrbar: Obenauf liegt eine vier Zentimeter dicke Teerschicht. Die Deckschicht fehlt.

Dabei sieht der etwa 150 Meter lange Karl-Holl-Weg eher wie ein unbedeutender, kaum befahrener Nebenweg aus, für den die Anlieger der acht umliegenden Grundstücke nun anteilig 90 Prozent der Kosten tragen müssen. Und die werden bislang mit 228.000 Euro beziffert. Den größten Anteil davon hat Thomas Auracher, Besitzer des Hotels „Berlin“, zu tragen.

“Baumaßnahme ist Fehlplanung”

Er sei mit geschätzten 65.000 Euro dabei, sagt er auf telefonische Nachfrage. Ein Nachbar von ihm sei mit etwa 40.000 bis 45.000 Euro dabei. Besonders ärgert er sich darüber, dass die Gemeinde neue Leitungen verlegt hat, obwohl die alten seiner Meinung nach noch intakt waren. Die Baumaßnahme sei von „hinten bis vorne eine Fehlplanung“ und eine „regelrechte Katastrophe“.

Seit mehr als zweieinhalb Monaten hätte man eine Baustelle vor der Tür. Diese sei nun auch noch unterbrochen worden, weil die Gemeinde zwei auf Gemeindegrund stehende Bäume und eine Hecke nicht habe fällen können, weil dies aus naturschutzrechtlicher Sicht erst im Herbst möglich ist. Rottachs Geschäftsleiter bestätigt das:

Der Ausbau des Karl-Holl-Weges ist vorerst abgeschlossen. Die Tragschicht ist bereits eingebaut. Was fehlt, ist die vier Zentimeter breite Deckschicht, die erst dann aufgetragen werden kann, wenn die Bäume und die Hecke weg sind.

Dies könne man aber erst am 1. Oktober in Angriff nehmen, so Hofmann. Ob sich dieser Verzögerung auf die Kosten auswirke, könne er zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen. Eine Abrechnung über die Gesamtkosten läge ihm noch nicht vor, weshalb auch die Anlieger noch keine Bescheide vorliegen hätten. Mit Widerspruch seitens der Anwohner rechnet die Gemeinde. „Wir werden sehen, was passiert“, sagt Hofmann. Der Straßen-K(r)ampf geht für die Anlieger weiter.

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