Erben muss man sich leisten können

Wer Besitz hat, sollte sich beizeiten Gedanken machen, wer im Todesfall erbt. Oder ist man besser dran, wenn man sein Vermögen schon zu Lebzeiten verschenkt anstatt es zu vererben?

Josef Boger (rechts) lud im Oktober vergangenen Jahres interessierte Bürger in seinen Voitlhof ein zum Thema: Bodenrichtwerte.

Die hohe Erbschaftssteuer bringt Hinterbliebene oft in finanzielle Schwierigkeiten. Nicht selten müssen Haus und Hof, oft seit Generationen im Familienbesitz, verkauft werden. Dies prangerte jüngst der Zotzn-Wirt Josef Bogner an. Es gleiche einer stillen Enteignung, so Bogner, wenn man sich „erben“ nicht mehr leisten könne.

Ein Problem seien dabei vor allem die rasant angestiegenen Bodenrichtwerte. Denn diese dienen als Kennziffer bei der Wertermittlung von Immobilien und werden als Grundlage für die Besteuerung hergenommen. Um gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen, hatte Bogner zusammen mit Andreas Niedermaier eine Online-Petition gestartet (wir berichteten).

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Das Thema betreffe Einheimische nur einmal im Leben, so Bogner, deshalb sei es unerlässlich, für Aufklärung zu sorgen und jedem Erbenden das Thema bewusst zu machen. Bogners Ziel, das Erbe im Familienbesitz zu lassen und erst dann Erbschaftssteuer zu zahlen, sobald das Erbe veräußert wird, scheint aussichtslos zu sein, aber der einzig mögliche Weg, seinen Kindern das Erbe zu erhalten.

Verschenken oder vererben?

Eine regionale und faire Lösung für die Ungerechtigkeit im System wäre der Weg der Schenkung. Grundstücksbesitzer haben alle zehn Jahre die Möglichkeit dazu, ihren Besitz steuerfrei zu überschreiben. Kostengünstig ist das allerdings auch nicht. Nehmen wir mal an, jemand hat eine Immobilie im Wert zwischen 600.000 Euro und einer Million, die er auf seine Nachkommen übertragen möchte, dann muss er die Schenkung zunächst notariell beglaubigen lassen. Auch das kostet.

Bei der oben genannten Summe fallen rund 2.000 Euro an Notarkosten an. Weitere 1.000 Euro werden für die Eintragung ins Grundbuch fällig. Die Notarkosten bei einer Schenkung sind demnach also genauso hoch wie bei einem Erbvertrag. Kindern kann man alle zehn Jahre 400.000 Euro schenken. Dem Ehepartner 500.000 Euro. Für Enkelkinder gilt ein Freibetrag in Höhe von 200.000 Euro.

Schenkung mit „Nießbrauch“

Fachmännische Hilfe und die damit verbundenen Kosten kann man umgehen, wenn man nur einen Gegenstand oder Geld verschenkt. Dennoch will eine Schenkung gut überlegt sein. Der steuerliche Vorteil fällt nämlich nur dann an, wenn man nach der Schenkung noch mindestens zehn Jahre lebt. Nach zehn Jahren können neue Freibeträge beantragt werden. Oft lassen sich Eltern einen „Nießbrauch“ ins Grundbuch eintragen. Damit haben sie das Recht, bis zu ihrem Tod im Haus wohnen zu bleiben.

Was aber, wenn Reparaturkosten am Haus anfallen? Wer zahlt dann? Die Eltern als Bewohner, oder die Kinder als Eigentümer? Und wer zahlt später die Pflege der Eltern? Eine Unterbringung im Pflegeheim kostet nämlich schnell mal mehrere tausend Euro im Monat und ist nur zu finanzieren, wenn Immobilienbesitz mit eingerechnet wird.

Geschenkt ist geschenkt – oder doch nicht?

Der Gesetzgeber hat hier allerdings vorgesorgt. Eine Schenkung kann nämlich innerhalb von zehn Jahren rückgängig gemacht werden. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn man selbst kein Geld mehr hat, und man deshalb die Immobilie selbst bewohnen muss. Bevor man etwas verschenkt, sollte man also alle Eventualitäten ausschließen.

Gesetzt den Fall, man gerät mit dem Beschenkten innerhalb der Zehn-Jahres-Frist in Streit, könnte man seine gut gemeinte Tat irgendwann einmal bereuen. Besser ist es deshalb, alles im Vorfeld vertraglich zu regeln. Wer also seinen Besitz bereits zu Lebzeiten aus der Hand gibt, sollte gut überlegen, ob er darauf nicht vielleicht doch irgendwann einmal angewiesen ist.

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